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Bekannte (Gelesen: 2.157 mal)
Themen Beschreibung: was hat sie für rechte?
Player
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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06.12.2009 um 16:30:15
 
Hallo zusammen;)

habe eine gute freundin sie kommt aus bulgarien,sie hat hier keine rechte nichts,keine anmeldung war nur zu besuch immer hier,was hat sie für rechte in deutschland kann sie sich hier ohne probleme anmelden?sie ist jetzt schwanger,was ist mit eine versicherung?was kann sie machen?ohne abhängig zu sein für sich selber sorgen kann?
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.12.2009 um 16:51:05
 
Willkommen im Forum!

Es wäre ein willkommenes Zeichen, die GROSS- und kleinschreibung zu verwenden.

Um dir eine kleine Lektüre an die Hand zu geben, sei hierauf verwiesen:

http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm

Damit werden einige deiner Fragen geklärt, aber auch neue Fragen aufgeworfen, die du dann gerne hier stellen kannst, vorallem auf diese Aussage bezogen: Player schrieb am 06.12.2009 um 16:30:15:
sie hat hier keine rechte nichts



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Player
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.12.2009 um 17:08:00
 
Warum??
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Rombay40
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i4a rocks!


Beiträge: 29

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Flensburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.12.2009 um 20:07:42
 
Hallo Player,

deine Bekannte kann sich in Deutschland aufhalten, solange sie möchte. Nur muss sie selber für sich sorgen können, das heisst sie muss Vermögen haben oder jemand haben, der für sie sorgt. Sie kann auch ein Gewerbeschein beantragen und dann für verschiedene Kunden etwas machen, z.B. Änderungsschneiderei oder so. Noch ist den Neu-EU Bürgern keine unselbstständige Arbeitsaufnahme gestattet.
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #4 - 06.12.2009 um 20:30:47
 
Du schreibst so schön von einer "guten Freundin", die schwanger ist. Schwanger von wem? Falls der Vater Deutscher ist, gibt es noch neben der EU-Freizügigkeit noch weitere Möglichkeiten, auch bei nicht gesichertem Lebensunterhalt.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 07.12.2009 um 08:09:27
 
Rombay40 schrieb am 06.12.2009 um 20:07:42:
Noch ist den Neu-EU Bürgern keine unselbstständige Arbeitsaufnahme gestattet. 


So absolut ist das falsch. -

Neu-EU-Bürger unterliegen in Deutschland eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit. -

Das heißt, zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit wird zunächst eine Arbeitserlaubnis-EU von der Arbeitsverwaltung benötigt. - Im Kontext damit unterliegt der Neu-EU-Bürger bei jedem entsprechendem Jobangebot zunächst der sogenannten Vorrangprüfung.

Nachdem der Neu - EU-Bürger 12 Monate lang auf Grundlage einer Arbeitserlaubnis-EU zum Arbeitsmarkt zugelassen war, oder nach dreijährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland, wäre die erfolgreiche Beantragung der Arbeitsberechtigung-EU und damit in der Folge der uneingeschränkte Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung eröffnet.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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