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Laissez Passer...und dann? (Gelesen: 12.216 mal)
Themen Beschreibung: Türkei
picuk
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i4a rocks!


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19.03.2010 um 22:04:20
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin richtig in diesem Unterforum.

Was genau ist der Unterschied zu einem Laissez Passer und einem Passersatzpapier?

Wenn man mit diesem Laissez Passer ausreist...wie muss man dann weitermachen?

Mein Freund (staatenloser Kurde aus Syrien) muss mit einem Laissez Passer in die Türkei ausreisen und wir haben keine Ahnung was das bedeutet bzw was er dann ist?
Nach wie vor staatenloser Flüchtling...nur eben in der Türkei? Oder bekommt man mit diesem Papier eine türkische AE?

Ich fliege zwar mit aber spreche genau wie mein Freund kein Wort türkisch und habe keine Ahnung wie es nach einer Abschiebung nur mit einem Laissez Passer weitergehen soll bzw zu welcher Behörde man dort muss?

Das betrifft zwar nicht so wirklich die deutsche Bürokratie, aber vielleicht kennt sich ja trotzdem jemand aus !?

Liebe Grüße



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Linda.1001
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Antwort #1 - 20.03.2010 um 01:40:26
 

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=13&ved=0CBMQFjACOAo&url=http%...
Das habe ich dazu gefunden, aber ob dir das weiterhilft?
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schweitzer
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Antwort #2 - 20.03.2010 um 09:00:59
 
picuk schrieb am 19.03.2010 um 22:04:20:
ich hoffe ich bin richtig in diesem Unterforum.


Nee, nicht so richtig. Ist schon eine ausländerrechtliche Frage, die mit Personenstandsrecht nichts zu tun hat. - Aber nicht so schlimm, picuk - es ist ja mein Job, hier Sachen zu verschieben  Zwinkernd

=schweitzer=
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picuk
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Antwort #3 - 20.03.2010 um 09:23:43
 
Hallo ihr Zwei,

danke für den Link und danke fürs verschieben  Smiley

Zitat:
Das Laissez-Passer ist zwei Jahre gültig, wenn es nicht zwischendurch erneuert wurde. Es steht explizit geschrieben, dass das Dokument nicht die Nationalität des Inhabers beglaubigt.


Also kann er 2 Jahre lang einfach so in der Türkei leben und hat dann wieder nichts?

Heiraten können wir damit dann ja nicht und nach Syrien kann er auch nicht weil das LP nur für die Türkei ist und sein syrischer Ausländerausweis verschollen ist...davon haben wir nur noch eine Kopie  unentschlossen

Oder könnte er mit diesem LP irgendwie die Türkei verlassen um evtl. in einem anderen Land nochmal Asyl zu beantragen?
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Reni
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Antwort #4 - 20.03.2010 um 09:45:02
 
Die Frage ist: wer hat das LP ausgestellt? Wenn es die Türkei war, ziehen sie doch in Betracht, dass er türkischer Staatsangehöriger sein könnte?
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Stefan-TR
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Antwort #5 - 20.03.2010 um 09:49:57
 
picuk schrieb am 19.03.2010 um 22:04:20:
muss mit einem Laissez Passer in die Türkei ausreisen 

Das heisst also, dass das tuerkische Konsulat/Botschaft in Deutschland ein Laissez Passer fuer deinen Freund ausgestellt hat? Weisst du vor welchem Hintergrund das geschehen ist und fuer welche Identitaet (die richtige oder die gefaelschte Tuerkische)?

picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:23:43:
Oder könnte er mit diesem LP irgendwie die Türkei verlassen 

Ein Laissez Passer ist fuer gewoehnlich lediglich ein One-Way Dokument um in den Austellerstaat zu reisen. Aus der Tuerkei ausreisen wird er damit nicht koennen und nach Deutschland wieder einreisen schon drei mal nicht.

Ihr solltet unbedingt feststellen, was der Hintergrund der Laissez Passer Ausstellung ist. Normal sollte die Tuerkei ein solches nur ausstellen, wenn der Betreffende ein tuerksicher Staatsbuerger ist oder in der Tuerkei zumindest anderweitig eine AE bekommen kann. Alles andere macht wenig Sinn und verschiebt ein Problem nur von A nach B.

picuk schrieb am 19.03.2010 um 22:04:20:
spreche genau wie mein Freund kein Wort türkisch und habe keine Ahnung wie es nach einer Abschiebung nur mit einem Laissez Passer weitergehen soll bzw zu welcher Behörde man dort muss?

Die tuerkische ABH ist das "Yabancılar Şube Müdürlüğü" (Auslaender-Abteilungs-Direktorat) welche im "Emniyet Müdürlüğü" (Sicherheits-Direktorat = Polizeihauptquartier + Passbehoerde der jeweiligen Region) angesiedelt ist. In Istanbul z.B. hier zu finden. Wer kein tuerkisch kann ist da aber aufgeschmissen, die Beamten dort koennen naemlich nur tuerkisch.
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picuk
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Antwort #6 - 20.03.2010 um 09:59:00
 
Hallo Stefan,

danke dir. Das ist alles ne total komische Angelegenheit  Griesgrämig

Bis vor 3 Wochen sahs noch so aus:

-syrische Papiere für echt befunden
-türkische Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Papiere und Botschaftsvorführung beim türkischen Konsulat ausgeschlossen

Haben bis dato nur darauf gewartet dass endlich sein echter Name in der Duldung eingetragen wird.

Am 01.03. lief seine Duldung ab und wir haben gehofft der Name wird endlich geändert...aber nix da.

-Duldung eingezogen
-Termin bei der ABH mit arabischer Dolmetscherin bekommen
-24 h Zeit sich für eine freiwillige Ausreise in die Türkei zu entscheiden


Der Anwalt hat innerhalb von 24 h auch seine Meinung von "Die können ihn nicht in die Türkei schicken, sie haben ihn nicht als Staatsbürger angenommen" auf "Es ist das beste wenn er ausreist" geändert.... Schockiert/Erstaunt

Ein ABH Mitarbeiter sagte es gäbe Passersatzpapiere(vor 2 Wochen), ein anderer sprach von diesem Laissez Passer(gestern).

Das größte Problem ist, dass in seiner Duldung kein Geburtsort steht....nur "unbekannt"...wir wissen gar nicht in welche türkische Stadt wir müssen falls die ihn doch irgendwie haben wollen.

Das LP ist für die falsche Identität.



Hallo Reni,

das war anscheinend das türkische Konsulat. Wir waren letzte Woche nochmal persönlich beim Konsulat, mit seinen syrischen Papieren...er wurde aber praktisch direkt wieder rausgeschmissen und ich wurde gar nicht erst reingelassen.
Wenn dann solle er mit Anwalt wiederkommen. Die Anwältin kommt aber irgendwie auch nicht ans Konsulat ran  unentschlossen


***

Problematisch ist auch, dass wir seit der Botschaftsvorführung im Dezember auf das schriftliche Ergebnis warten.
Mündlich wurde meinem Freund und seinem Anwalt zugesichert, er wird nicht als Türke anerkannt und dass dies der ABH schriftlich mitgeteilt wird.
Haben aber trotz mehrmaliger Nachfrage des RAs bei der ABH nie etwas schriftliches zu sehen bekommen.
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« Zuletzt geändert: 20.03.2010 um 10:09:40 von picuk »  
 
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Antwort #7 - 20.03.2010 um 10:13:42
 
picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
Ein ABH Mitarbeiter sagte es gäbe Passersatzpapiere(vor 2 Wochen), ein anderer sprach von diesem Laissez Passer(gestern).

