mai_chop_gohok schrieb am 03.12.2009 um 17:52:30:das ist sehr theorethisch...
Ach ja? Was hast Du erwartet? Dass ich ausführlich, ohne den Einzelfall zu kennen, zu jeder nur irgendwie denkbaren Fallkonstellation für die Zukunft eine konkrete Aussage aus dem Hut zaubern kann? - Tut mir leid, aber den Hellseher gibts selbst unter Juristen
IMHO noch nicht, und ich bin nicht mal Jurist.
mai_chop_gohok schrieb am 03.12.2009 um 17:52:30:was wäre z.b., wenn sich meine frau in 5 jahren von mir trennt, straffällig wird oder sozialhilfe beantragt und keine
NE sondern
AE hat, weil sie entweder abgelehnt worden ist oder keinen antrag auf
NE gestellt hat ?
Auch darauf kann ich keine definitive Antwort geben, weil das einzelfallbezogen zu entscheiden wäre. Z.B. hinge nicht wenig davon ab, was für eine Straftat begangen worden ist, inwieweit man sich in zumutbarer Weise um Arbeit bemüht hätte, inwieweit man schon Integrationsfortschritte erzielt hat usw. usw. - Sozialhilfebezug wäre für Inhaber einer
NE aufenthaltsrechtlich nicht mehr "gefährlich" - siehe Nr. 55.2.6.3.1.5 der
VwV zum
AufenthG, bei Inhabern einer
AE wäre damit allerdings der Tatbestand für eine Ermessensausweisung erfüllt. - Ob tatsächlich ausgewiesen würde wäre eine einzelfallbezogen zu treffende Ermessensentscheidung: spekulative Fernprognose unmöglich!
mai_chop_gohok schrieb am 03.12.2009 um 17:52:30:würde sie dann mit
AE anders dastehn als mit
NE ?
Habe ich eben und weiter oben ...
schweitzer schrieb am 03.12.2009 um 16:15:53:Eine
NE ist unbefristet und kann nicht mehr mit Auflagen versehen werden (bis auf eine einzige Ausnahme - jüdische Emigranten betreffend) - Sie ist an keinen bestimmten Zweck mehr gebunden, das heißt,
sie kann weder nachträglich befristet noch zurückgenommen werden, weil etwa der ursprüngliche Aufenthaltszweck nicht mehr besteht. - Ab einer bestimmten rechtmäßigen Aufenthaltsdauer in Deutschland genießen
NE - Inhaber einen besonderen Ausweisungsschutz.
... versucht zu erklären.
mai_chop_gohok schrieb am 03.12.2009 um 17:52:30:früher ging das ja automatisch, es wurde einfach irgendwann kommentarlos statt einer befristeten eine unbefristete
AE gegeben,
Automatisch ging und geht gar nichts - es musste schon immer ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mag sein, dass die
ABH im konkreten Fall seinerzeit sehr entgegenkommend war und die Sache kaum merkbar unbürokratisch abgelaufen ist.
Okay -
weiter kann und will ich nichts schreiben - mit Blick auf mögliche oder unmögliche Einzelfallsituationen für die Zukunft zu spekulieren, führt nicht weiter.
Du magst meinen "theoretischen" Ausführungen, mit denen ich versucht habe, die generellen Vorzüge einer
NE gegenüber einer
AE deutlich zu machen, Glauben schenken oder nicht.
=schweitzer=