Nun immer ganz ruhig und nicht so hastig Yvonne.
Bevor da jemand etwas gesagt hat, dass irgendentwas im Visum stehen soll, ist es doch einfach, dass der Vater deines Kindes nachschaut, was im Visum steht.
I.d.R. berechtigt ein Visum nur zur Einreise und wird dann auf Antrag in eine
AE umgewandelt, die dann eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Ein Visum berechtigt i.d.R. nicht zur Erwerbstätigkeit.
yvonne_c schrieb am 16.11.2009 um 19:31:41: greift sozialhilfe nicht, da diese nur bei leuten anzuwenden ist, die keien berufliche tätigkeit ausführen dürfen
Das ist ebenso Quark. Ein Visum welches eine berufliche Tätigkeit verbietet, setzt voraus, dass der
LU gesichert ist. Somit kommt ohnedies keine Sozialhilfe in Frage.
So ein Fall wie deiner kommt jeden Tag zigmal vor. Dass die ARGE und das Sozialamt die Leistungen telefonisch ablehnen, ist nicht ungewöhnlich. Dass Sozialhilfe in Betracht kommt ist unbestritten. Hierzu kannst du unter der Suchfunktion
SGB XII einige Beträge finden.
Zitat:und dann wurde mir auch von der ausländerbehörde gesagt, das sie diese incoming versicherung nciht akzeptieren, sndern eine richtige vorwewiesen haben wollen.
Auch das stimmt nicht ganz. Zur Einreise ist eine Incoming Versicherung völlig ausreichend und kann je nach Gesellschaft bis zu 12 Monaten abgeschlossen werden.
Eine andere Versicherung gibt ohnedies nicht.