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Eintragung der Wohnsitznahme bei Konsulat (Gelesen: 900 mal)
camille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eintragung der Wohnsitznahme bei Konsulat
13.04.2010 um 11:06:16
 
Hallo,

vor Paar Tage habe ich mein Aufenthaltstitel verlängert und in ABH wurde mir gesagt, dass ich jetzt verpflichtet bin meine Wohnsitzname in Deutschland bis zum Ablauf des Aufenthaltstitels  in den Nationalpass bei Konsulat eintragen zu lassen. Von so einer Regelung habe ich noch nie gehört, auch im Konsulat wurde mir gesagt, dass solche Eintragung mein Recht, und kein Pflicht ist.. Darf die ABH es von mir verlangen? und wie soll ich damit fortfahren?
Danke
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erne
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Antwort #1 - 13.04.2010 um 19:33:33
 
camille schrieb am 13.04.2010 um 11:06:16:
ABH wurde mir gesagt, dass ich jetzt verpflichtet bin meine Wohnsitzname in Deutschland bis zum Ablauf des Aufenthaltstitelsin den Nationalpass bei Konsulat eintragen zu lassen

Der ABH dürfte der Inlandspass wurst sein. Es *kann* einfach ein freundlicher Hinweis aufgrund irgendeiner Erfahrung sein.
Für deine ausländischen Pässe gilt das, was die Behörden deines Landes sagen.
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