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nebenjob für student (Gelesen: 572 mal)
Themen Beschreibung: arbeitrechts für studenten
hakk1
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i4a rocks!


Beiträge: 72

de, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag nebenjob für student
24.12.2009 um 13:39:26
 
Ein Freund von mir kommt aus einem nicht EU Land und ist Student. Er hat einen Job gefunden und arbeiten angefangen (durch 90-180 Tage Regel). Der Arbeitgeber hat seine Unterlagen und Lohnsteuerkarte genommen. Aber jetzt mein Freund hat zweifel an ob der Arbeitgeber ihn wirklich registriert in die Finanzamt (und in andere Amter). Er denkt dass der Arbeitgeber haltet die Unterlagen irgendwo in seinem Büro.

1. Was ist passiert wenn Ordnungsamt besucht mein Freund waehrend seine Schicht? Wenn er nicht registriert ist, hat er Probleme? Oder nur die Arbeitgeber hat Probleme?

2. Es gab kein Kontrakt oder so. Ist das auch problematisch für Ordnungs und Finanzamt?

Frohe Weihnachten

arbeit

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reinhard
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Beiträge: 15.180

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.12.2009 um 13:56:34
 
Bei einer Kontrolle würde nur der Arbeitgeber Probleme bekommen.

Der Student hat die Erlaubnis, 180 halbe Tage im Jahr zu arbeiten. Zur Sicherheit sollte er jede Schicht genau aufschreiben, damit er selbst weiß, ob die Arbeit in dem Jahr noch erlaubt ist.

Wenn er die Lohnsteuerkarte abgegeben hat, ist sein Chef dafür verantwortlich, alle Anmeldungen zu machen, die nötig sind.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.12.2009 um 14:31:07
 
Wenn dein Freund nicht aktiv an der unterlassenen Meldepflicht mitgewirkt hat - sprich ausdrücklich dem Chef gesagt oder gedroht hat, dass er nicht anmelden soll - dürfte er bei einer Kontrolle keine Probleme bekommen.

Dass der Chef seine Unterlagen im Büro aufbewahrt, ist doch ganz normal. Wieso kommt dein Freund auf den Missbrauchsverdacht?

Dein Freund bekommt normalerweise auch eine Kopie von der Anmeldung bei der Knappschaft wenn es sich um einen Minijob handelt bzw. eine Benachrichtigung vom Rentenversicherungsträger.
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