Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA (Gelesen: 1.617 mal)
profieb
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA
19.11.2009 um 15:23:17
 
Hallo alle zusammen,
ich habe hier zwei Kandidaten, die die dtsch. StA verloren haben, nachdem sie nach 2000 die türk. StA wieder angenommen haben. Hat jemand so einen Fall schon in EStA eingegeben oder tauchen diese Fälle dort nicht auf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA
Antwort #1 - 19.11.2009 um 15:26:27
 
profieb schrieb am 19.11.2009 um 15:23:17:
EStA

Darf man als Laie fragen was ESta ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA
Antwort #2 - 19.11.2009 um 15:41:09
 
Sh. § 33 StAG.

(= "Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten")
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA
Antwort #3 - 19.11.2009 um 15:46:08
 
maki schrieb am 19.11.2009 um 15:26:27:
Darf man als Laie fragen was ESta ist?


Man darf: - Schau bitte mal
hier
, maki.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA
Antwort #4 - 19.11.2009 um 16:21:19
 
Was soll denn in EStA eingegeben werden?
Der Verlust der deutschen StA?? Muss wohl nicht erfasst werden, ist ja keine "Entscheidung", sondern der Verlust ist kraft Gesetzes eingetreten.
wenn wiedereingebürgert werden soll, wird die EB ganz normal erfasst
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema