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Zuzug von Freundin aus Rumänien nach Deutschland (Gelesen: 3.673 mal)
Rene1979
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuzug von Freundin aus Rumänien nach Deutschland
12.01.2010 um 09:51:07
 
Hallo zusammen,

meine Freundin und ich würden gerne zusammenziehen. Nur kommt sie aus Rumänien ( ist ja schonmal EU ) und dadurch entstehen einige Fragen.

Eine Arbeitserlaubnis so wie ich gelesen habe gibt es im ersten Jahr je nach Arbeitsplatz nur nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt.
Für Nebentätigkeiten evntl sogar erst nach 3 Monaten nachdem sie sich hier gemeldet hat.
Hat jemand hier erfahrungen im Bezug auf Entscheidungen des Arbeitsamtes?

Wenn ich das richtig verstehe kann sie zwar eine Auslandskrankenversicherung in Rumänien beantragen aber sobald sie sich hier für einen festen Wohnsitz meldet ist der Anspruch ja weg und sie bräuchte hier eine Krankenversicherung welche ohne Studenten, Arbeitslosenstatus eine private (teure) wär.
Ist das so korrekt oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Oder kann sie sich, sobald hier gemeldet, als arbeitssuchend melden und bekäme auch ohne direkte ALG Zahlung Zugang zu einer günstigeren Krankenversicherung?

Was verändert sich in Bezug auf den Status zur Arbeitssuche und Krankenversicherung nach einer Heirat?

Danke schonmal für die Hilfe  Smiley
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.01.2010 um 10:58:25
 
Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:
Was verändert sich in Bezug auf den Status zur Arbeitssuche und Krankenversicherung nach einer Heirat?

Das ist die einfachste Frage Smiley Sobald ihr verheiratet seid kann deine Freundin eine AE als Ehepartner eines Deutschen bekommen. Damit gibt es vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur Familienversicherung in der KV.

Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:
Hat jemand hier erfahrungen im Bezug auf Entscheidungen des Arbeitsamtes?

Eine Arbeitserlaubnis kann sie meines Wissens nur bekommen, wenn es keine bevorrechtigten Arbeitssuchenden gibt, die den gleichen Job haben wollen. Die Chancen sind in der aktuellen wirtschaftlichen Lage also nicht so rosig.

Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:
meine Freundin und ich würden gerne zusammenziehen

Die gute Nachricht ist, dass ihr das ohne Probleme machen koennt. Solange sie sich finanziell selbst versorgt (eventuell mit deiner Hilfe) kann sie unbegrenzt in Deutschland bleiben. Sie darf sich auch eine selbstaendige Existenz aufbauen. Also macht es eventuell Sinn ein Gewerbe anzumelden und auf diese Art Geld zu verdienen. (Sozusagen als "Zeitarbeitskraft unter Selbstverwaltung") Hier ist dann nur zu beachten, dass am Ende keine Scheinselbstaendigkeit vorliegt.
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Rene1979
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 12.01.2010 um 11:13:22
 
Danke schonmal für die prompte Antwort. Ich werd das in den nächsten Tagen auch wohl nochmal im Gespräch mit der Ausländerbehörde durchgehen.

Zumindest auf Monate gesehen sollte das mit einem Gehalt reichen bis ihre Deutschkenntnisse durch einen IKurs besser sind und ein Job auch gefunden ist.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 12.01.2010 um 12:05:33
 
Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 11:13:22:
Gespräch mit der Ausländerbehörde

Das ist gut fuer das Thema Freizuegigkeit. Beachte aber, dass die ABH mit der Arbeitsaufnahme nichts zu tun hat, das ist Sache der Arbeitsagentur. Schau dir mal diese Informationen bei EURES an.
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C_Devil
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Antwort #4 - 12.01.2010 um 12:43:59
 
Hi Rene1979,

Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:
Hat jemand hier erfahrungen im Bezug auf Entscheidungen des Arbeitsamtes?

Wie bei jedem Antrag stehen auch hier die Chancen 50/50 Zwinkernd

Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:
Eine Arbeitserlaubnis so wie ich gelesen habe gibt es im ersten Jahr je nach Arbeitsplatz nur nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt.
Für Nebentätigkeiten evntl sogar erst nach 3 Monaten nachdem sie sich hier gemeldet hat.

Falsch: Für alle nichtqualifizierten Tätigkeiten muss die Neu-EUle erstmal 3 Monate in Deutschland gemeldet sein.
Wenn deine Freundin eine Beschäftigung aufnehmen kann/will, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, entfällt diese 3-monatige "Wartefrist".

Stefan-TR schrieb am 12.01.2010 um 12:05:33:
Schau dir mal diese Informationen bei EURES an. 

Ich würde empfehlen, dass du bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit mal nachfragst, denn der EURES hat mit Arbeitsgenehmigung genauswo viel oder wenig zu tun, wie ein Metzger mit Brötchen backen.

Der EURES mag Info's haben, aber erstens gibt es kaum noch EURES-Mitarbeiter und zweitens hat die Arbeitsgenehmigungsstelle deiner Agentur die wesentlich frischeren bzw. die aktuellen Informationen zu bieten.

Rene1979 schrieb am 12.01.2010 um 09:51:07:
Oder kann sie sich, sobald hier gemeldet, als arbeitssuchend melden und bekäme auch ohne direkte ALG Zahlung Zugang zu einer günstigeren Krankenversicherung?

Arbeitsuchend und auch arbeitslos kann sie sich melden, wenn sie jedoch keine Leistungen bekommt, wird sie auch nicht durch die Agentur bei einer Krankenkasse angemeldet.


Gruß
C_Devil
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