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AE: deutscher Arbeitgeber, Einsatzort im "Ausland" (Gelesen: 3.129 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 10.12.2009 um 01:17:04
 
Muleta schrieb am 09.12.2009 um 23:42:24:
18 iVm § 14 Nr. 1 BeschV 


Danke Muleta! Könntest du bitte dies näher erläutern, oder die Zitate aus dem Gesetz aufführen.
Gruß
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


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Antwort #16 - 10.12.2009 um 08:51:15
 
Zitat:
§ 14 Schifffahrt und Luftverkehr
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
1. die Mitglieder der Besatzungen von Seeschiffen im internationalen Verkehr,
2. die nach dem Seelotsengesetz für den Seelotsendienst zugelassenen Personen,
3. das technische Personal auf Binnenschiffen und im grenzüberschreitenden Verkehr das für die Gästebetreuung erforderliche Bedienungs- und Servicepersonal auf Personenfahrgastschiffen oder
4. die Besatzungen von Luftfahrzeugen mit Ausnahme der Luftfahrzeugführer, Flugingenieure und Flugnavigatoren bei Unternehmen mit Sitz im Inland.

Was Schifffahrt und Luftverkehr allerdings mit einer Beschäftigung als Dolmetscher & Übersetzer bei deiner deutschen Auslandsvertretung zu tun hat, erschließt sich mir in keinster Weise öhm

Muleta schrieb am 09.12.2009 um 23:42:24:
Hauptsache, es geht am Ende.

Also ich denke, der Vorschlag von tapir hilft dir da eher weiter - siehe auch die näheren Erläuterungen von schweitzer.

Letztendlich wirst du aber nicht umhin kommen, den ganzen Sachverhalt mir deiner ABH zu klären, hier können dir nur Vorschläge gemacht werden und ob deine ABH mitspielt, kann hier eh' niemand sagen.


Gruß
C_Devil

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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Teri11
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 10.12.2009 um 10:55:38
 
Hi Muleta,

§ 14 BeschV ist nur für Seefahrt und Luftverkehr gedacht. Ich glaube, in unserem vorbezeichneten Fall wird das keine Anwendung finden.
Gruß
Teri
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 10.12.2009 um 11:04:21
 
C_Devil schrieb am 10.12.2009 um 08:51:15:
Was Schifffahrt und Luftverkehr allerdings mit einer Beschäftigung als Dolmetscher & Übersetzer bei deiner deutschen Auslandsvertretung zu tun hat, erschließt sich mir in keinster Weise öhm

Muleta meint, dass der Arbeitsort in diesen Fällen in vergleichbarer Weise besonderen Bindungen an Deutschland unterliegt, ohne zum deutschen Hoheitsgebiet zu gehören.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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