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Aufenthaltserlaubnis nach Studium (Gelesen: 1.702 mal)
Märzkind
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach Studium
18.12.2009 um 22:51:47
 
Hallo,
vermutlich wurde diese Frage schon häufiger gestellt, aber ich bin online noch nicht so bewandt und finde nicht immer alles, was ich suche...
Soweit ich weiß, kann ein Ausländer nach erfolgreichem Abschluss des Studiums noch 1 Jahr in Deutschland bleiben zum Zweck der Arbeitssuche.
- Gilt das für alle Studiengänge?
- Muss er dafür nach Studienende ein spezielles Visum beantragen, oder kann er einfach bleiben?
- Welche Bedingungen muss er nachweisen können (Wohnraum?) - kann er in der Zeit umziehen oder wäre das problematisch?
- ist ein journalistisches Volontoriat gleichzusetzen mit "Arbeit nach dem Studium", oder muss dafür eine andere Art Aufenthalt beantragt werden?

Lieben Dank und Gruß!
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Tippi
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Antwort #1 - 18.12.2009 um 23:02:14
 
Zitat:
§ 16 Abs. 4 AufenthG
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die
Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines
diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern
er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19 und 21 von
Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden.
Absatz 3 gilt entsprechend. § 9 findet keine Anwendung.


Gilt für das abgeschlossene Studium, von einer Fachrich-
tung ist nichts zu lesen.

Du beantragst die AE nach § 16 Abs. 4 -  du musst nicht
ausreisen, dein LU muss nach wie vor gesichert sein.
Wohnraum spielt keine Rolle, es sei denn, du bist obdach-
los.

Du kannst jederzeit umziehen, du hast ja keine Wohnort-
beschränkung in deiner AE.
Sollte eine andere ABH zuständig werden, wird diese von
deinem Umzug informiert und bittet um Aktenübersendung.

Zu dem Volontariat kann ich dir nichts sagen - da findet sich
bestimmt jemand anderes

Du solltest nur beachten, dass du eine Arbeitserlaubnis
benötigst, wenn du mehr als die 90/180 Tage arbeiten
möchtest.
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Märzkind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.12.2009 um 23:07:23
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zum Lebensunterhalt noch eine Frage:
Bisher wird dieser über ein Stipendium bestritten. Dieses endet jedoch im nächsten Jahr mit Ablauf des Studiums.
Was dann? "Kaution" wurde keine bezahlt aufgrund des Stipendiums. Muss das nachgeholt werden? Wie muss der LU nachgewiesen werden?
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Tippi
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Antwort #3 - 18.12.2009 um 23:28:45
 
Kaution - für die Wohnung?
Kann ich dir nicht sagen, ob der Vermieter die nachfordert.

Gesicherter Lebensunterhalt - es kann sein, dass deine
ABH auf eine VE besteht oder ein Sperrkonto sehen will.

Es kann aber auch sein, dass das Arbeitseinkommen das
du erzielst, ausreichend ist für den LU und deine ABH sich
damit zufrieden gibt.

Bevor du deine AE beantragst bzw. verlängerst. frage bei
deiner ABH nach, welche Nachweise sie haben möchte.
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Märzkind
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.12.2009 um 00:03:51
 
oops, ja mit "Kaution" meinte ich "VE" - ich wusste nicht mehr, wie das heißt.
Wenn er das Studium erst abgeschlossen hat, und eben noch keine Arbeit hat, hat er ja dann noch kein geregeltes Einkommen (sondern ist ja quasi auf der Suche danach).
Das hieße dann vermutlich VE oder Sperrkonto? Wieviel ist das denn? Könnte er ja jetzt schon anfangen mit Geld zusammensparen Zwinkernd
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Tippi
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Antwort #5 - 19.12.2009 um 00:15:39
 
Märzkind schrieb am 19.12.2009 um 00:03:51:
Das hieße dann vermutlich VE oder Sperrkonto? 


Fragt eure ABH - die gibt das vor.

Märzkind schrieb am 19.12.2009 um 00:03:51:
Wieviel ist das denn? 


meistens um die 600 € monatlich - also 7.200 € für ein
Jahr

Märzkind schrieb am 19.12.2009 um 00:03:51:
Könnte er ja jetzt schon anfangen mit Geld zusammensparen


besser ist das wohl  Laut lachend
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Antwort #6 - 25.12.2009 um 11:56:40
 
Märzkind schrieb am 19.12.2009 um 00:03:51:
Das hieße dann vermutlich VE oder Sperrkonto? Wieviel ist das denn? Könnte er ja jetzt schon anfangen mit Geld zusammensparen Zwinkernd


f.y.i.

hier bei uns ist der Nachweis für gesichertes LU für 1 Jahr notwendig. Aber dies sollte von Stadt zu Stadt anders sein, denn ich habe eine Bekante in der anderen Stadt in BW, der diese spezielle AE bekommen hat, ohne LU nachzuweisen.
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