Zunächst mal: Ein Visum hat er bestimmt nicht mehr, das gilt nur für 90 Tage, um einzureisen.
Vermutlich hat er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz (Studium, auch Studienvorbereitung). Wenn zwischen Studienkolleg und Studienbeginn eine so lange Pause entsteht, kann es tatsächlich sein, dass die Ausländerbehörde der Meinung ist, er sollte das Wartejahr nicht in Deutschland zubringen (wozu auch?), sondern sich für das Wintersemester 2010 bewerben und mit der Zulassung (die er per Mail bekommt) ein neues Visum beantragen. Das wäre dann vermutlich im September 2010.
Wenn er ordentlich ausreist, bekommt er voraussichtlich auch das neue Visum (das er nur in Marokko, nicht hier, bekommen kann) ohne Probleme.
Kind: Er kann mit Dir zusammen zum Jugendamt (kostenlos) oder auch zu einem Notar (kostet was) gehen und die Vaterschaft anerkennen. Das wäre Grund für eine andere Aufenthaltserlaubnis (§ 28 Aufenthaltsgesetz), allerdings sagen manche Ausländerbehörde, erst ab der Geburt (also auch Ausreise und dann neues Visum). Andere geben die Aufenthaltserlaubnis auch schon während der Schwangerschaft, andere wiederum nur, wenn Vater und Mutter zusammen sind, wenn die werdende Mutter dringend Unterstützung braucht und außer dem Vater niemanden hat etc. Mit anderen Worten: Nach der Vaterschaftsanerkennung kann er die
AE beantragen, es ist aber nicht sicher, dass er sie sofort bekommt.
Was anderes: Du wirst dann gefragt, ob Du das Sorgerecht teilen willst. Das hast Du als ledige Mutter automatisch alleine. Wenn er das geteilte Sorgerecht bekommt, gibt es schon einen Anspruch auf eine
AE. Sobald Du das (halbe) Sorgerecht abgibst, kannst Du es später nicht einfach zurückholen, falls Du Dich mit ihm eventuell später nicht mehr gut verstehst. Geteiltes Sorgerecht bedeutet, dass bei wichtigen Entscheidungen (welcher Kindergarten, welche Schule...) beide gemeinsam entscheiden müssen. "Entziehen" kannst Du es ihm nur durch Antrag beim Gericht, Verfahren und Urteil.