amarschems schrieb am 19.11.2009 um 10:22:23:Meine Frage ist, ob das Wort "zunächst" bedeutet, ob die Zurückstellung meines Einbürgerungsantrages nur bis zu diesem Datum gelten soll, oder es noch verlängert werden könnte?
"Zunächst" lese ich so, dass in der Folge auch eine weitere Rückstellung möglich wäre.
amarschems schrieb am 19.11.2009 um 10:22:23:Zweitens, ob die
EBH einfach so diese Entscheidung treffen kann, da ich ja unverschuldet arbeitslos bin.
Das ist der Knackpunkt. - Bei Dir geht es ja, wie ich aus Deinen früheren posts weiß, um die Einbürgerung nach § 10
StAG. -
Wenn die Tatsache, dass der Bezug von Leistungen nach dem
SGB II tatsächlich unverschuldet zustande kam, nicht umstritten ist, sondern als zutreffender Fakt akzeptiert worden ist, dann wäre das erst mal
eine Bedingung - die andere wäre, dass nachgewiesen ist, dass Du Dich tatsächlich in zumutbarer Weise um Arbeit bemühst. - Um dies nachweisen zu können, ist eine gewisse Frist logisch - in Deinem Falle ist nun eine bis zum 01.06.2010 gesetzt worden.
amarschems schrieb am 19.11.2009 um 10:22:23:Bisher wurde jedoch nicht nach meinen Bemühungen gefragt und ich wurde noch nicht aufgefordert Nachweise vorzulegen
Das solltest Du auch unaufgefordert tun, denn es ist ja
Dein Anliegen eingebürgert zu werden.
Wenn die
EBH davon ausgeht, dass Du unverschuldet Deine Arbeit verloren hast und Du in der Folge alles unternommen hast, in Arbeit zu kommen, wird sie normalerweise auch, wenn Du es letztlich nicht schaffst, Deinen
LU durch Arbeit zu sichern, kein Argument mehr haben deswegen eine Einbürgerung nach § 10
StAG abzulehnen.
Ist allerdings die Frage nach der Unverschuldetheit Deines Arbeitsplatzverlustes für die
EBH keineswegs geklärt, dann wäre das "die erste Baustelle", wobei Dir möglicherweise aber nur ein Anwalt helfen könnte.
amarschems schrieb am 19.11.2009 um 10:22:23:Ist es ratsam dagen beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Halte ich persönlich beim gegenwärtigen Stand der Dinge nicht für ratsam. - Dass die
EBH Nachweise haben möchte, dass Du Dich in zumutbarer Weise um Arbeit bemühst und dafür eine angemessene Frist veranschlagt, ist
IMHO durchaus o.k.
=schweitzer=