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Aufenthaltstitel eines deutschen in Belgien nach Ablauf des Touristenvisums (Gelesen: 4.643 mal)
stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.02.2010 um 22:04:43
 
Mein Mann ist nach Belgien gegangen, er besitzt die deutsche sowie die marokkanische staatsangehörigkeit.Wie ich erfahren habe, muss er innerhalb der ersten 3 monate einen Job finden, sonst läuft das nur als touristenvisum. weiss jemand, gesetz dem falle er findet keinen Job in den 3 monaten, ob es eine möglichkeit gibt, trotzdem in belgien zu bleiben oder würde er definitiv ausgewiesen werden?würde mich über antwort oder evt. links zu dem thema freuen, danke

Daddys' Änderung:
Handelt sich zwar grundsätzlich um belgisches Recht (wäre ein Fall fürs User)... da es aber um Deutsche in Belgien geht, wird auch das EU- Recht gestreift... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 24.02.2010 um 22:23:46 von Daddy »  
 
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Antwort #1 - 24.02.2010 um 22:50:06
 
Hallo Stephie,

leider kenne ich das belgische Recht nicht, so wie es den meisten hier gehen wird. Allerdings gibt es die Richtlinie 2004/38/EG, die grundsätzlich für die gesamte EU gilt.

Hier sind sicherlich Art. 6 und 7 der Richtlinie interessant.Die sagen, kurzum, 3 Monate Aufenthalt ist ok, darüber hinaus muss schon ein Freizügigkeitsrecht begründet werden um weiter zu bleiben.

Das Problem ist jetzt, dass diese Richtlinie umgesetzt werden muss in nationales Recht. Bei uns ist das in Form des Freizügigkeitsgesetz geschehen. Aber wie das in Belgien ganz genau aussieht, ob es Ausnahmeregelungen gibt o.Ä. weiß ich nicht.

Warum fragt dein Mann nicht in Belgien nach? Er dürfte als Marokkaner doch auch französisch sprechen?
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.02.2010 um 00:01:45
 
mh ok...ich mein etwas gelesn zu haben, das das freizügigkeitsrecht auch in belgien gilt.also müßte er theorisch sich zb nur arbeittsuchend melden und dürfte somit im lande bleiben?ich will das wissen.nicht er.
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.02.2010 um 09:29:32
 
stephie81 schrieb am 25.02.2010 um 00:01:45:
ich mein etwas gelesn zu haben, das das freizügigkeitsrecht auch in belgien gilt

Die Richtlinie 2004/38/EG gilt natuerlich auch in Belgien. Die Details der Umsetzung sind allerdings von Land zu Land immer ein bisschen verschieden. Deshalb ist es am besten direkt in die belgische Umsetzungsmassnahme zu schauen.

Die nationalen Umsetzungsmassnahmen findest du auf EUR-Lex. Ich wuerde am ehesten auf das Loi und Arrêté royal "sur l'accès au territoire, le séjour, l'établissement et l'éloignement des étrangers" tippen.

stephie81 schrieb am 25.02.2010 um 00:01:45:
also müßte er theorisch sich zb nur arbeittsuchend melden und dürfte somit im lande bleiben?

Ganz so einfach ist das nicht. Eine pro-forma arbeitssuchend Meldung begruendet keine Freizuegikeit. Nur wenn er tatsaechlich und ernsthaft Arbeit sucht und das auch nachweisen kann, dann begruendet das Freizuegigkeit.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.02.2010 um 20:45:19
 
Er könnte auch einfach ausreisen und erneut einreisen.

Richtlinie 2004/38/EG

Zitat:
Artikel 5

Recht auf Einreise

(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise.

Für die Einreise von Unionsbürgern darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden.


Zitat:
Artikel 6

Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten

(1) Ein Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfuellen oder Formalitäten zu erledigen braucht.
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.02.2010 um 00:52:41
 
er müßte 6 monate angemeldet sein, um seinen auslandsführerschein da umgeschrieben zu bekommen in den eu-führerschein.wenn er ausreist u wieder einreist, müsste er sich ja quasi wieder neu anmelden, bringt also auch nix Zunge
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.02.2010 um 00:57:54
 
Hä ?

der Führerschein ist ja nun wohl ein neues Thema hier.
Universalreinigerlösung 4 all gibts nur bei A*** O** & Co
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« Zuletzt geändert: 26.02.2010 um 01:23:55 von N/V »  
 
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.02.2010 um 21:28:37
 
es geht hier auch net um den führerschein, das is nur der grund warum er dahin is. wer lesen kann is klar im vorteil Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.02.2010 um 21:38:56
 
Lesen kann ich nur nicht alles verstehn (sry bin ja auch
nur Mensch).

Aber:

Dein Post #5 war schwer zu deuten. Dass er dahin ist ...

Zitat:
müßte


du meintest wohl musste - aber müssen tut er das nicht, er
will es um das deutsche Führerscheinrecht zu umgehen, ge-
hört eigentlich zur Sachverhaltsschilderung und hätte daher
schon im Ausgangsposting geschrieben werden können!

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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.02.2010 um 00:00:51
 
theoretisch ja, nur wollte ich eigentlich nich wegen dem führerschein ein thema eröffen, sondern nur was nach 3 monaten passiert, wenn er keinen job hat...ob er dann trotzdem irgendwie im land bleiben kann oder zurück muss.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.02.2010 um 00:15:22
 
Aha - das mag i schon sehr hier im Salon. Offenheit/Ehrlichkeit
und dann noch
(unberechtigt)
angepisst zu werden.

Nun sind wenigstens die Fronten klar. I sag hier nix mehr.
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 27.02.2010 um 14:38:30
 
du hast mich zuerst angepisst.user wie du mit dämlichen sprüchen langweilen mich zu tode aber egal...typisch mann halt.

Änderung:
Thread ist zunächst (vorübergehend) geschlossen - Team berät ...  =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 27.02.2010 um 14:52:42 von schweitzer »  
 
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Antwort #12 - 27.02.2010 um 14:51:38
 
stephie81 schrieb am 27.02.2010 um 14:38:30:
du hast mich zuerst angepisst.user wie du mit dämlichen sprüchen langwe

Du solltest vielleicht mal darüber nachdenken, wen du hier "anpisst".
Ohne den - wie du ihn nennst "dämlichen User" - gäbe es dieses Board, in dem du Antworten auf deine Fragen suchst, überhaupt nicht Ärgerlich
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Antwort #13 - 27.02.2010 um 15:30:18
 
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