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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Erneute Urkundenüberprüfung notwendig ?
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Beitrag begonnen von shibumi am 21.02.2010 um 14:28:28

Titel: Erneute Urkundenüberprüfung notwendig ?
Beitrag von shibumi am 21.02.2010 um 14:28:28
Hallo Fachleute,

habe letzten Spätsommer meine Traumfrau in Jaunde/ Kamerun geheiratet.  :) Sie hat das Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Unsere Heiratsurkunde wurde daraufhin vom Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft geprüft, Geburtsurkunde meiner Frau lag im Original beim hiesigen Standesamt / der Deutschen Botschaft vor, selbstverständlich samt Übersetzungen eines beeidigten Übersetzers.
Nun erhielt ich einen Brief der zuständigen Ausländerbehörde, ich solle die Geburtsurkunde meiner Frau sowie die Heiratsurkunde im Original vorlegen. Ist diese, nunmehr dritte, Überprüfung i.O. ?
Ich wundere mich, da die Ausländerbehörde anscheinend beabsichtigt, diese Unterlagen erneut der Deutschen Botschaft zur Prüfung vorzulegen, obwohl sie bereits längst hinreichend geprüft wurden.  :o

Titel: Re: Erneute Urkundenüberprüfung notwendig ?
Beitrag von Eduard am 21.02.2010 um 19:10:28
Ich sehe hier nichts von einer dritten Überprüfung.

Einerseits: dem Wortlaut nach wurde die Heiratsurkunde einmal, die Geburtsurkunde eventuell gar nicht überprüft:


shibumi schrieb am 21.02.2010 um 14:28:28:
Unsere Heiratsurkunde wurde daraufhin vom Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft geprüft, Geburtsurkunde meiner Frau lag im Original beim hiesigen Standesamt / der Deutschen Botschaft vor


Zum anderen, woraus schließt Du, dass die Urkunden noch einmal überprüft werden sollen?

Prinzipiell aber gilt - leider - dass die Echtheit einer Urkunde aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen nie abschließend bewiesen werden kann, so dass es jeder Behörde freisteht, wieder eine neue Urkundenüberprüfung zu veranlassen. Da diese Urkundenüberprüfungen aber immer wieder bei der gleichen Botschaft zusammenlaufen, hält sich der Aufwand in der Regel in Grenzen - es sei denn, es tauchen zwischendurch neue Fragen auf.

Wenn Ihr ganz auf Nummer sicher gehen wollt, bleibt Euch aber die Nachbeurkundung der Eheschließung in D. Dann habt Ihr eine deutsche Urkunde, die niemand mehr in Frage stellt.

Titel: Re: Erneute Urkundenüberprüfung notwendig ?
Beitrag von shibumi am 22.02.2010 um 18:48:08
Ein heutiger Anruf bei der zuständigen ABH hat alles geklärt : Die zuständige, sehr freundliche SB möchte die Heiratsurkunde im Original sehen, da sich die Legalisation auf der Rückseite befindet. Somit alle Unklarheiten beseitigt.   :)

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