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Integrationskurs (Gelesen: 1.326 mal)
Glaube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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01.03.2010 um 12:39:10
 
Weiß jemand Antwort: jemand hat während seiner Zeit als Asylbewerber einen Integrationskurs besucht und selbst finanziert, aber noch unter falschem Namen. Mittlerweile ist die Sache geklärt und er ist unter richtigem Namen hier - mit Aufenthaltstitel. Kann er für diesen Kurs noch nachträglich Kostenerstattung beantragen? Wenn ja, wie?
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 01.03.2010 um 12:51:02
 
Die Berechtigung bzw. Verpflichtung gem. § 44 AufenthG würde bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die ABH bescheinigt werden und ist zwei Jahre gültig.

Das ist der zeitraum für den zumindest über die ABH das "günstigere" Integrationskursangebot genutzt werden kann. Rückwirkend gibt es nix und auch nicht für einen Zeitraum nach den bescheinigten Zeiten.

Verpflichten kann ja auch die ARGE, aber da er da noch nicht in deren Zuständigkeitsbereich fiel, wird es da auch nix geben.
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Glaube
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i4a rocks!


Beiträge: 28

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #2 - 01.03.2010 um 14:02:35
 
Danke für Antwort. Aber der Antrag geht ja direkt zu dieser zentralen Integrationsstelle (die genaue Bezeichnung weiß ich gerade nicht) und nicht über das Arbeitsamt oder Ausländerbehörde. Ein neuer Antrag wurde jetzt gestellt (als Angehöriger einer EU-Bürgerin macht er den Kurs freiwillig), den hat die vhs direkt beantragt (für einen Integrationskurs, um "weiterzumachen"). Aber vielleicht schreibe ich auch dort direkt hin und erkundige mich noch. Ich denke aber schon, dass Sie im Prinzip recht haben.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.03.2010 um 14:16:58
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Niederlassung in dem Bundesland, um das es geht. Dort gibt es Regionalbeauftragte. Wenn Du beim BAMF anrufst und die Stadt sagst, kannst Du Namen und Durchwahl des Zuständigen bekommen.
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