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Einbürgerung (Gelesen: 4.170 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
afrin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrer
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22.11.2009 um 22:29:40
 
Hallo  Zusammen,
also, ich bin Student und seit sieben Jahren hier in Deutschland, davon 2 Jahre verheiratet mit einer Deutschen.
Unser monatliches Einkommen beträgt, weil wir beide noch Studenten sind, ungefähr 1000 Euro.
Meine Frage wäre:
kann ich jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Ich brauche eure Hilfe schnell, wenn es geht Smiley.
Vielen Dank im voraus
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.11.2009 um 08:07:20
 
afrin schrieb am 22.11.2009 um 22:29:40:
kann ich jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Welchen AT hast du im Moment?
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afrin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrer
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Antwort #2 - 23.11.2009 um 10:10:21
 
Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 Abs.1 S.1 Nr. 1 (Erwerbstätigkeit gestattet).
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.11.2009 um 10:42:40
 
Der Aufenthaltstitel ist für die EB ausreichend, aber:

In welchem Bundesland lebst Du - das ist wichtig für die Frage, ob die Studienzeiten angerechnet werden können.
-> dann könnte ein EB-Antrag nach 8 Jahren Aufenthalt erfolgversprechend sein.

Eine EB nach § 9 StAG scheint mir unwahrscheinlich, weil hier mglw. die Frage der dauerhaften Sicherung des Lebensunterhaltes (Rentenbeiträge) im Wege steht.

afrin schrieb am 22.11.2009 um 22:29:40:
kann ich jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

beantragen kannst Du im Übrigen alles, fraglich ist nur, ob der Antrag erfolgversprechend ist.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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afrin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrer
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Antwort #4 - 23.11.2009 um 10:56:17
 
Ich wohne in Baden-Württemberg.
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Odysseus
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Antwort #5 - 24.11.2009 um 09:36:57
 
Dann sieht's mit der Anerkennung der Studienzeiten im Rahmen des 10-ers mau aus. Und nach § 9 (bzw. 8) StAG wird's wohl auch nichts werden.
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afrin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrer
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Antwort #6 - 24.11.2009 um 10:13:35
 
Werden meine Studienjahre in Baden-Württemberg nur zur Hälfte angerechnet? Ich habe gehört, dass das in manchen Ländern so gemacht wird.
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Antwort #7 - 24.11.2009 um 10:16:13
 
afrin schrieb am 24.11.2009 um 10:13:35:
Werden meine Studienjahre in Baden-Württemberg nur zur Hälfte angerechnet? Ich habe gehört, dass das in manchen Ländern so gemacht wird.

Eigentlich werden Studienzeiten in BW, Bayern & Sachsen gar nicht als gewöhnlicher Aufenthalt gezählt.
Details gibt es bei deiner EBH Zwinkernd
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afrin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrer
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Antwort #8 - 24.11.2009 um 10:40:16
 
Oh, danke. Das ist ärgerlich. Ich bin ja zwei Jahre mit einer Deutschen verheiratet und ich hatte gehört, dass man dann auch die Einbürgerung beantragen kann.

und noch eine Frage: wenn ich nach dem Studium in einem anderen Bundesland arbeite, z.B. in Hessen oder Berlin. Sind da die Anforderungen einfacher zu erfüllen?
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Odysseus
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Antwort #9 - 24.11.2009 um 11:58:10
 
afrin schrieb am 24.11.2009 um 10:40:16:
Ich bin ja zwei Jahre mit einer Deutschen verheiratet und ich hatte gehört, dass man dann auch die Einbürgerung beantragen kann. 


Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...
Rechtsgrundlage ist in diesem Falle § 9 StAG, der sich in Bezug auf Lebensunterhalt etc. aber auf § 8 StAG stützt, und da werden recht hohe Anforderungen, u.a. Altersvorsorge etc. gestellt. Und die dürfte bei Euch mit Bafög eher dürftig ausfallen.

afrin schrieb am 24.11.2009 um 10:40:16:
wenn ich nach dem Studium in einem anderen Bundesland arbeite, z.B. in Hessen oder Berlin. Sind da die Anforderungen einfacher zu erfüllen?


In Berlin (Hessen soweit ich weiß, auch) werden die Studienzeiten anerkannt. Allerdings muss die eheliche Lebensgemeinschaft weiterbestehen und der Lebensmittelpunkt wird i.d.R. dort angenommen, wo auch die familiären Bindungen, insbesondere zur Ehefrau, bestehen.
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afrin
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 24.11.2009 um 23:13:23
 
vielen Dank Leute Smiley für ihre Hilfe und schnelle Antworten
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