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Passbeschaffung in Russland (Gelesen: 6.074 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
flamenco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.01.2010 um 16:40:56
 
Hallo, ich habe eine Frage und zwar eine schwierige Frage:

ich bin eine geduldete Asylbewerberin (mit Arbeitserlaubnis) mit einer langen Vorgeschichte. Nun ist es soweit und die ABH wird mir eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Allerdings nicht ohne meinen russischen Pass, wegen 25§ Absatz 5. Ich habe eine russisch-deutsche Geburtsurkunde und einen seit 4 Jahren abgelaufenen Reisepass, weil meine Mutter ihn so lange nicht abgeben wollte (bis ich sie angezeigt habe). Als ich einen neuen russischen Auslandspass beantragen wollte, haben sie mir beim Generalkonsulat in Bonn alles abgelehnt, weil ich eine Duldung habe. Ich bekäme nur einen Ersatzpass um auszureisen, was ich nicht möchte.

Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit den Pass von hier aus zu beantragen, ohne auszureisen?

Könnte ich vielleicht von hier aus einen russischen Rechtsanwalt in Moskau beauftragen, um mir meinen Pass zu besorgen?

Der Grund, wieso ich nicht nach Moskau fahren möchte ist, dass ich dort sehr viel bezahlen müsste und (das Schlimmste) viel zu lange auf meinen Pass warten müsste.

Und hier lebe ich mit meinem Lebensgefährten schon lange zusammen und wir bezahlen die Miete und alles zusammen (offiziel müsste ich woanders wohnen, aber die ABH ist informiert). Und wenn ich wegfahren würde, schafft er das überhaupt nicht, alles alleine zu bezahlen.

Wie soll ich am besten handeln? Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 20.01.2010 um 17:25:02
 
Üblich ist es an sich, dass die ABH schriftlich bestätigt: "Wir beabsichtigen, Frau Flamenco eine AE zu erteilen." Dann ist der russischen Vertretung hier klar, dass es nicht mehr um die Duldung geht. Gab es sowas?
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pel-b
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Antwort #2 - 20.01.2010 um 17:46:59
 
flamenco schrieb am 20.01.2010 um 16:40:56:
Der Grund, wieso ich nicht nach Moskau fahren möchte ist, dass ich dort sehr viel bezahlen müsste und (das Schlimmste) viel zu lange auf meinen Pass warten müsste.


Hier muss man auch warten. Und zwar: den Termin bekommt man erst in paar Monaten (können auch 3-4 sein) und dann nach der Antragstellung dauert es nochmal 3 Monate bis der Pass fertig ist.

flamenco schrieb am 20.01.2010 um 16:40:56:
Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit den Pass von hier aus zu beantragen, ohne auszureisen?


Wenn man keinen gültigen Passport oder Inlandspass besitzt muss zunächst überprüft werden ob der Antragsteller die russische Staatsangehörigkeit überhaupt besitzt. Und das dauert ebenfalls.

flamenco schrieb am 20.01.2010 um 16:40:56:
Könnte ich vielleicht von hier aus einen russischen Rechtsanwalt in Moskau beauftragen, um mir meinen Pass zu besorgen?


Um in Russland einen Passport zu beantragen braucht man einen gültigen Inlandspass und zumindest eine "kurzzeitige Registrierung" am dortigen Aufenthaltsort.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 20.01.2010 um 21:37:42
 
Wenn man sich in Russland nicht ordnungsgemäß "als im Ausland lebend" abgemeldet hat, rührt das Konsulat hier keinen Finger und verweist stets an die Inlandsbehörde im Heimatland.
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pel-b
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Antwort #4 - 20.01.2010 um 22:36:00
 
Saxonicus schrieb am 20.01.2010 um 21:37:42:
Wenn man sich in Russland nicht ordnungsgemäß "als im Ausland lebend" abgemeldet hat, rührt das Konsulat hier keinen Finger und verweist stets an die Inlandsbehörde im Heimatland.


Das stimmt nicht. Nicht bei allen Angelegenheiten.
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flamenco
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 21.01.2010 um 14:52:15
 
reinhard schrieb am 20.01.2010 um 17:25:02:
Üblich ist es an sich, dass die ABH schriftlich bestätigt: "Wir beabsichtigen, Frau Flamenco eine AE zu erteilen." Dann ist der russischen Vertretung hier klar, dass es nicht mehr um die Duldung geht. Gab es sowas?


Ja, die Beschenigung habe ich in den neuen Antrag auf einen russischen Reisepass mit beigelegt und nach Bonn abgeschickt. Habe bis heute aber noch nichts von gehört. Sogar AGISRA hat für mich schon ein Schreiben abgeschickt, auf eine Antwort ist noch zu warten.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...


pel-b schrieb am 20.01.2010 um 17:46:59:
Wenn man keinen gültigen Passport oder Inlandspass besitzt muss zunächst überprüft werden ob der Antragsteller die russische Staatsangehörigkeit überhaupt besitzt. Und das dauert ebenfalls.


Das habe ich schon hinter mir. Es hat erstmal anderthalb Jahre gedauert bis die mich identifiziert haben. Das ist schon im April 2009 passiert.

pel-b schrieb am 20.01.2010 um 17:46:59:
Um in Russland einen Passport zu beantragen braucht man einen gültigen Inlandspass und zumindest eine "kurzzeitige Registrierung" am dortigen Aufenthaltsort. 


Meine Mutter hat dort eine Wohnung und da sind wir Kinder noch angemeldet. Und die Inlandspässe hat sie auch. Sie gibt sie nur nicht raus. Das ist unter anderem auch ein Grund, weshalb sich niemand beim Konsulat mit meiner Schwester und mir beschäftigen möchte. Damals war ich kurz vor meinem Diplom und heute sitze ich immernoch ohne Diplom und kann nicht einmal einen Beruf ausüben. Und niemand möchte einsehen, dass ich diese Mutter immer gehasst habe und nie die Möglichkeit hatte etwas allein auf die Beine zu kriegen und nichts mit ihren dreckigen Geschichten zu tun habe.
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« Zuletzt geändert: 21.01.2010 um 18:57:00 von Tippi »  
 
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flamenco
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Antwort #6 - 21.01.2010 um 15:17:35
 
pel-b schrieb am 20.01.2010 um 17:46:59:
Hier muss man auch warten. Und zwar: den Termin bekommt man erst in paar Monaten (können auch 3-4 sein) und dann nach der Antragstellung dauert es nochmal 3 Monate bis der Pass fertig ist.


Ja, Sie haben Recht. Aber hier kann ich wenigstens arbeiten, meine Miete zahlen und während dessen warten. Dort kostet alles mindestens das dreifache von der Miete hier und vernünftig arbeiten ohne Pass ist dort nicht möglich.
Und überhaupt, da ich einen 400€-Job mache, müsste ich das Ticket dorthin und zurück selbstverständlich selbst bezahlen. Und das Geld reicht gerade mal fürs Essen und die Miete zahlt mein Freund von seinem Ausbildungsgeld.
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Antwort #7 - 21.01.2010 um 17:11:17
 
Hallo Flamenco
ich denke das problem kann weder von den deutschen Behörden noch von den russischen gelöst werden.
Die Lösung liegt bei deiner Mutter.
da du selbst von Ihren dreckigen geschäften schreibst ergibt sich vielleicht hier ein ansatzpunkt. Warum hat sie euch die Pässe vorenthalten? da fällt mir als "dreckig" ein passunterdrückung, sozialbetrug etc.
Des weiteren müssest du klären ob die Wohnung privat ist oder nicht. Seit Ihr in der ORDER aufgeführt? etc.
Davon hängt der Aufwand der Passbeschaffung selbst in RU ab und unter bestimmten Konstellationen gibt es dann die Möglichkeit es über das Konsulat zu machen, ist zwar nicht billig aber eventuell einfacher zu machen und preiswerter wie einige Monate in RU
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pel-b
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Antwort #8 - 21.01.2010 um 18:50:06
 
flamenco schrieb am 21.01.2010 um 15:01:08:
Das habe ich schon hinter mir. Es hat erstmal anderthalb Jahre gedauert bis die mich identifiziert haben. Das ist schon im April 2009 passiert.


