afrin schrieb am 24.11.2009 um 10:40:16:Ich bin ja zwei Jahre mit einer Deutschen verheiratet und ich hatte gehört, dass man dann auch die Einbürgerung beantragen kann.
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...
Rechtsgrundlage ist in diesem Falle § 9
StAG, der sich in Bezug auf Lebensunterhalt etc. aber auf § 8
StAG stützt, und da werden recht hohe Anforderungen, u.a. Altersvorsorge etc. gestellt. Und die dürfte bei Euch mit Bafög eher dürftig ausfallen.
afrin schrieb am 24.11.2009 um 10:40:16:wenn ich nach dem Studium in einem anderen Bundesland arbeite, z.B. in Hessen oder Berlin. Sind da die Anforderungen einfacher zu erfüllen?
In Berlin (Hessen soweit ich weiß, auch) werden die Studienzeiten anerkannt. Allerdings muss die eheliche Lebensgemeinschaft weiterbestehen und der Lebensmittelpunkt wird i.d.R. dort angenommen, wo auch die familiären Bindungen, insbesondere zur Ehefrau, bestehen.