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Verpflichtungserklärung abgeben, bei Leistungsbezug (Pflegestufe 1) a. d. Pflegevers.? (Gelesen: 3.564 mal)
Myky
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung abgeben, bei Leistungsbezug (Pflegestufe 1) a. d. Pflegevers.?
04.01.2010 um 19:52:06
 
Hallo Zusammen,

Das ist eine sehr spezielle Frage, deswegen erkläre ich erstmal die Situation:
Ich bin schwerbehinderter Rollstuhlfahrer (Grad der Behinderung 100%), in Festanstellung und bewohne meine eigene Eigentumswohnung, und beziehe keinerlei Sozialleistungen und, bisher, auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Ich bekomme aber immer wieder zu hören (z.b. von Sozialberatern der Caritas, anderen Rollstuhlfahrern etc.), daß ich Anspruch auf Pflegestufe 1 habe und diese doch beantragen solle...

Meine Verlobte kommt aus Kenia, und für ein Besuchvisum muss ich ja eine Verpflichtungserklärung abgeben. Soweit, so gut, dem stand bisher auch nichts im Wege, da ich ja keine staatlichen/sozialen Leistungen oder Hilfen beziehe. Jetzt habe ich mal gelesen (und das erscheint mit auch einsichtig), daß Hartz-IV-Empfänger natürlich keine Verpflichtungserklärung abgeben können.

Mein Befürchtung ist, daß wenn ich Pflegestufe 1 (Pflegeversicherung) beantragen würde, daß davon meine Fähigkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben, berührt wäre?

Meine Frage ist, ob ich, wenn Empfänger von Leistungen nach Pflegestufe 1 wäre, dann trotzdem eine Verpflichtungserklärung abgeben kann (da ich ja meinen Lebensunterhalt selbst verdiene und keine Hartz-IV bezeihe) oder ob die Ausländerbehörde den Bezug von Pflegestufe 1 als Grund nehmen kann, eine Verpflichtungserklärung abzulehnen?

Myky
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Antwort #1 - 04.01.2010 um 21:40:36
 
Pflegegeld beruht auf Beitragszahlungen - ist also nicht
gleichzusetzen mit Sozialleistungen - egal welcher Art.

Eine VE bleibt davon unberüht.
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Myky
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Antwort #2 - 06.01.2010 um 12:08:24
 
Tippi schrieb am 04.01.2010 um 21:40:36:
Pflegegeld beruht auf Beitragszahlungen - ist also nicht
gleichzusetzen mit Sozialleistungen - egal welcher Art.

Eine VE bleibt davon unberüht. 


Klingt logisch. Und du bist Dir da ganz sicher, Tippi?
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Tippi
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Antwort #3 - 06.01.2010 um 15:30:41
 
Ja, bin ich.

Die Pflegeversicherungsleistungen beruhen auf den Beiträgen,
die du entrichtest.

Völlig egal ob Pflegestufe 0, 1, 2, 3 oder Härtefall - es ist keine
Sozialhilfe.
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Antwort #4 - 06.01.2010 um 17:07:59
 
Danke für die Auskunft Smiley
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Antwort #5 - 06.01.2010 um 20:28:28
 
Tippi schrieb am 06.01.2010 um 15:30:41:
Ja, bin ich.

Die Pflegeversicherungsleistungen beruhen auf den Beiträgen,
die du entrichtest.

Völlig egal ob Pflegestufe 0, 1, 2, 3 oder Härtefall - es ist keine
Sozialhilfe. 


Tippi,
Ich habe im Internet recherchiert bez. Pflegeversicherung und Pflegestufen und bin auf folgendes gestoßen:
"Bei der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) muss der Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person mindestens 90 Minuten pro Tag betragen."
Daß trifft höchstwahrscheinlich nicht auf mich zu- weiter heißt es dann:
"Die Pflegestufe 0 existiert de facto. Der Betreuungsbedarf einer pflegebedürftigen Person ist zwar gegeben. Allerdings liegt der Hilfebedarf unter der vorgegebenen Zeitschwelle von mindestens 90 Minuten pro Tag, die für die Pflegestufe I notwendig sind. Pflegebedürftigen dieser Pflegestufe wird aber geraten, einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) prüfen zu lassen."
Das wäre aber dann doch Sozialhilfe, und würde meine Fähigkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben, berühren. Sehe ich das richtig?
Dann verzichte ich lieber auf Leistung aus Sozialhilfe....und erhalte mir meine Rechte.
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Antwort #6 - 06.01.2010 um 21:08:11
 
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Myky

Wir schrieben hier bisher über die Pflegeversicherungs-
leistungen aus der Pflegeversicherung - nicht aus der
Hilfe zur Pflege nach dem SGB.

Beantrage bei deiner Pflegekasse die Einstufung in die
Pflegestufe - warte das Ergebnis ab und dann sehen wir
weiter.

Für die ambulanten Hilfen zur Pflege nach dem SGB kön-
nen wir dann immer noch schreiben. Cool
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Antwort #7 - 06.01.2010 um 22:03:08
 
Tippi schrieb am 06.01.2010 um 21:08:11:
Beantrage bei deiner Pflegekasse die Einstufung in die
Pflegestufe - warte das Ergebnis ab und dann sehen wir
weiter.


Rechne mir da wenig Chancen aus, da ich weit weniger als 90 Minuten Bedarf hätte - habe gelernt (oder lernen müssen) mit Querschnittslähmung umzugehen - Auf der anderen Seite ist es das ja positiv, auch wenn ich dann keine Leistungen aus der Pflegversicherung bekomme - lieber weniger auf Hilfe angewiesen und dann eben keine bekommen - werde trotzdem sehn, was dabei rauskommt...
Danke erstmal. Zwinkernd
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