Wenn das Ergebnis der Überprüfung positiv war dann muss das Konsulat Ihnen entweder den Passport oder eine Bescheinigung für den Rückkehr nach Russland aushändigen. In Ihrem Fall wird es wohl die Bescheinigung sein  Traurig
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flamenco
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Antwort #9 - 22.01.2010 um 11:20:56
 
pel-b schrieb am 21.01.2010 um 18:50:06:
Wenn das Ergebnis der Überprüfung positiv war dann muss das Konsulat Ihnen entweder den Passport oder eine Bescheinigung für den Rückkehr nach Russland aushändigen. In Ihrem Fall wird es wohl die Bescheinigung sein 


Es muss irgendeine Lösung geben in dieser Situation. Ich kann und will einfach nicht glauben, dass es nicht anders geht. Aber Danke Ihnen für nette Antworten. Hut
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pel-b
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Antwort #10 - 22.01.2010 um 12:28:36
 
flamenco schrieb am 22.01.2010 um 11:20:56:
Es muss irgendeine Lösung geben in dieser Situation


Wie gesagt, da die Überprüfung positiv war kann es nur 2 Lösungen geben:

1. Passport -- ist aber, meiner Meinung nach, eher unwahrscheinlich:  Sie sind im Konsulat nicht angemeldet und besitzen keinen gültigen Inlandspass (die Geschichte dahinter ist leider irrelevant).

2. Bescheinigung für den Rückehr -- diese sollten Sie bekommen können.

Ich würde an Ihrer Stelle beim Konsulat nachfragen was in diesem Fall alles machbar ist und welches Dokument sie Ihnen ausändigen können. Dies macht man am besten mittels einer korrekt und höflich geschriebenen E-mail in der Sie Ihr Problem konkret schildern. Solche E-mails lässt das Konsulat nicht unbeantwortet. Vergessen Sie aber nicht Ihren vollen Namen und das Thema der E-mail anzugeben!

Hier sind die Kontaktdaten: http://ruskonsulatbonn.de/ru/consulate/contacts/

Viel Glück  Zwinkernd
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flamenco
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Antwort #11 - 22.01.2010 um 13:01:06
 
pel-b schrieb am 22.01.2010 um 12:28:36:


Danke, werde es versuchen. Allerdings warte ich noch auf die Antwort auf meinen Antrag vom Konsulat. Unsere Feiertage sind ja gerade erst vorbei  Smiley
Wenn nichts bis zum 15 Februar kommt, dann werde ich dort anrufen und nerven. Vorher würde ich lieber erst auf eine Antwort warten.

Einen Ersatzpass werden sie mir geben. Das wurde mir schon mitgeteilt. Allerdings ist es nicht mein Wunsch, denn so einen Ersatzpass kann ich nirgendwie in Deutschland gebrauchen. Ich bin verlobt mit einem Deutschen, wir werden aber nur kirchlich heiraten. Mein Lebensmittelpunkt ist hier und ich werde es mit dem Pass hinkriegen müssen.

Es gibt nichts, was nicht möglich ist!
Doch eins: auf ein leckeres russisches Plombir-Eis bei guter Laune zu verzichten ist nicht möglich!
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Antwort #12 - 22.01.2010 um 13:38:51
 
flamenco schrieb am 22.01.2010 um 13:01:06:
Allerdings warte ich noch auf die Antwort auf meinen Antrag vom Konsulat


Was für ein Antrag?

flamenco schrieb am 22.01.2010 um 13:01:06:
Einen Ersatzpass werden sie mir geben


Was verstehen Sie unter "Ersatzpass"? Ich kann mir darunter nur die oben genannte Bescheinigung vorstellen.

flamenco schrieb am 22.01.2010 um 13:01:06:
Doch eins: auf ein leckeres russisches Plombir-Eis bei guter Laune zu verzichten ist nicht möglich!


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Antwort #13 - 22.01.2010 um 18:06:17
 
pel-b schrieb am 22.01.2010 um 13:38:51:
Was verstehen Sie unter "Ersatzpass"? Ich kann mir darunter nur die oben genannte Bescheinigung vorstellen.

Ersatzpass = Laissez passer, ein Identitätsdokument welches die Rückreise ins Herkunftsland ermöglicht.
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Antwort #14 - 22.01.2010 um 18:45:29
 
Saxonicus schrieb am 22.01.2010 um 18:06:17:
ein Identitätsdokument welches die Rückreise ins Herkunftsland ermöglicht


Genau das habe ich gemeint  Smiley

Dann muss
flamenco
doch nach Russland fahren.
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