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Staatsangehörigkeit für kind, Ausland geborn (Gelesen: 1.605 mal)
Themen Beschreibung: Staatsangehörigkeit für kind, Ausland geborn
kirs7
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit für kind, Ausland geborn
18.04.2010 um 16:07:53
 
Hello,
Ich habe garade deutsche Einbürgerung  erworben.  Vor 6 Monaten, war ich geheiratet (in Indien).  In 2-3 Monaten, wird mein Kind in Indien geborn.
Kann meine frau  deutsche staatsangehörigkeit für kind ( in Indien) eintragen?
Oder bekommt er keine deutsche staatsangehörigkeit ?

mfg
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reinhard
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Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2010 um 16:30:25
 
Da Du Deutscher bist, ist Dein Kind auch deutsch.

Die Mutter kann den deutschen (Kinder-)Paß bei Deiner Botschaft in Indien bekommen.
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jammie
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i4a rocks!


Beiträge: 142

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.04.2010 um 16:35:16
 
D.h., dein Kind kommt in die Welt als du bereits ein Deutscher bist, also das Kind wird einen deutscher Vater haben.
So wie es aussieht, spielt der Zeitpunkt deiner Einbürgerung keine Rolle, Hauptsache - vor dem Geburt des Kindes.

Nach dem § 4 StaG,
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Natürlich sollte eine Menge Formalitäten dazu kommen, z.B. eine Anerkennung der Vaterschaft , das sollte deine Frau (oder du) beim zuständigen Konsulat fragen.
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.04.2010 um 17:34:31
 
jammie schrieb am 18.04.2010 um 16:35:16:
z.B. eine Anerkennung der Vaterschaft


Der Themenersteller ist mit seiner Frau verheiratet, so ist er von Rechts wegen der rechtliche Vater des Kindes, eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht nötig (und nicht möglich).

reinhard schrieb am 18.04.2010 um 16:30:25:
Die Mutter kann den deutschen (Kinder-)Paß bei Deiner Botschaft in Indien bekommen. 


Zu prüfen wäre, ob das Kind auch die indische Staatsangehörigkeit hat und falls ja, ob es mit einem indischen Pass aus Indien ausreisen muss.

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