Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen (Gelesen: 3.127 mal)
UL123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
14.01.2011 um 02:29:50
 
Möchte noch ergänzen und fragen.
Seit dem 15.12.2010 ist nun auch Bosnien-Herzegowina und Albanien dazu gekommen, falls das jemand nicht mitbekommen hat.

Für mich stellt sich aber die Frage:
Wie zählt der Grenzpolizist die Tage?? Was ist wenn einer zig mal in den 6 Monaten ein- und ausreist? Mit Stift und Papier? Smiley Oder rechnet das ein Programm aus wenn die neuen Reisepässe mit Chip gescannt werden und gibt ein rot oder grün aus?

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob die gleiche Weisungslage auch für die Grenzpolizei von Slowenien gilt? Sollte ja, da EU-Grenze...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #1 - 15.01.2011 um 14:51:43
 
Hallo.

Beppo schrieb am 04.12.2009 um 09:26:28:
laut unserer Weisungslage ist die Bezugszeitraumausdehnung möglich...
Bezugszeitraum 01.01. - 30.06.
Einreise 01.01. bis 29.01. = 29 Tage
Einreise 01.06. bis 30.06. = 30 Tage
Ausdehnung bis zum 30.07. = 30 Tage = Gesamt 89

Bitte?!? Da lese ich nun schon so lange mit und hätte d'rum gestritten, dass am 30.6. ausgereist werden muss.

Muss für diese Ausdehnung des Bezugszeitraumes
irgedwo Erlaubnis eingeholt werden?

Oder bedeutet das einfach, dass der Tourist,
sofern er trotz "Überdehnung" der Bezugszeit
in der 90-Tage-Grenze der Aufenthaltszeit bleibt,
an der Grenze keinen Ärger bekommt?

Höchst Interessant.
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #2 - 17.01.2011 um 17:28:32
 
Aletheia schrieb am 15.01.2011 um 14:51:43:
Muss für diese Ausdehnung des Bezugszeitraumes
irgedwo Erlaubnis eingeholt werden?

Nein...

Aletheia schrieb am 15.01.2011 um 14:51:43:
Oder bedeutet das einfach, dass der Tourist,
sofern er trotz "Überdehnung" der Bezugszeit
in der 90-Tage-Grenze der Aufenthaltszeit bleibt,
an der Grenze keinen Ärger bekommt?

Ja... aber er sollte seine Aufenthaltszeiten genau im Auge haben, manch einer hat sich schon böse verrechnet...

guck http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533 (irgendwo mitten drin Zwinkernd )

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #3 - 20.02.2011 um 19:29:59
 
Hallo.
Danke für die Aufklärung!

Und weiss jemand näheres zu:
UL123 schrieb am 14.01.2011 um 02:29:50:
Wie zählt der Grenzpolizist die Tage??
Was ist wenn einer zig mal in den 6 Monaten ein- und ausreist? Mit Stift und Papier? Smiley
Oder rechnet das ein Programm aus wenn die neuen Reisepässe mit Chip gescannt werden und gibt ein rot oder grün aus?


Wenn ein Drittstaatangehöriger am 1.7.2010 in Deutschland eingereist war,
dann beginnt sein neuer Bezugszeitraum erst am 1.1.2011.
Damals hielt er sich vom 1.7. bis zum 14.8. im Shengenraum auf.
Damit wären 45 der 90 Tage verbraucht.

Er reist bereits am 15.12.2010 wieder ein
und bleibt bis zum 25.02.2011.

Die 45 verbliebenen Tage des alten Bezugszeitraumes kann er dranhängen (Bezugszeitraum-Ausdehnung) womit
bis zum 30.1. alles in Ordnung wäre.

Und danach?
Gilt der Aufenthalt ab 31.1. als illegal?
Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit?

Oder ist die Prüfung bei solchen Viel-Reisern ohnehin zu kompliziert? Weil's viele Stempel im Pass gibt und man minuziös aufbröseln müsste was zu welcher Ein- oder Ausreise gehört und wann welcher Bezugszeitraum geöffnet oder übertreten wurde in den letzten 10 Jahren,
wobei der Aufenthalt nie 80 Tage am Stück überschritten hat.
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #4 - 20.02.2011 um 22:48:02
 
Ich hab mal aus der Frage nen eigenen Thread gemacht... sonst wird das eigentlich oben angepinnte Thema überfrachtet...

Aletheia schrieb am 20.02.2011 um 19:29:59:
Gilt der Aufenthalt ab 31.1. als illegal? 

Ja

Aletheia schrieb am 20.02.2011 um 19:29:59:
Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit?

Warum sollte es eine OWi sein?

Aletheia schrieb am 20.02.2011 um 19:29:59:
Oder ist die Prüfung bei solchen Viel-Reisern ohnehin zu kompliziert?

Nein... ist nicht zu kompliziert.

Aletheia schrieb am 20.02.2011 um 19:29:59:
in den letzten 10 Jahren,

Die letzten 10 Jahre sind grds. uninteressant, da sich die einzelnen Bezugszeiträume im Regelfall sehr genau definieren lassen...

Alles in allem eine müßige Diskussion, einfach im erlaubten Rahmen im Schengengebiet bleiben, dann brauchen die Kollegen nicht zu rechnen... Zwinkernd

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #5 - 22.02.2011 um 21:27:25
 
Danke, Daddy,
auch für das Abtrennen.
Daddy schrieb am 20.02.2011 um 22:48:02:
Die letzten 10 Jahre sind grds. uninteressant, da sich die einzelnen Bezugszeiträume im Regelfall sehr genau definieren lassen...


Stimmt, 10 Jahre wird man nicht zurückschauen müssen.
Ich dachte daran, dass zumindest so weit geschaut werden muss, bis klar wird ob der Aufenthalt bis zum 14.8. zu einem
vorher eröffnetem Bezugszeitraum gehört, der noch vor Dezember 2010 geendet hat.

Daddy schrieb am 20.02.2011 um 22:48:02:
einfach im erlaubten Rahmen im Schengengebiet bleiben, dann brauchen die Kollegen nicht zu rechnen... Zwinkernd

Das habe ich auch gesagt,
aber da war der 31.1. schon vorbei hä?.

Also, entweder hat der Ausreisende Glück
und nur die Dauer des Aufenthaltes wird beachtet
oder Pech und bekommt eine Anzeige
wegen illegalen Aufenthaltes.  Schockiert/Erstaunt Alles oder Nichts.

Nächtliche Grüße
sendet dankbar für die Antwort
Sanija
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.02.2011 um 21:42:52 von Aletheia »  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #6 - 24.02.2011 um 21:28:21
 
Aletheia schrieb am 22.02.2011 um 21:27:25:
Das habe ich auch gesagt,
aber da war der 31.1. schon vorbei hä?.


Hallo Sanija,

wie Daddy schon geschrieben hat, sollte man seine Bezugszeiträume im Auge behalten. Auch in deiner Berechnung hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Aufenthalt wäre lediglich bis zum 28.01.2011 legal gewesen.

Hier das Bsp.:

01.07.2010 bis 14.08.2010 = 45 Tage
15.12.2010 bis 28.01.2010 = 17 Tg. Dez. (Einreise wird mitgezählt) + 28 Tage im Jan. = 45 Tage

Der Aufenthalt ab dem 29.01.2011 wäre dann unerlaubt.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechnung Aufenthaltsdauer bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen
Antwort #7 - 02.03.2011 um 23:00:05
 
Hallo.
Vielen lieben Dank, ihr beiden.

Oh je, da muss ich wirklich ganz genau hinschauen.
Ich glaube es nun verstanden zu haben.

Es ist toll euch zu haben-
sagen auch die Leute denen ich die Antworten überbringe.

Gute Nacht!
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema