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Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen (Gelesen: 12.995 mal)
yogi84
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11.02.2010 um 18:23:14
 
Hallo Freunde,
ich habe einen mazedonischen Pass mit Niederlassungserlabnis. Um einen neuen zu beantragen muss man extra nach Mazedonien reise, worüber man keineswegs informiert wurde! ich sehe es jetzt nicht eine wegen dem pass extra einige wochen runter zu fahren. Wann ich runter fahre und ob ich runter fahre finde ich hab nur ich zu bestimmen. ausserdem habe ich nicht einmal das geld und zeit diese reise zu unternehmen. wie stellen die sich das denn vor? ich möchte jetzt den deutschen pass und ende. was mazedonien macht ist reine schikane.
wie gehe ich denn jetzt am besten vor damit ich einen deutschen pass bekomme?

danke schon mal

ciao
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Beppo
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Antwort #1 - 11.02.2010 um 19:08:01
 
Hallo yogi84,

um die Neuausstellung eines Passes wirst du wohl nicht herumkommen. Für den Aufenthalt in Deutschland ist die Erfüllung der Passpflicht eine zwingende Voraussetzung. Abgesehen davon wird nur, wenn es Dir nicht zumutbar oder unmöglich ist einen Pass zu erlangen. Die von Dir genannten Gründe stellen grundsätzlich keine Ausnahme dar. Der Aufenthalt ohne Pass stellt je nach Verhalten eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit dar.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar der Aufenthaltstitel widerrufen werden, wenn sich die Person nicht um einen Pass bemüht.

Zur zweiten Thematik: Sofern Du die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllst, kannst du einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzungen findest du hier: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegr...

Gruß
Beppo
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yogi84
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Antwort #2 - 11.02.2010 um 19:53:26
 
ich habe absolut kein geld und keine zeit um nach mazedonien zu reisen. ich bin schüler. wie soll ich denn das anstellen? ich lebe von bafög
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 11.02.2010 um 20:26:54
 
yogi84 schrieb am 11.02.2010 um 19:53:26:
ich habe absolut kein geld und keine zeit um nach mazedonien zu reisen. ich bin schüler. wie soll ich denn das anstellen? ich lebe von bafög 

Es ist dir durchaus zuzumuten, dass du dich rechtzeitig vor Ablauf deines Passes um dessen Verlaengerung bzw. eine Neuasustellung kuemmerst. Wenn man das nicht auf den letzten Druecker macht, dann laesst sich das zeitlich auch so legen, dass man entsprechend Freizeit hat.

yogi84 schrieb am 11.02.2010 um 18:23:14:
Um einen neuen zu beantragen muss man extra nach Mazedonien reise

Hast du das vom fuer dich zustaendigen Konsulat so erfahren? Die meisten (gescheiten) Laender stellen fuer ihre im Ausland lebenden Staatsangehoerigen Paesse ueber die Konsulate aus. Ob Mazedonien so was macht kann ich dir leider nicht sagen.
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yogi84
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Antwort #4 - 12.02.2010 um 00:09:30
 
ich finde nicht dass man mir das zumuten kann. ich habe in die schule zu gehen und im juni sind prüfungen. ich kann es mir nicht leisten mal locker 4 wochen zu fehlen. geschweige denn finanziell...nach mazedonien muss man auch erstmal kommen und dort auch einige wochen bleiben.

und nein man kann die pässe nicht in deutschland machen. man muss sie in mazedonien machen. wurde mir so bestätigt.
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Beppo
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Antwort #5 - 12.02.2010 um 07:48:45
 
Hallo yogi84,

schau mal unter welchen Umständen dir die Erlangung eines Passes zumutbar ist: 

§5 AufenthV Allg. Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer

1) Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der  nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

(2) Als zumutbar im Sinne des Absatzes 1 gilt es insbesondere,

1. derart rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eines Passes oder Passersatzes bei den zuständigen Behörden im In- und Ausland die erforderlichen Anträge für  die Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen, dass mit der Neuerteilung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzes gerechnet werden kann,

2. in der den Bestimmungen des deutschen Passrechts, insbesondere den §§ 6 und 15 des Passgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, entsprechenden  Weise an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht des  Herkunftsstaates zu dulden, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Härte führt,

3. die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen oder

4. für die behördlichen Maßnahmen die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen.

Um also eine Ordnungswidrigkeiten-/Strafanzeige abzuwenden solltest du dich mit deinem Konsulat/Boschaft in Verbindung setzten und Dir einen Passersatz für die Aussreise ausstellen lassen, sofern "wie du bereits geschrieben hast" die Neuausstellung in Deutschland nicht möglich ist. Kläre für dich die einfachste Verfahrensweise zur Ausstellung, vielleicht ist es ja möglich, dass du nur zur Abholung nach Mazedonien reisen musst.

Gruß
Beppo

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benam5534
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Antwort #6 - 12.02.2010 um 12:56:38
 
Hi

Guck mal unter
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Mazedonien/Vertretu...
da stehen die ganze Auslandsvertrettungen von Mazedonien.