Klar wird die ABH euch das LP nicht in die Hand druecken, damit ihr es dann "verlieren" koennt. Aber bittet doch zumindest am Montag um eine Kopie der Passersatz-Papiere, damit ihr die Details auf diesem Dokument kennt.

picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
Wir waren letzte Woche nochmal persönlich beim Konsulat, mit seinen syrischen Papieren...er wurde aber praktisch direkt wieder rausgeschmissen 

Ja, ein tuerkisches Konsulat ist im Spass-Faktor-Ranking meist sehr weit unten angesiedelt. Ich wuerde da mit den syrischen Papieren gar nix erst versuchen. Statt dessen mit Kopie des LP dort hingehen und nachfragen, was er denn machen soll wenn er in der Tuerkei ist, ob er als Staatsbuerger oder Staatenloser behandelt wird.

picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
ich wurde gar nicht erst reingelassen

Echt? Die tuerkischen Konsulate bei denen ich bisher war hatten immer Tag der offenen Tuer. Drinnen hiess es dann Wartemarke-ziehen. Hat man dich nicht zum Beamten vor gelassen oder gar nicht erst ins Konsulat?

picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
wir wissen gar nicht in welche türkische Stadt wir müssen falls die ihn doch irgendwie haben wollen.

Fragt am besten mal bei deutschen Migrationsberatungsstellen etc. an, ob man euch dort Kontakte zu aehnlichen Hilfsangeboten in der Tuerkei vermitteln kann. Denn ohne jemand kompetentes der gut Tuerkisch spricht seid ihr garantiert aufgeschmissen. Alternativ bieten die deutschen Konsulate auch Listen von tuerksichen Anwaelten die Deutsch sprechen auf ihren Homepages an. Aber das geht ordentlich ins Geld.

picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
Haben aber trotz mehrmaliger Nachfrage des RAs bei der ABH nie etwas schriftliches zu sehen bekommen. 

Ich bin jetzt nicht so rechtssicher um das genau zu wissen. Aber sollte es dem RA nicht moeglich sein zur ABH zu marschieren und dort vor Ort Akteneinsicht zu verlangen?
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Stefan-TR
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Antwort #8 - 20.03.2010 um 10:29:49
 
picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
Das LP ist für die falsche Identität.

Ach so, das hatte ich oben uebersehen. Wenn das LP tatsaechlich existiert und auf eine garantiert falsche Identitaet ausgestellt ist, so wuerde ich nochmals versuchen die tuerkischen Behoerden darauf hinzuweisen. Das kann ja nicht in deren Interesse sein.
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Antwort #9 - 20.03.2010 um 10:40:47
 
Vor allem: wenn das LP auf die falsche Identität ausgestellt ist, Annahme verweigern, am besten schriftlich, mit dem Hinweis, dass er schon zu Protokoll gegeben hat, dass diese Identität nicht stimme. Nicht benutzen, das könnte böse Folgen haben.
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picuk
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Antwort #10 - 20.03.2010 um 11:06:33
 
Ich bin gar nicht erst ins Konsulat reingekommen....wurde mit der Bemerkung "Ausländer verboten" wieder rausgeschmissen.

Das mit der Kopie ist eine gute Idee....ich hoffe die spielen da mit.
Bisher war die ABH sehr nett zu mir, aber bisher gings auch nur um die freiwillige Ausreise.

Wollen uns auf jeden Fall einen Anwalt in der Türkei nehmen, Geld ist (erstmal) kein Problem...aber ewig kann ich da auch nicht leben.

Ob wir unsere RA dazu kriegen mit zur ABH zu gehen hmm...ich glaube nicht. Die ABH ist relativ weit weg und die Zeit der Anwältin begrenzt.
Es wäre wahrscheinlich nicht so sinnvoll sich vor Ort noch einen Anwalt zu nehmen und den dorthin zu schicken?
Kann man mehrere Vollmachten unterschreiben?

Danke für den Tipp mit den Migrationsberatungsstellen, werde mich gleich mal umsehen.

@Reni:

Kann man das einfach so? Also dann praktisch am Flughafen verweigern?
Er wird ja immerhin abgeschoben, eine freiwillige Ausreise ist es nicht mehr.
Allerdings ohne Eintrag ins AZR, also ohne Sperre.
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Muleta
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Antwort #11 - 20.03.2010 um 11:42:07
 
picuk schrieb am 20.03.2010 um 09:59:00:
-syrische Papiere für echt befunden
-türkische Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Papiere und Botschaftsvorführung beim türkischen Konsulat ausgeschlossen

...

-24 h Zeit sich für eine freiwillige Ausreise in die Türkei zu entscheiden


wenn das wirklich so gesagt wurde und es sich nicht um ein Missverständnis handelt, dann deutet ein solcher Zeitdruck darauf hin, dass die ABH eine linke Nummer fahren will (sorry, liebe Board-Betreiber - aber auch ein LP erfordert keine derartige Eile und innerhalb von 24 h ist selbstverständlich niemand in der Lage, in einer komplexen Angelegenheit und ohne Kenntnis der vorliegenden Reisedokumente die Chancen eines gerichtlichen Eilantrages zu beurteilen. Der Zeitdruck hätte dann also lediglich den Zweck, den Ausländer von der gerichtlichen Verfolgung seiner Rechte abzuhalten).

Zitat:
Der Anwalt hat innerhalb von 24 h auch seine Meinung von "Die können ihn nicht in die Türkei schicken, sie haben ihn nicht als Staatsbürger angenommen" auf "Es ist das beste wenn er ausreist" geändert.... Schockiert/Erstaunt


das ist eine vertrackte und von außen nicht klar durchschaubere Konstellation. Der Spruch des Anwalts klingt aber danach, als ob ihm die Sache jetzt über den Kopf wächst - ist das ein erfahrener Spezialist?

Wenn Dein Freund erstmal in der Türkei ist, sieht es unter den gegebenen Umständen ziemlich düster aus mit einer Rückkehr nach Deutschland oder einem rechtmäßigen Verbleib in der Türkei.

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picuk
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Antwort #12 - 20.03.2010 um 11:54:11
 
Hallo Muleta,

das mit der "linken Nummer" wurde mir bei einem Gespräch mit jemandem von einer Flüchtlingshilfe auch schon angedeutet.

Kann das aber nicht beurteilen weil ich auch nicht ausschliesse, dass der Anwalt einfach keine Ahnung hatte und er evtl. einige Sachen verpasst hat bzw falsch gewertet hat.
Wie du schon sagtest, vermutlich ist es ihm über den Kopf gewachsen.

Und ich habe dann in meiner Panik mitgemacht und war anfangs auch für die Ausreise weil ich  Angst vor der Einreisesperre habe.

Im Nachhinein ist aber nun doch nicht alles so einfach wie ich dachte.

Wie gesagt...ich kann Missverständnisse bzw Fehler des Anwalts nicht ausschliessen, aber komisch ist das schon.

Am 01.03. Duldung entzogen,

Am 02.03. Termin mit der arabischen (!) Dolmetscherin und dem ABH und das stellen der 24h Frist (an diesem Tag bestand lt. Anwalt noch keine Gefahr)

Am 03.03. ist er zur ABH um um eine Duldung für einen Tag zu bitten damit er seinen Anwalt aufsuchen kann - hat er nicht bekommen

Daraufhin hat der Anwalt nochmal die ABH angerufen und meinem Freund nach diesem Gespräch zur Ausreise geraten.

Ich blicke da nicht durch...hatten nochmal einen persönlichen Termin beim alten Anwalt aber der verlief eher nach dem Motto "Was wollt ihr hier, du wolltest  doch  in die Türkei..." Griesgrämig und er will von allem angeblich auch keine schriftlichen Dokumente haben....
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Antwort #13 - 20.03.2010 um 11:58:13
 
picuk schrieb am 20.03.2010 um 11:06:33:
Ich bin gar nicht erst ins Konsulat reingekommen....

Das kann Dir bei den deutschen Konsulaten auch passieren , wenn Du dort nur als Begleitperson auftauchst und kein eigenes Anliegen zu erledigen hast.
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Antwort #14 - 20.03.2010 um 12:00:14
 
Vor allem: das Abhandenkommen des syrischen Ausweises bei der Polizei anzeigen. Zur Sicherheit.
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