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Ehemann bald Arbeitslos was nun? (Gelesen: 3.048 mal)
Zilanur
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i4a rocks!


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17.02.2010 um 12:49:55
 
Hi ihr lieben im Forum,
ich habe da ein Problem:(

Ich bin zur Zeit Schwanger und nach 2 Wochen werde ich (hoffe ich) mein Sohn in meinem Arm halten.
Nun zu unserer Lage, wie ihr wisst, besucht mein Ehemann einen Integrationskurs, 300 Stunden hat er schon hintersich fählen ihm noch 200 Stunden.

Ich bin zur Zeit in Mutterschutz und danach habe ch Erziehungsurlaub für 3 Jahre. Da ich niemanden habe, der sich um mein Sohn kümmern kann, habe ich 3 Jahre genommen.

Mein Ehemann arbeitet in unserem Imbiss aber ich kann ihm nicht so viel Lohn geben (nur 650 Brutto), weil ich noch knapp um die runden komme. Ich werde wohl möglich bald schließen, wenn das so weiter geht. Deswegen möchte mein Ehemann und wird es acuh (er ist fest entschlossen) nicht mehr im Imbiss arbeiten und eine neue Arbeitsstelle suchen, damit er mehr verdient.

Ich bin noch nicht zum Staat gegangen um irgendwelche Hilfen in anspruch zu nehmen, weil ich einfach angst habe, das mein Ehemann abgeschoben wird, und mir jeder einredet, dass ich nicht zum Staat hingehen soll.

Nach 2 Wochen möchte er von Imbiss raus und eine neue Stelle suchen. Was Ratet ihr mir? Soll ich mit ihm zum Arbeitsamt gehen und unsere Lage erzählen? Würde er denn Arbeitslosengeld bekommen? Er ist seit Juni 2009 fest angestellt.
Ich bin echt verzweifelt und die Geburt steht auch bevor, ich weiß ehrlich nicht, was ich machen sol:(
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.02.2010 um 12:58:23
 
Hi,

Deine Sorge könnte unbegründet sein !
Aber für diese Beurteilung fehlen noch einige Angaben:

Welchen Aufenthaltstitel hast Du und seit wann ?
Welchen Aufenthaltstitel hat Dein Mann und seit wann ?


BTW
ALG1 bekommt er nur, wenn er mind. 1 Jahr beschäftigt war. Es wird daher lediglich um ALG2 gehen können.

Der Verlust des Einkommens führt nicht sofort zur Notwendigkeit der Ausreise.


B.D.
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Zilanur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.02.2010 um 13:08:52
 
Ich bin hier in Deutschland geboren und habe einen Unbefristeten Aufenthalt.
Unser Sohn könnte deswegen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen (Kinderreisepass).

Mein Ehemann ist seit ungefähr 11 Monaten in Deutschland und hat bis zum 16.10.2010 Aufenthaltserlaubnis.
Die ABH hat usn gesagt, dass er einen Integrationskurs machen soll, macht er ja jetzt auch, aber in der Zeit wussten wir ja nicht, dass ich Schwanger werde und in finanzielle Notlage gerate:(
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.02.2010 um 13:48:01
 
Bei der Konstellation wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben und der Bezug von Sozialleistungen
für Eure Familie in Bezug auf den weiteren Aufenthalt des Kindesvaters wird kein Problem sein.
Lediglich der Erwerb einer NE wird bei andauernder Arbeitslosigkeit nicht möglich sein. Das ist aber nicht weiter schlimm, da es doch wichtiger ist, dass er überhaupt bei Dir und Deinem Kind ist.


B.D.

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Antwort #4 - 17.02.2010 um 19:11:17
 
Sagen wir mal, mein Ehemann ghet nur arbeiten, 8 bis 10 Stunden am Tag, damit wir nicht Staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Würde die ABH uns trotzdem probleme bereiten, weil er dann seinen Integrationskurs aufgeben muss?

Was würdest du mir Raten, wie sollen wir vorgehen?

Soll er lieber erst mal seinen Integrationskurs beenden und danach mit der Arbeitssuche und Arbeit beginnen oder soll er lieber mit einer Vollzeit Arbeit anfangen und später seinen Integrationskurs beenden. Sind ja nur noch 200 Stunden (wenn er den Test bestäht und es nicht verlängert wird).

Danke nochmals herzlich für deine antworten:)
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reinhard
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Antwort #5 - 17.02.2010 um 19:41:40
 
Es ist auf jeden Fall besser (und auch im Gesetz so vorgesehen!), dass er erst den Integrationskurs zuende macht und mit der A2-Prüfung, besser noch der B1-Prüfung abschließt. Dann hat er sowieso bessere Chancen, Arbeit zu finden.
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Antwort #6 - 23.02.2010 um 21:29:31
 
Ja ich bin auch der Meinung, dass mein Ehemann seine Prüfung absolviert und den Kurs beendet.
Aber ich bin in Mutterschutz arbeite nicht mehr, was ich bekomme( bald Elterngeld und Kindergeld, was für das Kind ausgegeben wird). Wie sollen wir dann noch leben?
Ich möchte nicht von Hartz4 leben!
Mein Ehemann hat mit seinem Freund gesprochen, er arbeitet in einer Reinigungsfirma. Er wird für ihm eine arbeit besorgen, wo er 8 Stunden am Tag arbeiten wird und um die 1300€ Netto verdienen wird.
Kann er seinen Kurs nicht dann absolvieren, wenn ich wieder arbeiten gehen kann? Er hat ja jetzt 300 Stunden gemacht.
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Der wisser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.02.2010 um 16:15:38
 
wie ist den mit kindergeldzuschlag und wohngeld Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd
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Zilanur
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Antwort #8 - 28.02.2010 um 16:40:56
 
Ich weiß nicht ob ich recht auf Kindergeldzuschuss oder Wohngeld habe.

Ich arbeite und habe ein Gewerbe. Diesen Monat (seit anfang dieses Jahres) habe ich ein Gewinn von 173€ gemacht. Bis jetzt.
Ich arbeite auch gleichzeitig und verdiene um die 650€ Brutto. Bin grad in Mutterschutz (Schwanger) und habe Mutterschaftsgeld von 539€ bekommen. Ich habe für 3 Jahre Elternzeit beantragt und wurde auch bestätigt.
Mein Ehemann verdient 650€ Brutto.
Unsere Mitete beträgt (mit Betriebskosten alles ohne Strom) 509,63€. Stromrechnung 30€.
Würde ich mir diesen Angaben Wohngeld bekommen oder sind die Einkünfte zu wenig.

PS: Antrag habe ich ausgefüllt liegt hier zuhause auf dem Tisch. Muss ich auch das Schreiben mit beifügen, dass ich 539€ Mutterschaftsgeld bekommen habe?

Vorasussichtlicher Entbindungstermin ist am 06.03.2010, wenn das Kind da ist werde ich ja Kindergeld bekommen und Elterngeld beantragen (Elterngeld mindestens 300€ bekommen).

Sollte ich erst dan Wohngeldantrag stellen, wenn ich auch Elterngeld und Kindergeld bekomme, oder soll ich am Montagmein Antrag abgeben?

Weß auch nicht mehr richtig, was ich machen soll:(
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reinhard
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Antwort #9 - 28.02.2010 um 16:56:30
 
Dein Mann muss jedenfalls unbedingt mit der ABH klären, ob er seinen Integrationskurs unterbrechen / abbrechen darf. Hartz-IV-Leitungen kann / darf er auf jeden Fall beantragen, ober der Kursabbruch kann zu Sanktionien führen (nicht bei allen, nur bei einigen – aber unbedingt vorher fragen!).
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Antwort #10 - 28.02.2010 um 17:00:10
 
Wir haben mit meienm Ehemann so gesprochen, dass er seinen Kurs auf jeden Fall beenden wird. Alos die 500 Stunden wird er auf jeden Fall machen. Sind ja noch weniger als 200 Stunden. bald hat er es hintersich, sein deutsch hat sich auch sehr verbessert. Nicht aber wegen dem Kurs sondern weil er gearbeitet hat.
Er wird auch weiterhin im Imbiss arbeiten, weil wenn er wo anders arbeiten würde, müsste er seinen Kurs aufgeben und das wollen wir nicht.
Deswegen überlege ich jetzt Wohngeldantrag zu stellen aber weiß nicht, ob ich es bekommen würde. Odre ob ich doch zu ALG2 muss. Das möchte ich auch nicht. Weil zur Zeit läuft es mit dem Imbiss gut. Hab ein Gewinn von 173€ gemacht (letztes Jahr hatte ich  Verluste).
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reinhard
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Antwort #11 - 28.02.2010 um 17:17:47
 
Der Integrationskurs besteht aus 600 Stunden Sprachunterricht mit B1-Prüfung (kann auf 900 Stunden verlängert werden, wenn er nicht besteht). Dann folgen 45 Stunden Orientierungsunterricht mit Orientierungskurs-Prüfung. Beide Bescheinigungen bracht er später für die Einbürgerung.

Wenn er zum I-Kurs verpflichtet wurde (Brief der ABH), braucht er die Bescheinigungen auch für die AE-Verlängerung.
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Antwort #12 - 28.02.2010 um 17:21:25
 
Also die ABH hat uns gesagt, dass er einen Integrationskurs besuchen soll. Wir haben ihn angemeldet, die Kursleiterin hat uns gesat, da er in der Türkei einen Kurs bescuht hat, braucht er nur 500 Stunden machen.
Jetzt hat er schon mehr als 300 Stunden hinter sich.

Mit der Einbügerung meinst du wohl deutsche Staatsbürgerschaft, dass möchte mein Ehemann nicht.
Wir wollen nur Unbefristeten Aufenthalt.

Hast du vielleicht eine Ahnung vom Wohngeld? Ob ich eine Chance hätte, etwas zu erhalten. Dann hätten wir wenigstens nicht die Fahrtkosten und die Gebühr wür den Kursbesuch.
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Antwort #13 - 28.02.2010 um 18:01:48
 
gehe lieber unter kindergeldzuschlagrechner dann  weist du ob es dir der kindergeldzusch und wohngeld zusteht habe das auch gemacht prima rechner  Durchgedreht Augenrollen
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