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Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen (Gelesen: 13.054 mal)
maki
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Antwort #15 - 25.02.2010 um 16:53:40
 
Was soll ich schon sagen?

Gut finde ich das nicht, aber man kann es sich nicht aussuchen, das Leben ist ja schliesslich kein Ponyhof, sich beschweren bringt auch nix... da muss man eben durch.
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Beppo
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Antwort #16 - 25.02.2010 um 16:58:11
 
yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 16:39:00:
für Deutschland reicht es aus wenn ich einen Ausweisersatz habe wo drin steht dass ich eine Niederlassungserlaubnis habe, das ganze mit Passbild.Das genügt um sich in BRD auszuweisen.

So habe ich das verstanden.


Richtig, mit einem Ausweisersatz (§48 Abs.2 AufenthG) erfüllst Du die ausweisrechtlichen Pflichten innerhalb Deutschlands. Für einen Grenzübertritt, egal ob nach Mazedonien oder über eine Schengenbinnengrenze (z.B. NL oder Frankfreich), wird mit diesem Dokument die Passpflicht nicht erfüllt.

Sofern Du für die Entlassung aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit einen gültigen mazedonischen Pass benötigst, stehst Du wieder vor deinem anfänglichem Problem. Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt).

Gruß
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Antwort #17 - 25.02.2010 um 17:00:55
 
Beppo schrieb am 25.02.2010 um 16:58:11:
Richtig, mit einem Ausweisersatz (§48 Abs.2 AufenthG) erfüllst Du die ausweisrechtlichen Pflichten innerhalb Deutschlands. Für einen Grenzübertritt, egal ob nach Mazedonien oder über eine Schengenbinnengrenze (z.B. NL oder Frankfreich), wird mit diesem Dokument die Passpflicht nicht erfüllt.

Sofern Du für die Entlassung aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit einen gültigen mazedonischen Pass benötigst, stehst Du wieder vor deinem anfänglichem Problem. Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt).

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nur zur Ausreise anerkannt? dies bedeutet ich darf erst wieder hier einreisen wenn ich den mazedonischen pass in der hand habe? sehe ich das richtig?
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yogi84
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Antwort #18 - 25.02.2010 um 20:39:35
 
Beppo schrieb am 25.02.2010 um 16:58:11:
Richtig, mit einem Ausweisersatz (§48 Abs.2 AufenthG) erfüllst Du die ausweisrechtlichen Pflichten innerhalb Deutschlands. Für einen Grenzübertritt, egal ob nach Mazedonien oder über eine Schengenbinnengrenze (z.B. NL oder Frankfreich), wird mit diesem Dokument die Passpflicht nicht erfüllt.

Sofern Du für die Entlassung aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit einen gültigen mazedonischen Pass benötigst, stehst Du wieder vor deinem anfänglichem Problem. Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt).

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Gilt das selbe auch wenn ich von deutscher Seite einen Passersatz bekommen würde? Oder dürfte ich mit dem deutschen auch wieder einreisen?
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Daddy
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Antwort #19 - 25.02.2010 um 20:42:48
 
yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 17:00:55:
nur zur Ausreise anerkannt?


Der Ausweisersatz ist kein gültiges Grenzübertrittspapier, weder für die Aus- noch für die Einreise... vgl. Ziff. 48.2.1 VWV AufenthG
Mag sein, dass man die wider besseren Wissens ausreisen lässt, die Rückkehr mit diesem Dokument ist mehr als fraglich bzw. ausgeschlossen.

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Antwort #20 - 25.02.2010 um 20:46:01
 
Daddy schrieb am 25.02.2010 um 20:42:48:
Der Ausweisersatz ist kein gültiges Grenzübertrittspapier, weder für die Aus- noch für die Einreise... vgl. Ziff. 48.2.1 VWV AufenthG
Mag sein, dass man die wider besseren Wissens ausreisen lässt, die Rückkehr mit diesem Dokument ist mehr als fraglich bzw. ausgeschlossen.

Daddy

Wir sprachen jetzt hie rin diesem fall von Passersatz nicht von Ausweisersatz..ein Passersatz ist doch damit da um raus zu können. also ich verstehe garnix mehr .

fakt ist ich krieg von mazedonischer seite so ein dokument wo ich mit raus darf damit darf ich abe rnicht wieder rein, oder wie?also muss ich so lange dort bleiben bis ich den mazedonischen pass habe...

was kann man mir aber von der deutschen seite ausstellen damit ich raus kann aber auch wieder rein? bis der pass unten fertig ist zum beispiel...um ihn dann irgendwann in einigen monaten abzuholen
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Daddy
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Antwort #21 - 25.02.2010 um 21:10:21
 
yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 20:46:01:
Wir sprachen jetzt hie rin diesem fall von Passersatz nicht von Ausweisersatz

Nu ja... du hast das ganze Post von Beppo zitiert, war so also nicht ersichtlich... was soll's, ändert aber nichts.

Wenn du dich ausschließlich auf diese Passage beziehst...
Beppo schrieb am 25.02.2010 um 16:58:11:
Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt). 

hast du mit dieser Aussage
yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 20:46:01:
fakt ist ich krieg von mazedonischer seite so ein dokument wo ich mit raus darf damit darf ich abe rnicht wieder rein, oder wie?also muss ich so lange dort bleiben bis ich den mazedonischen pass habe...

Recht...

Solltest du einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt bekommen, sieht das Ganze wieder anders aus... aber den zu bekommen scheint ja dein Problem zu sein.

Daddy

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Antwort #22 - 25.02.2010 um 21:16:33
 
Daddy schrieb am 25.02.2010 um 21:10:21:
Nu ja... du hast das ganze Post von Beppo zitiert, war so also nicht ersichtlich... was soll's, ändert aber nichts.

Wenn du dich ausschließlich auf diese Passage beziehst...
hast du mit dieser Aussage
Recht...

Solltest du einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt bekommen, sieht das Ganze wieder anders aus... aber den zu bekommen scheint ja dein Problem zu sein.

Daddy


ja ich verstehe das irgendwie alles nicht. ich werd behandelt als wär ich hier asylant oder so. ich bin hier geboren meine eltern kamen mit 18 nach deutschland haben insgesamt fast 100 jahre steuern in diesem staat gezahlt. habe hier eine abgeschlossene ausbildung bin ein anständiger bürger. dass man da nicht sagen kann hier hast du einen ausweisersatz für ein jahr weis uns nach dass die pässe hier nicht mehr gemacht werden können und beantrage den deutschen pass. ende aus. was muss man da so ein theater machen als wär ich irgendso einer der auf duldung ist 3 jahre in deutschland und hier von hartz lebt
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Antwort #23 - 25.02.2010 um 21:37:07
 
Bis zu deinem letzten Post hatten wir eine rechtlich sachliche Diskussion, dabei sollte es bleiben.
Deine Möglichkeiten sind dir aufgezeigt worden, akzeptiere oder lass' es bleiben. Wir machen hier keine Gesetze, wir erklären sie.

Also bleib bitte auch du sachlich, sonst ist hier leider Schicht im Schacht...

Daddy
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Antwort #24 - 25.02.2010 um 21:45:48
 
Daddy schrieb am 25.02.2010 um 21:37:07:
Bis zu deinem letzten Post hatten wir eine rechtlich sachliche Diskussion, dabei sollte es bleiben.
Deine Möglichkeiten sind dir aufgezeigt worden, akzeptiere oder lass' es bleiben. Wir machen hier keine Gesetze, wir erklären sie.

Also bleib bitte auch du sachlich, sonst ist hier leider Schicht im Schacht...

Daddy

Ja so ist das  weinend es geht immer nur um sachlichkeiten nie um das menschliche.

da steht halt irgendwo ein gesetz aber wie jemand das hinbiegen soll wird nicht beachtet die praktische ausführung wurde beim gesetz machen nicht beachtet.

ist ja hier kein angriff gegen dich (euch) ich bin halt auch nur ein mensch und muss eben so ein wenig meine meinung raus lassen.  unentschlossen

da steht man kurz vor der prüfung und soll raus umm ir nen pass zu besorgen oder da hat grad jemand seinen job bekommen ist auf probe und soll mal eben so einige wochen weg wegen dem pass? oder was ist mit einer mutter die gerade ein baby bekommen hat...oder einem menschen der gerade mal so den monat schafft mit deinem geld und dann noch extra ein flugticket besorgen muss und wochenlang im hotel übernachten soll? ich verstehe nicht dass solche ausnahmefälle deutschland im grunde egal sind.

natürlich kann deutschland nichts für so etwas. aber wenn doch ganz klar geschildert ist was sache ist und es ist so! und schwarz auf weiss belegbar kann man sich doch nicht auf gesetze beziehen die pauschal verabschiedet wurden.
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Antwort #25 - 25.02.2010 um 22:17:20
 
yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 21:45:48:
ich verstehe nicht dass solche ausnahmefälle deutschland im grunde egal sind.

Na denn mach ich da mal weiter wo Daddy aufhörte:

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