Ich sehe hier nichts von einer
dritten Überprüfung.
Einerseits: dem Wortlaut nach wurde die Heiratsurkunde einmal, die Geburtsurkunde eventuell gar nicht überprüft:
shibumi schrieb am 21.02.2010 um 14:28:28:Unsere Heiratsurkunde wurde daraufhin vom Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft geprüft, Geburtsurkunde meiner Frau lag im Original beim hiesigen Standesamt / der Deutschen Botschaft vor
Zum anderen, woraus schließt Du, dass die Urkunden noch einmal überprüft werden sollen?
Prinzipiell aber gilt - leider - dass die Echtheit einer Urkunde aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen nie abschließend bewiesen werden kann, so dass es jeder Behörde freisteht, wieder eine neue Urkundenüberprüfung zu veranlassen. Da diese Urkundenüberprüfungen aber immer wieder bei der gleichen Botschaft zusammenlaufen, hält sich der Aufwand in der Regel in Grenzen - es sei denn, es tauchen zwischendurch neue Fragen auf.
Wenn Ihr ganz auf Nummer sicher gehen wollt, bleibt Euch aber die Nachbeurkundung der Eheschließung in D. Dann habt Ihr eine deutsche Urkunde, die niemand mehr in Frage stellt.