Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht (Gelesen: 4.041 mal)
Lisa2014
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
01.02.2010 um 16:03:39
 
Mein Mann hat heute eine Bescheid erhalten, in dem er 1900€ für Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht in das Heimaltland Nigeria zahlen soll.
Dabei wusste die ABH damals (2008) das wir heiraten wollten, alle Papiere waren schon im Überprüfungsdurchlauf. Ja Kopie des Paßes war bei der ABH!!!!!!!
Auch die Mitarbeiter der Botschaft Nigeria wussten von der beabsichtigten Heirat. Trotzdem wurde er vorgeführt und gleich wieder abgeführt, da die Botschaft meinte er will heiraten, hat dort nichts zu suchen! Staatbürgerschaft ist bekannt!

Jetzt geheiratet und die Frau (ich) arbeitet ja. Dann werden wir sie mal ausnehmen. Auch wenn es vor der Eheschlissung war?
ich hoffe mein Mann legt den Widerspruch ein!

Was tun? Jeden Tag kommt was neues! weinend
Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #1 - 01.02.2010 um 16:07:42
 
Was ist denn deine Frage?

Das die Abschiebekosten bezahlt werden müssen ist klar, vielleicht lässt sich die ABH auf eine Ratenzahlung ein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisa2014
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #2 - 01.02.2010 um 16:14:39
 
Ich bestimmt nicht. Schulden wurden vor der Ehe angehäuft! Ich werde mich weigern. Soll man mich doch verklagen.
Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #3 - 01.02.2010 um 16:29:38
 
Lisa2014 schrieb am 01.02.2010 um 16:03:39:
Jetzt geheiratet und die Frau (ich) arbeitet ja. Dann werden wir sie mal ausnehmen. Auch wenn es vor der Eheschlissung war?

Du verstehst es falsch, dass jemand dich persoenlich ausnehmen moechte. Die ABH verlangt die Erstattung der Kosten von deinem Mann, da dieser seine Einreisesperre aufheben lassen moechte. Ob das Geld durch deine Arbeit erwirtschaftet wird, oder ob dein Mann in Nigeria arbeitet um das Geld zu verdienen, dass ist der ABH egal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisa2014
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #4 - 01.02.2010 um 16:57:40
 
@stefan
Er ist in Deutschland. Wurde nie abgeschoben! Er ist seit 2005 hier.
Dann oll er mal zahlen. Muss ja auch seine Sozialhilfe jetzt zahlen. Hat er sich gut durchgerechnet!

Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #5 - 01.02.2010 um 17:31:16
 
Der Kostenbescheid richtet sich an ihn, er kann Widerspruch einlegen oder bezahlen.

Grundsätzlich muss man die Verwaltungskosten bezahlen, die man verursacht hat – aber wenn die Eheschließung bekannt war, hätte die ABH die Abschiebeversuche auch aussetzen können.

Am besten, ein erfahrener Anwalt sieht sich den Kostenbecheid (die einzelnen Positionen!) kritisch an. Man kann den Widerspruch auch begründen, indem man einzelne Positionen anzweifelt, andere dagegen vielleicht anerkennt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Lisa2014
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #6 - 04.02.2010 um 10:23:52
 
Wir haben festgestellt das der Becheid in sich nicht stimmig ist. Das Datum der "Zwangsvorführung" ist falsch. Die ABH schreibt Juni 2009 es war aber 2008. Ausserdem behauptet die ABH das die nigerianische Botschaft in Karlsruhe sei. Dort waren nur Angestellte von mehren Botschaften die TCs austellen sollten. Im Dezember 2007 hat mein Mann eine besucherschein bekommen, damit er nach Berlin zur nigerianischen Botschaft kann, um eine Paß zu benatragen. Hat er auch getan. Die ABH wusste also, von wo mein Mann kommt!
Ergo war diese Maßnahme überflüssig.
Gibt es Verjährungsfristen für die Austellung eines solchen Bescheides?
Widerspruch ist eingelegt und mal sehen! Ich habe ihm geraten, damit zu Anwalt zu gehen!

Noch zur Klarstellung: Mein Mann wurde
NIE
abgeschoben. Nur in Deutschland "zwangsweise vorgeführt". Er ist seit 2005 hier und immer noch hier!
Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #7 - 04.02.2010 um 15:41:20
 
Was die Ausländerbehörde weiß oder glaubt, ist immer so eine Sache. Es gibt eben viele Identitätstäuschungen.

Wenn er 2007 bei der Botschaft war und anschließend keinen Pass vorgelegt hat, könnte die Ausländerbehörde durchaus auf die Idee kommen, dass er in Wirklichkeit aus einem anderen Land stammt und bei einer Vorführung vor Botschaftsleuten aus Ghana sofort einen Pass erhält.

Aber wenn er Widerspruch einlegt und dann zum Anwalt geht, lässt sich vielleicht dies oder das angreifen. Gerichte neigen dazu, die Wahrheit "in der Mitte" zu suchen, wenn es tatsächlich Ungereimtheiten in der Rechnung gibt. Du schreibst ja auch nicht, was für eine "Passkopie" bei der ABH war. Der Anwalt bekommt sicherlich alle Informationen und kann das dann besser beurteilen.

Aber er sollte sich gut überlegen, ob sich ein Prozessrisiko lohnt. Grundsätzlich hat er eben Visum- und Passpflicht und muss die Kosten ersetzen, die er der Behörde verursacht hat. Vielleicht kann man auch mit Hilfe des Anwalts im Widerspruchsverfahren eine Lösung finden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes - Kosten für die Durchsetzung der Ausreisepflicht
Antwort #8 - 04.02.2010 um 16:49:08
 
So richtig werde ich aus Deinen Beiträgen nicht schlau.

Einerseits machst Du Dir einen Kopp um den Pass und das Aufenthaltsrecht Deines Mannes und zum Anderen trägst Du Dich mit Scheidungsgedanken.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1265040168/0#0

Wenn Du Dich ohnehin scheiden lassen willst, dann kann es Dir doch gleichgültig sein, ob er hier bleiben darf oder nicht.

Alles etwas sehr widersprüchlich.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema