Hallo.
Danke für die Aufklärung!
Und weiss jemand näheres zu:
UL123 schrieb am 14.01.2011 um 02:29:50:Wie zählt der Grenzpolizist die Tage??
Was ist wenn einer zig mal in den 6 Monaten ein- und ausreist? Mit Stift und Papier?
Oder rechnet das ein Programm aus wenn die neuen Reisepässe mit Chip gescannt werden und gibt ein rot oder grün aus?
Wenn ein Drittstaatangehöriger am 1.7.2010 in Deutschland eingereist war,
dann beginnt sein neuer Bezugszeitraum erst am 1.1.2011.
Damals hielt er sich vom 1.7. bis zum 14.8. im Shengenraum auf.
Damit wären 45 der 90 Tage verbraucht.
Er reist bereits am 15.12.2010 wieder ein
und bleibt bis zum 25.02.2011.
Die 45 verbliebenen Tage des alten Bezugszeitraumes kann er dranhängen (Bezugszeitraum-Ausdehnung) womit
bis zum 30.1. alles in Ordnung wäre.
Und danach?
Gilt der Aufenthalt ab 31.1. als illegal?
Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit?
Oder ist die Prüfung bei solchen Viel-Reisern ohnehin zu kompliziert? Weil's viele Stempel im Pass gibt und man minuziös aufbröseln müsste was zu welcher Ein- oder Ausreise gehört und wann welcher Bezugszeitraum geöffnet oder übertreten wurde in den letzten 10 Jahren,
wobei der Aufenthalt nie 80 Tage am Stück überschritten hat.