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ist das Vorliegen des A1 TEST in der Botschaft notwendig für Akademiker? (Gelesen: 12.196 mal)
BVB1909
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16.03.2010 um 00:22:40
 
[b][b]
Meine Damen, Meine Herren,
Ich bedanke mich erstmal für eure Hilfe die Sie uns und den Ausländischen Mitbürger anbieten.
Ich bin Deutsch-Staatangehöriger, und Ich habe vor kurz in Marokko geheiratet..
Also meine Frau hat einen akademischen Grad bzw Diplom von der Universität, und möchte dass sie hier Deutsch lernt neben Mir, sie möchte hier Master studieren, und Mir wurde gesagt, es gibt ein Gesetz dass das Vorliegen des A1 test in der Deutsche Botschaft für Akademiker  nicht notwendig ist..

Ich bitte um Antwort

Danke
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birk
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Antwort #1 - 16.03.2010 um 00:36:18
 
Zitat:
Mir wurde gesagt, es gibt ein Gesetz dass das Vorliegen des A1 test in der Deutsche Botschaft für Akademiker  nicht notwendig ist..


Der A1- Sprachnachweis entfällt, wenn "geringer Integrationsbedarf" besteht. Das ist bei Akademikern oft der Fall, aber nicht immer. Die genauen Verwaltungsvorschriften zum "geringen Integrationsbedarf" findest du hier unter Punkt 30.1.4.2.3 ff. Die Entscheidung darüber treffen ALB und Konsulat.
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BVB1909
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Antwort #2 - 16.03.2010 um 00:57:53
 
Ich danke Ihnen für die Antwort.
Ich habe Mir das ganze angeguckt, und habe es genau verstanden.
also seite 174 von der PDF-DATEI ,  § 30.1.4.2.3.1

Ich erfülle die Bedingung

Ich bin ein festangestellter, beziehe keine Soziale leistung und mein Gehalt  reicht uns vollkommen.
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Antwort #3 - 16.03.2010 um 12:33:50
 
BVB1909 schrieb am 16.03.2010 um 00:57:53:
Ich habe Mir das ganze angeguckt, und habe es genau verstanden.
also seite 174 von der PDF-DATEI ,§ 30.1.4.2.3.1
Ich erfülle die Bedingung


Ich glaube, du hast es nicht ganz verstanden:
Nicht Du musst die Bedingungen erfüllen, sondern deine Frau!
Der Gesetzgeber hat es so gewollt:
Nachziehende Ehepartner, die sich aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation so gut integrieren werden, dass sie kein Recht auf Integrationskursteilnahme haben, brauchen kein A1

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Antwort #4 - 27.03.2010 um 17:37:04
 
eine frage musste die frau nun die deutschprüfung machen??
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BVB1909
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Antwort #5 - 30.03.2010 um 03:28:40
 
Die Frau braucht keine A1-TEST vorzuliegen, meine frau erfüllt alle Bedingungen.
Ihr Lebensunterhalt bestreitet keine staatliche hilfe da Ich genung verdiene
Man muss nur ein volles Schreiben zu der Botschaft schicken wo alle sinnvollen Argumenten sind.
Das Gesetzt ist da, und Akademiker brauchen keine Integrationskurs zu besuchen, sinnvollerweise dass die deutsche Sprache an der UNI lernen und die können es besser in einem reinen deutschen Umfeld beherrschen.
Die Ausnahme gilt nur für Akademiker/inen die Ihr Lebenspartner/in keine soziale Leistungen bezieht
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Antwort #6 - 30.03.2010 um 15:13:53
 
ach will sie heir studieren???
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Antwort #7 - 30.03.2010 um 17:50:27
 
BVB1909 schrieb am 30.03.2010 um 03:28:40:
Die Frau braucht keine A1-TEST vorzuliegen, meine frau erfüllt alle Bedingungen.

Ist das die offizielle Antwort der Auslandsvertrettung?
oder deine Interpretation?

BVB1909 schrieb am 30.03.2010 um 03:28:40:
Das Gesetzt ist da, und Akademiker brauchen keine Integrationskurs zu besuchen,

wörtlich sagt es das Gesetz nicht so, daher wird sehr oft auch von Akademikern A1 verlangt.
Die Sache ist eher so: bei einem Akademiker ist eher davon auszugehen, dass der Integrationsbedarg gering ist .... und die Befreiung vom A1 hängt am "erkennbar geringem Integrationsbedarf"


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Antwort #8 - 30.03.2010 um 17:52:58
 
Kara schrieb am 30.03.2010 um 15:13:53:
ach will sie heir studieren??? 

ja, Master ... steht im Ausgangspost.
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Antwort #9 - 30.03.2010 um 19:19:42
 
was isn master???kenn ich nich...dachte deutschtest muss trozdem gemacht werden...
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Antwort #10 - 30.03.2010 um 19:38:15
 
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Wenn du keine Ahnung hast wäre es besser hier nix zu
schreiben.
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Antwort #11 - 30.03.2010 um 20:12:02
 
ich dachte das ist ein forum ich hab keinen ahnung u frage...oder is das verboten???
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Antwort #12 - 30.03.2010 um 21:21:59
 
Natürlich darf man Fragen stellen. Aber wenn du konkret
ein Anliegen hast dann schreib das doch in einem eigenen
thread und störe nicht wie hier; denn offensichtlich hast
du das nicht richtig verfolgt. Und unnötige Querfragerei
stört eher hier.

Kein Kommentar dazu (siehe NUB).

Bitte nur noch Sachbeiträge

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« Zuletzt geändert: 30.03.2010 um 23:47:01 von N/V »  
 
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Antwort #13 - 30.03.2010 um 23:29:49
 
also wenn ich weis jeder muss einen deutschtest machen...gehört es zum thema ok...

das sind keine querfragen...das gehört dazu...ich kann richtig lesen sry...aber ich finde das etwas unhöflich...
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Mick
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Antwort #14 - 30.03.2010 um 23:54:53
 
Kara, Du hattest schon den Hinweis auf die NUB .

Wegen dieses Verstoßes nun:

...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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