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Deutschkenntnisse / Ausnahmefälle (Gelesen: 10.672 mal)
Themen Beschreibung: Zurück nach D mit Ehemann
schweitzer
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Antwort #15 - 08.01.2010 um 07:19:05
 
Peter71 schrieb am 08.01.2010 um 03:06:21:
Was den Lebensunterhalt betrifft,so wird unabhängig davon der Aufenthaltstitel für ein Jahr bewilligt.



Das stimmt so nicht. - Grundsätzlich ist die AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG für drei Jahre zu erteilen. Ich zitiere aus den VwV zum AufenthG:

Zitat:
28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon abweichend
ist eine Befristung auf nur ein Jahr
angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb
der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden
Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am
Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung
bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
nur für ein Jahr zu erteilen.


Würde also eine ABH auch bei gesichertem LU dem ausländischen Ehegatten des deutschen Partners nur eine AE für 1 Jahr erteilen (ich weiß, dass das in der Praxis durchaus immer mal wieder vorkommt), widerspräche das dem verbindlichen Duktus der VwV. Ohne Begründung (Angabe einer zutreffenden Regelausnahme durch die ABH) wäre in einem solchen Falle bei Beschreiten des Rechtsweges also durchaus Erfolgsaussicht gegeben.

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Antwort #16 - 08.01.2010 um 08:30:13
 
Peter71 schrieb am 08.01.2010 um 03:06:21:
In diesem einem Jahr muss dein Mann einen Job haben oder andersweitig seinen Lebensunterhalt sichern

Die Sicherung des LU wird weder vom Ehemann noch von der TS gefordert. Auch ohne Sicherung des LU ist die AE nicht in Gefahr.
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Peter71
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Antwort #17 - 10.01.2010 um 01:23:20
 
Die Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Partner wird zunächst für auf ein Jahr befristet. Das war bei meiner Frau auch so. Nach Ablauf des ersten Jahres wird auf drei Jahre erteilt. Ich habe selber eine Weile in Vietnam gelebt und kenne die Probleme ziemlich gut. Hört auf hier ständig irgendwelche Paragrafen zu zitieren,die Realität sieht immer anders aus.Meine Frau hatte damals B2-Zertifikat und einen Arbeitsvertrag für ein Reisebüro in der Tasche. Wir haben bis zum VG Berlin alles durch....also erzählt mir nix!

MfG Peter
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schweitzer
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Antwort #18 - 10.01.2010 um 12:20:28
 
Peter71 schrieb am 10.01.2010 um 01:23:20:
Die Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Partner wird zunächst für auf ein Jahr befristet.


Und wenn Du das noch 1000mal hier so kategorisch formulierst - richtiger wirds dadurch nicht.

Peter71 schrieb am 10.01.2010 um 01:23:20:
Hört auf hier ständig irgendwelche Paragrafen zu zitieren,die Realität sieht immer anders aus.


Ja klar, wir können das Ganze hier auch lassen. Soll jeder sehen, wie er auf der Basis allein seiner Einzelerfahrungen durch die Welt geht und sie vor allem allein auf den negativen dieser  Erfahrungen fußend allen anderen richtig (!) erklärt, so wie Du. Wozu brauchts da so bescheuerte Leute wie die von i4a, die nur Paragraphen zitieren können!

Peter71 schrieb am 10.01.2010 um 01:23:20:
Wir haben bis zum VG Berlin alles durch....also erzählt mir nix!


Dir erzähle ich wirklich nichts mehr. - Ich bin wirklich nicht leicht zu "verschnupfen", aber Du hast's gründlich geschafft.

(Verkneif Dir bitte, das nun hier womöglich auch noch zu kommentieren. - Wir sind hier ohenhin schon viel zu weit vom eigentlichen Thema abgekommen.)

Ärgerlich

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Antwort #19 - 10.01.2010 um 12:51:23
 
schweitzer schrieb am 10.01.2010 um 12:20:28:
Und wenn Du das noch 1000mal hier so kategorisch formulierst - richtiger wirds dadurch nicht.


Absolut richtig - oder vielleicht sind wir zB ja auch "nur" die berühmte Ausnahme von der Regel, zumindest wenn man so jemandem wie Peter71 Glauben schenken will, oder wir haben eine besonders freundliche ABH - die hat meinem Mann nämlich stante pede, und ohne jede Fissimatenten drei Jahre gewährt... Cool Zwinkernd

Und jemanden wie Schweitzer, den mit Abstand umgänglichsten und korrektesten Menschen und Ratgeber hier im Board, so zu verärgern ist etwas, worauf ich mir nicht unbedingt etwas einbilden würde.
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Antwort #20 - 10.01.2010 um 14:44:06
 
Ich stelle Gesetze nicht infrage. Aber warum gibt es hier wieder einen Fall wie bei der Themenstarterin,welche wieder ein deutsch-vietnamesisches Ehepaar betrifft. Ich kenne genug Fälle,was speziell Ehepartner aus DE und Vietnam betrifft.
Von der berühmten Ausnahme der Regel kann keine Rede sein. In allen Fällen mit vietnamesischen Partnern,welche mir bekannt sind war es so,das die AE für ein Jahr erteilt wurde und später verlängert wurde.

Deutsch-vietnamesische Paare stehen offenbar unter Generalverdacht,was Scheinehen betrifft. Selbst wenn sie 1 Jahr oder länger in Vietnam zusammengelebt haben. Nach dem relativ kurzen Prozeß beim VG Berlin frage ich mich immer wieder,warum sie erst so einen Krieg führen,wenn am Ende meinerseits rechtlich alles konform war. Auf die Gefahr hin gesperrt zu werden werde ich trotzdem meine Meinung und Erfahrungen kundtun.

Schönen Tag noch
Peter



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Antwort #21 - 10.01.2010 um 14:51:26
 
Peter71 schrieb am 10.01.2010 um 14:44:06:
Deutsch-vietnamesische Paare stehen offenbar unter Generalverdacht,was Scheinehen betrifft. Selbst wenn sie 1 Jahr oder länger in Vietnam zusammengelebt haben.

Das hängt sicherlich nicht mit einem Scheineheverdacht zusammen.

Wenn ein deutsch-vietnamesisches Paar wieder nach Deutschland zurückkehrt, kann die einjährige AE unter der fehlenden Nachhaltigkeit des LUs erteilt werden. Wann der LU - laut Definition - nachhaltig gesichert ist, kannst gerne hier im Forum nachlesen. Zwinkernd
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Antwort #22 - 10.01.2010 um 15:12:18
 
schweitzer schrieb am 08.01.2010 um 07:19:05:
Grundsätzlich ist die AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG für drei Jahre zu erteilen. 

Hm ... habe da auch meine Zweifel - nicht daran, dass es so geschrieben steht, aber daran, dass es so gemacht wird. Eigene und fremde Erfahrungen (hauptsächlich ABH München): erste AE nach FZF befristet auf 1 Jahr; LU wird meist gar nicht geprüft (muss ja auch nicht). In anderen Threads wurde von den möglichen Folgeproblemen dieser Praxis (z.B. hinsichtlich KV) schon berichtet.

Um aber auf das Thema dieses Threads zurückzukommen: Hinter der recht kurzen Befristung steckt wohl auch der Wunsch der ABH, für die Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs etc. "etwas in der Hand zu haben" (?). Aber vielleicht gibt es auch einfach von den VwV abweichende Richtlinien einzelner Behörden ...
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Antwort #23 - 10.01.2010 um 15:24:54
 
Bevor man zu schlüssen ala "ich hab das mal gemacht, also sind die Gestze so und so..." springt, sollte man bedenken, dass die verbindlichen & allgemeingültigen Anwengunshinweise vom BMI zum AufenthG noch nicht so alt sind, diese gibt es erst seit ein paar Monaten.

Davor konnten die Bundesländer solche Details wie "wie lange sollte die erste AE gültig sein" alleine regeln, inkl. der kriterien wann die erste AE für 1 Jahr oder läger erteilt wurde.

In  manchen Bundesländern wurde das bis vor kurzem wirklich anhand des LUs gemacht, in anderen war eben der Verdacht nach eienr Scheinehe ausschlaggebend, in wieder anderen war das alles egal und es gab immer eine AE für 1 Jahr, oder 3 Jahre, je nachdem...

Soll heissen: Erfahrungen sind nur verlässlich wenn sie wirklich aktuell sind, was vor 6 Monaten (oder gar früher) war ist nicht unbedingt aktuell und auf die Gesetzelage im Umkehrschluss zu schliessen ist nicht immer zuverlässig Zwinkernd

Die aktuelle & gültige Rechtslage ist ja von Schweitzer schon dargestellt worden.
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Antwort #24 - 10.01.2010 um 15:37:29
 
maki schrieb am 10.01.2010 um 15:24:54:
Die aktuelle & gültige Rechtslage ist ja von Schweitzer schon dargestellt worden. 


Tut dem TS und mir bitte den Gefallen und belasst es nun
mit dem Erfahrungsaustausch.

Ich würde ungern den Thread closen - damit ist den TSn
nie geholfen.
Die Überschrift sagt es: Ausnahmefälle

Sind noch offene Fragen? Sondern ist es hier es bald dicht.
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Antwort #25 - 03.04.2014 um 16:23:20
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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