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Nachzug zum ungeboren deutschen Kind (Gelesen: 2.617 mal)
janina1987
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i4a rocks!


Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug zum ungeboren deutschen Kind
02.12.2009 um 15:28:01
 
Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe.
Und zwar bin ich mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet und jetzt in der 32. Woche schwanger. Mein Mann war vor ein paar Tagen in Izmir auf dem Deutschen Konsulat und hat einen Antrag auf Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind gestellt. In Izmir auf dem Konsulat wurde uns gesagt das mein Mann keine Deutschen Sprachkenntnisse nachweisen muss da er ja zu dem Kind möchte (Mein Mann kann gar kein Deutsch). Die Ausländerbehörde die hier in Deutschland für mich zuständig ist meinte aber das denen davon nicht bekannt wäre. Meine Frage ist jetzt muss mein Mann (türkischer Staatsbürger) deutsche Sprachkenntnisse nachweisen wenn er einen Antrag auf Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind stellt oder nicht? Übrigens ich bin deutsche Staatsbürgerin.
Ich bitte euch mir zu helfen Griesgrämig
Gruß janina
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 02.12.2009 um 15:41:25
 
janina1987 schrieb am 02.12.2009 um 15:28:01:
Meine Frage ist jetzt muss mein Mann (türkischer Staatsbürger) deutsche Sprachkenntnisse nachweisen wenn er einen Antrag auf Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind stellt oder nicht?


Nein, muss er nicht.  (Die Auskunft vom Konsulat ist korrekt.)-

Lies in diesem Kontext bitte auch
dieses hier
. (Blaues bitte anklicken!) -

Du kannst daraus erkennen, dass ein Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind auch laut den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift an keine weitergehenden Bedingungen geknüpft (etwa hinsichtlich des Nachweises von deutschen Sprachkenntnissen durch den werdenden Vater) ist als beim Nachzug zum schon geborenen Kind.

=schweitzer=
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Dabdouba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.12.2009 um 15:41:57
 
Hallo Janina,

mein Freund kommt zwar aus Tunesien, aber ich denke die Bestimmungen sind die selben Smiley Beim Nachzug zum Kind braucht er keinen Nachweis über Deutschkenntnisse.

Ich war damals auch erst verwirrt weil die Ausländerbehörde mir sagt er muss Deutschkenntnisse nachweisen, aber die Botschaft hat mir mehrmals bestätigt das dies nicht der Fall ist.

Er muss halt nur nachweisen das er der Vater eines deutschen Kindes ist.

Lg Dabdouba
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.12.2009 um 09:48:35
 
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