Ruf mal da an, und frag nach!

Gruß
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yogi84
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Antwort #7 - 12.02.2010 um 14:21:58
 
hab mich bereits erkundigt. aber es hat sich wohl geklärt...

mir ist eine neuausstellung unter diesen umständen wie sie bei mir vorliegen nicht zumutbar.

also war ich in meiner annahme richtig.
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Beppo
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Antwort #8 - 13.02.2010 um 05:09:33
 
Guten Morgen Yogi84,

wo hast du dich erkundigt? Stellt dir die ABH jetzt einen Reiseausweis für Ausländer aus oder wird dir lediglich eine Bescheinigung nach §48 II AufenthG erteilt?

Gruß
Beppo
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yogi84
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Antwort #9 - 13.02.2010 um 19:18:42
 
das erstere ist korrekt.

bekomme einen ersatzausweis.


übrigens...wieso bekommt man hier keine infoemail wenn geantwortet wurde? hab es doch so eingestellt.
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yogi84
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Antwort #10 - 25.02.2010 um 16:24:58
 
Hallo,

tut mir leid dass ich das hier nochmal aufwärme...
leider ist das Thema immer noch nicht durch:(

habe nur eine kurze frage.

Hat man mit einem deutschen Ausweisersatz das Recht die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Wie schon geschrieben ich habe die Niederlassungserlaubnis und bin in Deutschland geboren.

Danke für Eure Antwort.

Vielleicht denkt ihr jetzt wieso fragt der nicht bei der Ausländerbehörde nach. Ja das habe ich auch...

aber einer sagt mir mit einem Ersatz kann ich nur nach Mazedonien um dort dann den Pass mazedonischen Pass ausstellen lassen daraufhin darf ich dann mit gültigem mazedonischen Pass den deutschen Pass beantragen.Um so einen Ersatz zu bekommen sagte er mir auch bräuchte er die Bestätigung aus dem mazedonischen Konsulat hier dass die Pässe nur noch in Mazedonien erstellt werden...kann es sein dass wir aneinander vorbeigeredet haben und er statt Ausweisersatz was anderes meint was sich so ähnlich anhört? Evtl. hab ich mich auch nicht fachlich genug ausgedrückt und er konnte nicht genau deuten was ich exakt will?

Und eine Dame aus einer anderen Abteilung (der Einbürgerungsabteilung) sagte mir ein Ausweisersatz würde in meinem Fall genügen (vorausgesetzt die Dauer ist lang genug)und eben eine Bestätigung dass hier keine mazedonischen Pässe erstellt werden um den deutschen Pass zu beantragen. Über die dauer könne sie jedoch nicht entscheiden dies sei die Aufgabe der ersten von mir erwähnten Abteilung...

Ich weiss einfach nicht mehr weiter:( was ist denn nun korrekt? wie habe ich vorzugehen?

Danke Euch
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Antwort #11 - 25.02.2010 um 16:32:34
 
Zitat:
leider ist das Thema immer noch nicht durch:(

Hatten wir auch schon vermutet Zwinkernd

Zitat:
Hat man mit einem deutschen Ausweisersatz das Recht die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Ja.

Aber...

Du musst dich aus der MK Staatsbürgerschaft entlassen lassen, und dafür werden die Mazedonier von dir verlangen dich auszuweisen, mit einem gültigen MK Pass, der dt. Ausweisersatz ist dort nix wert.

So oder so, du wirst nicht umhinkommen dir einen gültigen Pass zu besorgen, gehört zu deinen Pflichten als Ausländer in D und zu deinen Pflichten als MK Staatsbürger.
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yogi84
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Antwort #12 - 25.02.2010 um 16:39:00
 
für Deutschland reicht es aus wenn ich einen Ausweisersatz habe wo drin steht dass ich eine Niederlassungserlaubnis habe, das ganze mit Passbild.Das genügt um sich in BRD auszuweisen.

So habe ich das verstanden.
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Antwort #13 - 25.02.2010 um 16:44:28
 
Das hast du auch richtig verstanden.

Aber wenn du die Entlassung aus der MK Sta. beantragen willst (zB. beim Generalkonsulat in D), musst du dich ausweisen können, und die MK Behörden werden sicherlich nicht ein deutsches Ausweisdokument für einen MK Sta. akzeptieren.
Dasselbe gilt wenn du nach MK fahren willst um deine Entlassung dort zu beantragen, vorrausgesetzt man lässt dich überhaupt dort einreisen mit einem D Ausweisdokument.

Wenn du dich nicht aus der MK Sta. entlassen musst, ist das natürlich kein Problem, aber die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist nur in Ausnahmesituationen zulässig.
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Antwort #14 - 25.02.2010 um 16:51:05
 
was sagst du eigentlich dazu dass man wegen einem pass mal eben so nach mazedonien muss. ob man arbeiten muss,studiert,zur schule muss juckt keinen. man macht mal eben so locker paar wochen eine reise ist ja nix wichtigeres zu tun sonst.

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