Was die Ausländerbehörde weiß oder glaubt, ist immer so eine Sache. Es gibt eben viele Identitätstäuschungen.
Wenn er 2007 bei der Botschaft war und anschließend
keinen Pass vorgelegt hat, könnte die Ausländerbehörde durchaus auf die Idee kommen, dass er in Wirklichkeit aus einem anderen Land stammt und bei einer Vorführung vor Botschaftsleuten aus Ghana sofort einen Pass erhält.
Aber wenn er Widerspruch einlegt und dann zum Anwalt geht, lässt sich vielleicht dies oder das angreifen. Gerichte neigen dazu, die Wahrheit "in der Mitte" zu suchen, wenn es tatsächlich Ungereimtheiten in der Rechnung gibt. Du schreibst ja auch nicht, was für eine "Passkopie" bei der
ABH war. Der Anwalt bekommt sicherlich alle Informationen und kann das dann besser beurteilen.
Aber er sollte sich gut überlegen, ob sich ein Prozessrisiko lohnt. Grundsätzlich hat er eben Visum- und Passpflicht und muss die Kosten ersetzen, die er der Behörde verursacht hat. Vielleicht kann man auch mit Hilfe des Anwalts im Widerspruchsverfahren eine Lösung finden.