Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausländerrecht (Gelesen: 6.254 mal)
Gherradi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerrecht
17.12.2009 um 21:42:43
 
Guten Tag.
es geht um einen Fraund von mir,er ist momental im Uhaft Koblenz,vor kurzem hat er in Marokko geheiratet,da er zurzeit im haft ist kann er keinen Famlien zusammenführung beantragen,meine frage lautet:kann sein Ehefrau die in Marokko lebt,einen Visum bekommen nur um ihm zu besuchen in Haft
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #1 - 17.12.2009 um 21:45:44
 
Bitte mehr Infos:

Welchen Status hat er denn?

Könnte denn jemand eine VE abgeben?

Wäre denn Rückkehrbereitschaft nachweisbar?

Änderung:
BTW: Ausländerrecht ist nicht sehr vielsagend als Thema,
da es hier allgemein darum geht. Besser wär zum Bleistift:

Besuch möglich trotz Haft?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.12.2009 um 23:23:16 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #2 - 18.12.2009 um 11:00:11
 
Gherradi schrieb am 17.12.2009 um 21:42:43:
da er zurzeit im haft ist kann er keinen Famlien zusammenführung beantragen

Wenn dein inhaftierter Freund schon in Deutschland ist, so muss er sowieso keine FZF beantragen. Beantragt wird diese von dem Ehepartner der sich im Ausland befindet.

Welche Staatsangehoerigkeit hat dein Freund?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Gherradi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #3 - 30.12.2009 um 00:19:44
 
guten Abend und vielen Dank fuer Ihre Antwort.

meine Fraund ist deutsch *frueher marokkaner*,sein Frau ist in Marokko,die Ehe wurde schon beim Standesamt Neuwied registeriert.
ICh kann fuer sein frau die Verpflichtungserklerung machen,dazu kann ich und seine Frau auch schriftlich versicheren dass sie   nach ihre Besuch wieder nach marokko zuruck kehrt.

Wäre denn Rückkehrbereitschaft nachweisbar?wie sollen wir das machen


Änderung:
Du hast 15 Minuten Zeit, deinen Beitrag zu ändern. Nutze
doch bitte diese Zeit, nicht sofort ein Folgeposting anhän-
gen. Das bläht die Freds unnötig auf.
Ich füge mal ein ....


ubrigens sie hat einen besucher erlaubnis von stadtanwaltschaft koblenz bekommen
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.12.2009 um 06:56:30 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #4 - 30.12.2009 um 06:56:04
 
Gherradi schrieb am 30.12.2009 um 00:19:44:
Wäre denn Rückkehrbereitschaft nachweisbar?

Auch eine schriftliche Erklärung weist die Rückkehrbereitschaft nicht nach. Nicht jeder hält sich an das was er einmal versichert hat.

Gherradi schrieb am 30.12.2009 um 00:19:44:
wie sollen wir das machen

Die Rückkehrbereitschaft - vor allem wenn der Ehepartner bereits in Deutschland wohnt - kann nur sehr schwer nachgewiesen werden.

Man wird ihr immer unterstellen, dass sie das Visumsverfahren zur FZF umgehen möchte. Hat sie auch keine Arbeit oder andere Verpflichtungen in der Heimat sieht es - unabhängig davon, dass sie nun verheiratet ist - sehr schlecht mit einem Visum aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #5 - 31.12.2009 um 09:15:21
 
Gherradi schrieb am 17.12.2009 um 21:42:43:
da er zurzeit im haft ist kann er keinen Famlien zusammenführung beantragen


Diese Aussage (dass keine FZF beantragt werden kann, solange der deutsche Ehepartner in Haft ist) stellt hier anscheinend niemand in Frage.

Ich schon.

Die gesetzlichen Voraussetzungen des §28 Abs. 1 AufenthG sind jedenfalls gegeben. Das einzige Argument, was wahrscheinlich gegen ein FZF-Visum vorgebracht werden wird, ist, dass das FZF-Visum zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft erteilt wird, aber wegen der Haft eine familiäre Lebensgemeinschaft derzeit nicht möglich ist. Hierzu wurde aber schon in unzähligen Gerichtsurteilen (auch in ausländerrechtlichen Kontexten, den Link müsste ich aber erst wieder suchen) festgestellt, dass Haft eines Ehepartners nicht zu einer Unterbrechung bzw. Verneinung der familiären Lebensgemeinschaft führt. Die familiäre Lebensgemeinschaft verwirklicht sich dann u. a. durch regelmäßige Besuche in der Haftanstalt.

D. h. im vorliegenden Fall, falls das Besuchsvisum tatsächlich verweigert wird und damit ein Besuch nicht möglich ist, hat die Botschaft damit eine wasserdichte Vorlage für einen Antrag auf FZF geliefert. Wahrscheinlich muss man klagen, aber die Klage dürfte man gewinnen (bzw. vor dem Urteil wird das AA wahrscheinlich ein regelmäßiges Besuchervisum anbieten, um die Klage im Vergleichswege aus der Welt zu schaffen).

Was sagen die Experten dazu?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.12.2009 um 09:26:49 von Eduard »  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #6 - 31.12.2009 um 09:27:32
 
Eduard schrieb am 31.12.2009 um 09:15:21:
dass Haft eines Ehepartners nicht zu einer Unterbrechung der familiären Lebensgemeinschaft führt.

Wenn die eheliche LG bereits geführt wurde, mag das sicherlich richtig sein. Im Fall des TS hat die Führung der ehelichen LG in Deutschland aber noch gar nicht begonnen.

Eduard schrieb am 31.12.2009 um 09:15:21:
auch in ausländerrechtlichen Kontexten, den Link müsste ich aber erst wieder suchen

Das wäre sicherlich sehr hilfreich. Zwinkernd

Eduard schrieb am 31.12.2009 um 09:15:21:
Die familiäre Lebensgemeinschaft verwirklicht sich dann u. a. durch regelmäßige Besuche in der Haftanstalt.

Diese Feststellung ist nun im Vorfeld gar nicht möglich und der zuziehende Ehegatte ist sicherlich nicht verpflichtet nachzuweisen, wann er die Besuchkontakte in der Haftanstalt wahrgenommen hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #7 - 31.12.2009 um 10:15:38
 
Vielleicht könnt Ihr die Offtopic-Diskussion über die FZF unter-
lassen. TS fragte nach Besuchsvisum.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #8 - 31.12.2009 um 12:38:27
 
Mick schrieb am 31.12.2009 um 10:15:38:
Vielleicht könnt Ihr die Offtopic-Diskussion über die FZF unter-
lassen. TS fragte nach Besuchsvisum.


Sorry, aber das "offtopic" kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Der TS hat nach einem Visum gefragt, was der Ehefrau ermöglicht, ihren Mann im Gefängnis zu besuchen. Wie das Visum heißt und nach welcher Rechtsvorschrift es erteilt wird, ist der Frau sicher egal. Erst fons hat durch seine Fragen nach VE und Rückkehrbereitschaft die Fragestellung auf das (Standard-)Besuchsvisum eingeengt.

Ist das wirklich die einzige Option? Was, wenn niemand eine VE leisten kann/will, oder die Botschaft Zweifel an der Rückkehrbereitschaft hat (was hier ja nicht ganz unwahrscheinlich ist)? Dann kann der inhaftierte Deutsche niemals Besuch von seiner Frau empfangen, trotz §28 Abs. 1 AufenthG und Artikel 6 GG?

Zumindest die Frage muss erlaubt sein ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #9 - 31.12.2009 um 13:50:54
 
Eduard schrieb am 31.12.2009 um 12:38:27:
Dann kann der inhaftierte Deutsche niemals Besuch von seiner Frau empfangen, trotz §28 Abs. 1 AufenthG und Artikel 6 GG?

Als alter Hase in Sachen Ausländerrecht dürfte ja bekannt sein, dass Artikel 6 GG nicht das Allheilmittel für Visas jeglicher Art ist. Ein Besuchervisum ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, unabhängig davon wen man besuchen möchte. Wenn man diese nicht erfüllt/erfüllen kann, gibt es kein Besuchervisum.

Wieso du nun § 28 Abs. 1 bei einem Besuchervisum ins Spiel bringst, ist mir nicht ganz erklärlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #10 - 31.12.2009 um 15:11:12
 
steini007 schrieb am 31.12.2009 um 13:50:54:
Ein Besuchervisum ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, unabhängig davon wen man besuchen möchte. Wenn man diese nicht erfüllt/erfüllen kann, gibt es kein Besuchervisum.


Naja, das stimmt nicht ganz. §6 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG sehen vor, dass aus humanitären Gründen auch dann ein  Visum für Kurzaufenthalte erteilt werden kann, wenn die üblichen Voraussetzungen nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen nicht erfüllt sind. In dem Fall wird ein nationales Visum erteilt.

steini007 schrieb am 31.12.2009 um 13:50:54:
Wieso du nun § 28 Abs. 1 bei einem Besuchervisum ins Spiel bringst, ist mir nicht ganz erklärlich.


Weil die Fragestellung des TS eben nicht ist: "wie bekommt die Frau ein Visum nach §6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG?" (das "normale" Besuchsvisum), sondern "wie bekommt die Frau ([irgend]ein Visum, um ihrem Mann zu besuchen?". Um diese Frage zu beantworten, muss man alle möglichen Anspruchsvoraussetzungen für ein Visum prüfen, also auch den hier u. U. in Frage kommenden §28 AufenthG.

Was heißt das nun konkret:

1. Man wird wahrscheinlich zunächst einmal ein "normales" Besuchervisum für die Frau beantragen. VE und Krankenversicherung ist anscheinend kein Problem, jedoch ist die Botschaft nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen verpflichtet, das Visum nur dann zu erteilen, wenn keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen. Hier wäre z. B. eine feste Arbeitsstelle oder andere Bindungen an die Heimat, die einen Umzug nach D in nächster Zeit ausschließen, von Nutzen.

Wenn das nicht klappt, dann ...
2. Die Ehefrau könnte ein nationales Visum aufgrund von §6 Abs. 1 Satz 2 beantragen. Dann muß die Botschaft eine Ermessensentscheidung treffen, ob ein humanitärer Ausnahmefall vorliegt.

Wird auch dieses abgelehnt, dann ...
3a. Die Ermessensentscheidung in (2.) kann gerichtlich überprüft werden. Dabei wird Art. 6 GG ganz sicher eine Rolle spielen, sowie wohl auch die Frage, ob unter anderen Umständen eine AE nach §28 Abs. 1 AufenthG erteilt worden wäre (Sprachkenntnisse?).

Oder aber ...
3b. Nachdem die Botschaft wiederholt abgelehnt hat, ein Besuchsvisum zu erteilen, gibt die Ehefrau sich nicht weiter mit §6 ab, sondern nutzt ihren Rechtsanspruch aus §28 dazu, direkt ein FZF-Visum zu ihrem Ehemann zu beantragen, das ihr den geplanten Besuch ermöglicht und (nach Erteilung einer AE) auch weitere Besuche erleichtern wird.

Zu Deinem Einwand:
steini007 schrieb am 31.12.2009 um 09:27:32:
Diese Feststellung ist nun im Vorfeld gar nicht möglich und der zuziehende Ehegatte ist sicherlich nicht verpflichtet nachzuweisen, wann er die Besuchkontakte in der Haftanstalt wahrgenommen hat.

1. Auch bei einer regulären FZF kann erst nach dem Zuzug festgestellt werden, ob wirklich eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht.
2. Warum soll der zuziehende Ehegatte die Besuche nicht nachweisen? Das müsste er ja u. U. auch dann, wenn er bereits in D gelebt hätte, als die "Referenzperson" in Haft kam, um den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der ABH zu belegen.

Gerichtsurteile zu (3b.) habe ich leider keine gefunden, jedenfalls keine deutschen. Immerhin findet google aber einen Verweis auf ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts zu dem Thema, die Idee ist also wohl doch nicht völlig absurd, auch wenn die Schweizer hier zu einem negativen Urteil kamen:
"131 II 269 E. 5:
kein Anspruch auf dauerhafte Aufenthaltsbewilligung des ausländischen Ehepartners eines inhaftierten Schweizers zur Erleichterung des Besuchsrechts"
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #11 - 31.12.2009 um 15:59:30
 
Dieses Herumgestocher ist wirklich toll und bringt nicht mehr,
als dass falsche Hoffnungen geweckt werden.

Ich hätte noch was zu bieten, Ziff. 27.1.4 AVwV-AufenthG:

Zitat:
Der erstmalige Zuzug ins Bundesgebiet zu einem in Haft (ohne
offenen Vollzug) befindlichen Familienmitglied kann während der
Dauer der Inhaftierung jedoch nicht zur Herstellung der familiären
Lebensgemeinschaft führen.


Und damit sollte das Thema jetzt durch sein.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #12 - 31.12.2009 um 18:48:21
 
Mick schrieb am 31.12.2009 um 15:59:30:
Ich hätte noch was zu bieten, Ziff. 27.1.4 AVwV-AufenthG:


Danke für den Hinweis.

Wirklich befriedigend ist das nicht ... man hat den Eindruck, die Ehefrau, die ihren Mann im Gefängnis besuchen will, hat aufgrund ihres Status allenfalls Nachteile (Zweifel an der Rückkehrbereitschaft) , aber keinerlei Vorteile.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #13 - 31.12.2009 um 19:07:38
 
@ Eduard

Die Ehefrau hat durch ihren Status doch keine Nachteile.
Die Rückkehrbereitschaft müßte sie bei jedem Visumsantrag belegen, unabhängig ob sie verheiratet ist oder nicht.

Ohne deutschen Ehegatten hatte sie niemals die Möglichkeit eine eheliche LG in Deutschland zu führen (auch wenn es im Moment noch nicht möglich ist).

Mit einem Deutschen verheiratet zu sein, ist noch lange kein Automatismus, deutschen Boden betreten zu können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerrecht
Antwort #14 - 01.01.2010 um 12:00:05
 
Mick schrieb am 31.12.2009 um 15:59:30:
Und damit sollte das Thema jetzt durch sein. 


offensichtlich nicht 



bevor hier weiter Ping Pong gespielt wird mach ich mal
sicherheitshalber die Gitter vor die Tür.

Ihr verwirrt den Themenstarter - das kanns ja nun nicht
sein  Griesgrämig

geschlossen

@ TS - wenn du neue Erkenntnisse oder Fragen hast,
melde dich bitte beim team - wir würden dann eine Wieder-
eröffnung in Betracht ziehen.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema