Hi Rene1979,
Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:Hat jemand hier erfahrungen im Bezug auf Entscheidungen des Arbeitsamtes?
Wie bei jedem Antrag stehen auch hier die Chancen 50/50
Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:Eine Arbeitserlaubnis so wie ich gelesen habe gibt es im ersten Jahr je nach Arbeitsplatz nur nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt.
Für Nebentätigkeiten evntl sogar erst nach 3 Monaten nachdem sie sich hier gemeldet hat.
Falsch: Für alle nichtqualifizierten Tätigkeiten muss die Neu-EUle erstmal 3 Monate in Deutschland gemeldet sein.
Wenn deine Freundin eine Beschäftigung aufnehmen kann/will, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, entfällt diese 3-monatige "Wartefrist".
Stefan-TR schrieb am 12.01.2010 um 12:05:33:Schau dir mal diese Informationen bei EURES an.
Ich würde empfehlen, dass du bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit mal nachfragst, denn der EURES hat mit Arbeitsgenehmigung genauswo viel oder wenig zu tun, wie ein Metzger mit Brötchen backen.
Der EURES mag Info's haben, aber erstens gibt es kaum noch EURES-Mitarbeiter und zweitens hat die Arbeitsgenehmigungsstelle deiner Agentur die wesentlich frischeren bzw. die aktuellen Informationen zu bieten.
Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:Oder kann sie sich, sobald hier gemeldet, als arbeitssuchend melden und bekäme auch ohne direkte ALG Zahlung Zugang zu einer günstigeren Krankenversicherung?
Arbeitsuchend und auch arbeitslos kann sie sich melden, wenn sie jedoch keine Leistungen bekommt, wird sie auch nicht durch die Agentur bei einer Krankenkasse angemeldet.
Gruß
C_Devil