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Kündigung vom Arbeitgeber während Elternzeit (Gelesen: 1.244 mal)
zessich
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Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kündigung vom Arbeitgeber während Elternzeit
10.03.2010 um 00:30:00
 
Hallo!

Zurzeit befinde ich mich im letzten Monat meiner Elternzeit (12 Monate). Nun habe ich erfahren, dass mich mein Arbeitgeber aufgrund der schlechten Auftragslage nach der Elternzeit nicht mehr weiterbeschäftigen möchte. Kann mir einer sagen, wann er mir frühestens kündigen kann? Ich habe mir schon die Gesetzestexte zur Elternzeit und zum Mutterschutzgesetz angesehen, komme aber nicht wirklich weiter. Insbesondere möchte ich wissen, ob er mir im 12. Monat der Elternzeit zum Ende bzw. zum nächstmöglichen Termin (Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende bzw. 15.) kündigen kann ODER ob die Kündigung erst erfolgen kann, wenn die Zeit um ist. Ich demnach also noch mindestens 4 Wochen nach Elternzeit beschäftgit werden muss. 
Laut Mutterschutzgesetz ist die Kündigung bis 4 Monate nach Entbindung unzulässig. Es darf während dieser 4 Monate auch nicht zu einem danach liegenden Zeitpunkt gekündigt werden. Dieser Fall leuchtet mir ein. Dann heißt es aber, dass der Kündigungsschutz sich verlängert, wenn man Elternzeit in Anspruch nimmt. Jetzt habe ich nur nicht verstanden, ob in diesem Fall auch nur zu einem nach dem Ablauf der Elternzeit liegenden Termin gekündigt werden kann. 

Zusammengefasst: Kündigung während laufender Elternzeit zum Ende oder nach Elternzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Was ist erlaubt?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

zessich
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung vom Arbeitgeber während Elternzeit
Antwort #1 - 10.03.2010 um 09:42:38
 
Innerhalb bzw. vor Ablauf der Elternzeit ist es dem Arbeitgeber verboten, ordentlich zu kündigen.

Wenn Du googelst, findest Du
weitere entsprechende Hinweise
. (Blaues bitte anklicken!)

Ansonsten, warte mal ab, ob noch jemand mehr weiß - allerdings ist i4a eigentlich nicht das richtige Forum für Deine Frage ...


=schweitzer=
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