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Wegfall Visumspflicht Mazedonien, Montenegro, Serbien (Gelesen: 6.650 mal)
Mick
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wegfall Visumspflicht Mazedonien, Montenegro, Serbien
01.12.2009 um 09:58:31
 
Weiß ned, obs schon irgendwo geschrieben steht. Seit Gestern
ist es sicher:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1852&format=HTML&a...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2009 um 16:53:12
 
Hier mal offizielles von der Deutschen Botschaft
in Skopje

...
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Beppo
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Antwort #2 - 04.12.2009 um 08:31:04
 
Zitat:
Hier mal offizielles von der Deutschen Botschaft
in Skopje


Tja und leider wurde in dem Schreiben eine falsche Aussage getroffen. Nicht immer müssen 90 Tage verstreichen, damit eine erneute Einreise erfolgen kann. Der Bezugszeitraum wird immer mit der ersten Einreise festgelegt. So kann man in bestimmten Fällen auch nach Ablauf der 90 Tagen sofort wieder ins Schengengebiet einreisen, sofern ein neuer Bezugszeitraum beginnt.

Bsp.:

Einreise am 01.01.09 bis 29.01.09 = 29 Tg.

Die Einreise am 01.01.09 legt den Bezugszeitraum fest.
(Bezugszeitraum: 01.01.09 - 30.06.09)

Erneute Einreise am 01.05.09 bis 30.06.09 =61 Tg.

Jede erneute Einreise ab dem 01.07.2009 legt einen neuen Bezugszeitraum fest. Theoretisch sogar der 01.07.2009, sofern eine Ausreise erfolgt ist.

Gruß Beppo
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steini007
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Antwort #3 - 04.12.2009 um 08:43:49
 
Beppo schrieb am 04.12.2009 um 08:31:04:
Einreise am 01.01.09 bis 29.01.09 = 29 Tg.

Die Einreise am 01.01.09 legt den Bezugszeitraum fest.
(Bezugszeitraum: 01.01.09 - 30.06.09)

Erneute Einreise am 01.05.09 bis 30.06.09 =61 Tg.

... und wie verhält sich die Angelegenheit, wenn die erneute Einreise am 01.06. stattfindet und man 61 Tage bleiben möchte, sprich bis zum 30.07.?

Beginnt dann der neue Bezugszeitraum am 01.08.?
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Beppo
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Antwort #4 - 04.12.2009 um 09:26:28
 
Guten Morgen steini007,

laut unserer Weisungslage ist die Bezugszeitraumausdehnung möglich. Wie in deinem Fall geschildert hält sich die Person wie folgt auf:

Bezugszeitraum 01.01. - 30.06.
Einreise 01.01. bis 29.01. = 29 Tage
Einreise 01.06. bis 30.06. = 30 Tage
Ausdehnung bis zum 30.07. = 30 Tage = Gesamt 89

Der nächste Bezugszeitraum wird mit der nächsten Einreise festgelegt. Also ggf. auch der 01.08. oder eine spätere Einreise. Hinweis: Eine Unterbrechung der Bezugszeitraumausdehnung läßt nicht in Anspruch genommene Aufenthaltstage entfallen.

Gruß
Beppo
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Beppo
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Antwort #5 - 18.12.2009 um 07:50:43
 
Hier der Verordnungstext aus dem EU-Amtsblatt zum nachschlagen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:336:0001:0003:DE...

Die Verordnung 1244/2009 gilt ab dem 19.12.2009

Gruß
Beppo
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Tippi
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Antwort #6 - 11.11.2010 um 17:16:46
 
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Daddy
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Antwort #7 - 20.02.2011 um 22:42:16
 
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