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Ich bin schwanger von meinem Exfreund !!!! (Gelesen: 1.073 mal)
patrik
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich bin schwanger von meinem Exfreund !!!!
19.12.2009 um 14:03:21
 
Guten tag ,ich bin Melanie und bin 21 jahre alt .Ich war mit einem Marokkaner zusammen und bin jetzt schwanger von ihm. .
Der ist  seit 2008 hier in Deutschland ,der hat das studienkolleg im August.2009 abgeschlossen ,aber der hat keinen Studiumplatz für wintersemseter 2009 gekriegt und der muss jetzt bis zum nächsten Wintersemster warten,denn er möchte Maschinenbau studieren.Nun hat er Probleme mit dem Ausländeramt(die wollen sein visum net verlängern,weil er keinen Studienplatz hat,  und sein Visum ist gültig bis zum 10..01.2010)
zwar sind wir net mehr zusammen ,aber wir haben immer noch ein gutes Verhältnis zueinander und ehrlich gesagt ich will net dass er nach hause zurückkehrt wegen dem Kind und so .Schließlich möchte ich  gern wissen ob es die Möglichkeit besteht,dass er in Deutschland bleibt .
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich bin schwanger von meinem Exfreund !!!!
Antwort #1 - 19.12.2009 um 20:58:09
 
Zunächst mal: Ein Visum hat er bestimmt nicht mehr, das gilt nur für 90 Tage, um einzureisen.

Vermutlich hat er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz (Studium, auch Studienvorbereitung). Wenn zwischen Studienkolleg und Studienbeginn eine so lange Pause entsteht, kann es tatsächlich sein, dass die Ausländerbehörde der Meinung ist, er sollte das Wartejahr nicht in Deutschland zubringen (wozu auch?), sondern sich für das Wintersemester 2010 bewerben und mit der Zulassung (die er per Mail bekommt) ein neues Visum beantragen. Das wäre dann vermutlich im September 2010.

Wenn er ordentlich ausreist, bekommt er voraussichtlich auch das neue Visum (das er nur in Marokko, nicht hier, bekommen kann) ohne Probleme.

Kind: Er kann mit Dir zusammen zum Jugendamt (kostenlos) oder auch zu einem Notar (kostet was) gehen und die Vaterschaft anerkennen. Das wäre Grund für eine andere Aufenthaltserlaubnis (§ 28 Aufenthaltsgesetz), allerdings sagen manche Ausländerbehörde, erst ab der Geburt (also auch Ausreise und dann neues Visum). Andere geben die Aufenthaltserlaubnis auch schon während der Schwangerschaft, andere wiederum nur, wenn Vater und Mutter zusammen sind, wenn die werdende Mutter dringend Unterstützung braucht und außer dem Vater niemanden hat etc. Mit anderen Worten: Nach der Vaterschaftsanerkennung kann er die AE beantragen, es ist aber nicht sicher, dass er sie sofort bekommt.

Was anderes: Du wirst dann gefragt, ob Du das Sorgerecht teilen willst. Das hast Du als ledige Mutter automatisch alleine. Wenn er das geteilte Sorgerecht bekommt, gibt es schon einen Anspruch auf eine AE. Sobald Du das (halbe) Sorgerecht abgibst, kannst Du es später nicht einfach zurückholen, falls Du Dich mit ihm eventuell später nicht mehr gut verstehst. Geteiltes Sorgerecht bedeutet, dass bei wichtigen Entscheidungen (welcher Kindergarten, welche Schule...) beide gemeinsam entscheiden müssen. "Entziehen" kannst Du es ihm nur durch Antrag beim Gericht, Verfahren und Urteil.
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