Myky
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Bamberg Bayern Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo Zusammen,
Das ist eine sehr spezielle Frage, deswegen erkläre ich erstmal die Situation: Ich bin schwerbehinderter Rollstuhlfahrer (Grad der Behinderung 100%), in Festanstellung und bewohne meine eigene Eigentumswohnung, und beziehe keinerlei Sozialleistungen und, bisher, auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Ich bekomme aber immer wieder zu hören (z.b. von Sozialberatern der Caritas, anderen Rollstuhlfahrern etc.), daß ich Anspruch auf Pflegestufe 1 habe und diese doch beantragen solle...
Meine Verlobte kommt aus Kenia, und für ein Besuchvisum muss ich ja eine Verpflichtungserklärung abgeben. Soweit, so gut, dem stand bisher auch nichts im Wege, da ich ja keine staatlichen/sozialen Leistungen oder Hilfen beziehe. Jetzt habe ich mal gelesen (und das erscheint mit auch einsichtig), daß Hartz-IV-Empfänger natürlich keine Verpflichtungserklärung abgeben können.
Mein Befürchtung ist, daß wenn ich Pflegestufe 1 (Pflegeversicherung) beantragen würde, daß davon meine Fähigkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben, berührt wäre?
Meine Frage ist, ob ich, wenn Empfänger von Leistungen nach Pflegestufe 1 wäre, dann trotzdem eine Verpflichtungserklärung abgeben kann (da ich ja meinen Lebensunterhalt selbst verdiene und keine Hartz-IV bezeihe) oder ob die Ausländerbehörde den Bezug von Pflegestufe 1 als Grund nehmen kann, eine Verpflichtungserklärung abzulehnen?
Myky
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