Hallo, ich habe eine Frage und zwar eine schwierige Frage:
ich bin eine geduldete Asylbewerberin (mit Arbeitserlaubnis) mit einer langen Vorgeschichte. Nun ist es soweit und die
ABH wird mir eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Allerdings nicht ohne meinen russischen Pass, wegen 25§ Absatz 5. Ich habe eine russisch-deutsche Geburtsurkunde und einen seit 4 Jahren abgelaufenen Reisepass, weil meine Mutter ihn so lange nicht abgeben wollte (bis ich sie angezeigt habe). Als ich einen neuen russischen Auslandspass beantragen wollte, haben sie mir beim Generalkonsulat in Bonn alles abgelehnt, weil ich eine Duldung habe. Ich bekäme nur einen Ersatzpass um auszureisen, was ich nicht möchte.
Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit den Pass von hier aus zu beantragen, ohne auszureisen?Könnte ich vielleicht von hier aus einen russischen Rechtsanwalt in Moskau beauftragen, um mir meinen Pass zu besorgen?
Der Grund, wieso ich nicht nach Moskau fahren möchte ist, dass ich dort sehr viel bezahlen müsste und (das Schlimmste) viel zu lange auf meinen Pass warten müsste.
Und hier lebe ich mit meinem Lebensgefährten schon lange zusammen und wir bezahlen die Miete und alles zusammen (offiziel müsste ich woanders wohnen, aber die
ABH ist informiert). Und wenn ich wegfahren würde, schafft er das überhaupt nicht, alles alleine zu bezahlen.
Wie soll ich am besten handeln?