Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat in Deutschland...was wird benötigt? (Gelesen: 2.971 mal)
yvonne_c
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
16.11.2009 um 12:30:32
 
Was muss man alles für Unterlagen vorlegen, um einen Türken in Deutschland zu heiraten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fich
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #1 - 16.11.2009 um 12:34:44
 
Da fragst Du am besten in Deinem zuständigen Standesamt, da wird Dir unter Berücksichtigung des Einzelfalls eine qualifizierte Auskunft gegeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #2 - 16.11.2009 um 12:50:22
 
yvonne_c schrieb am 16.11.2009 um 12:30:32:
Was muss man alles für Unterlagen vorlegen, um einen Türken in Deutschland zu heiraten?

Neben der Antwort meines Vorschreibers solltest du die HP der Deutschen Botschaft in Ankara lesen, denn damit er nach Deutschland kommen kann, braucht er erst einmal ein Visum.

Sollte es sich bei dem Türken um den Vater deines Kindes handeln, wäre die Visumsbeantragung zum deutschen Kind u. U. leichter.

Deine allgemeine Fragen "Heirat eines Türken" läßt nicht unbedingt darauf schießen, um welche Person es sich hierbei handelt, da man in der Regel seinen Verlobten heiratet. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yvonne_c
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #3 - 16.11.2009 um 18:17:41
 
er reist anfang dezember mit einem familienzusammenführungsvisum zum deutschen kind ein.
da ich aber nu nach 2 stunden telefonaten festgestellt habe, das er in dieser situation in eine gesetzeslücke fällt und somit weder sozialhilfe beantragen kann, weil er ja im bvvisum die erwerbstätigkeit genehmigung bekommen hat und somit arbeitsfähig ist und beim arbeitsamt die ersten 3 monate auch nciht eingestuft wirde. somit zahlt keiner die kv. und sich irgendwo selbst versichern ist nicht machbar. habe sogar mit mehreren privaten kvs telefoniert, aber bei denen ist es auch nicht möglich, ohne einkommensnachweis.

daher würde vielleicht nun doch eine schneller hochzeit als eigentlich geplant in betracht kommen.
und ich dachte, das es villeicht allgemeine dinge gibt, die überall dazu gleich sind und nciht von standesamt zu standesamt unterschedlich sind.

entschuldigung für die nur kleinschreibung, aber mit gehts zur zeit nciht wirklich gut....liege richtig flach - mit schweinegrippe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #4 - 16.11.2009 um 18:34:05
 
yvonne_c schrieb am 16.11.2009 um 18:17:41:
da ich aber nu nach 2 stunden telefonaten festgestellt habe, das er in dieser situation in eine gesetzeslücke fällt und somit weder sozialhilfe beantragen kann, weil er ja im bvvisum die erwerbstätigkeit genehmigung bekommen hat und somit arbeitsfähig ist und beim arbeitsamt die ersten 3 monate auch nciht eingestuft wirde. 

Irgendwie sind die Infos nicht ganz korrekt, die du erhalten hast.

1. Wenn er einreist und sich bei der ARGE meldet, wird er zwar keine ALG II Leistungen in den ersten drei Monaten erhalten, aber Leistungen nach SGB XII und somit auch KV-Leistungen.

2. Wenn du eine sog. Incomming Versicherung abschließt (z.B. für drei Monate) entsteht auch keine Versicherunglücke, weil die ARGE nach drei Monaten ohnedies die Leistungen hierzu übernimmt.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yvonne_c
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #5 - 16.11.2009 um 19:31:41
 
ja aber mir wurde klipp und lar gesagt, da in seinem visum, was er jetzt für die einreise hat drin steht, das er erwerbstätig sein darf greift sozialhilfe nicht, da diese nur bei leuten anzuwenden ist, die keien berufliche tätigkeit ausführen dürfen


und dann wurde mir auch von der ausländerbehörde gesagt, das sie diese incoming versicherung nciht akzeptieren, sndern eine richtige vorwewiesen haben wollen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.11.2009 um 21:26:58 von Daddy » 
Grund: Folgepost angefügt... 
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #6 - 16.11.2009 um 20:37:11
 
Nun immer ganz ruhig und nicht so hastig Yvonne.

Bevor da jemand etwas gesagt hat, dass irgendentwas im Visum stehen soll, ist es doch einfach, dass der Vater deines Kindes nachschaut, was im Visum steht.

I.d.R. berechtigt ein Visum nur zur Einreise und wird dann auf Antrag in eine AE umgewandelt, die dann eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Ein Visum berechtigt i.d.R. nicht zur Erwerbstätigkeit.

yvonne_c schrieb am 16.11.2009 um 19:31:41:
greift sozialhilfe nicht, da diese nur bei leuten anzuwenden ist, die keien berufliche tätigkeit ausführen dürfen 

Das ist ebenso Quark. Ein Visum welches eine berufliche Tätigkeit verbietet, setzt voraus, dass der LU gesichert ist. Somit kommt ohnedies keine Sozialhilfe in Frage.

So ein Fall wie deiner kommt jeden Tag zigmal vor. Dass die ARGE und das Sozialamt die Leistungen telefonisch ablehnen, ist nicht ungewöhnlich. Dass Sozialhilfe in Betracht kommt ist unbestritten. Hierzu kannst du unter der Suchfunktion SGB XII einige Beträge finden.

Zitat:
und dann wurde mir auch von der ausländerbehörde gesagt, das sie diese incoming versicherung nciht akzeptieren, sndern eine richtige vorwewiesen haben wollen.

Auch das stimmt nicht ganz. Zur Einreise ist eine Incoming Versicherung völlig ausreichend und kann je nach Gesellschaft bis zu 12 Monaten abgeschlossen werden.

Eine andere Versicherung gibt ohnedies nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yvonne_c
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #7 - 16.11.2009 um 20:44:07
 
dass das mit der erwerbstätigkeit im pass stehen, weis ich von meinem freund, er hat das visum im pass und es steht da das er zu erwerbstätigkeit berechtigt ist.

und wegen der versicherung....ob nun für die ersten 3 monate eine incoming abgeschlossen werden kann weis ich nicht. aber es ist wichtig, das ich zur erteilung der aufenthaltsgenehmigung eine "richtige" versicherung vorlegen muss...so wurde mir dies heute von der ausländerbehörde mitgeteilt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #8 - 16.11.2009 um 21:05:48
 
In aller Hektik versuche bitte doch wieder ein wenig die Shift-Taste zu betätigen. Die Beiträge lesen sich dadurch besser. Jeder der dir hier im Thread antwortet nimmt sich auch die Zeit, deine Fragen bestmöglich zu beantworten. Danke!

yvonne_c schrieb am 16.11.2009 um 20:44:07:
das ich zur erteilung der aufenthaltsgenehmigung eine "richtige" versicherung vorlegen muss...so wurde mir dies heute von der ausländerbehörde mitgeteilt 

Auch das ist wieder falsch. Eine KV wird als Bestandteil der Sicherung des LU gesehen. Und bei der FZF zum deutschen Kind ist die Sicherung des LU gar nicht vorgesehen.

Es gibt entweder die Möglichkeit, den Infos, die hier im Forum zu finden sind, Glauben zu schenken (gleiche Fälle, gleiche Infos) oder du machst dich verrückt mit den falschen Infos, die man dir gegeben hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yvonne_c
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #9 - 16.11.2009 um 21:17:12
 
Ja klar macht einen das verrückt, aber ist doch denk ich verständlich, wenn man das von der Stelle gesagt bekommt, wo später die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rombay40
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Flensburg, Germany
Flensburg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #10 - 17.11.2009 um 00:09:20
 
Hej Yvonne,

wenn du dir die Antworten von steini durchliest und dir die Beiträge raussuchst, die das Thema betreffen, wirst du sehen, dass steini Recht hat. Also nehme ich mal an, dass deine freundliche "ABH" dich vielleicht bisschen verwirren will oder nicht genug informiert ist. Mit den Aussagen, die du im Forum hier findest - kannst du bestimmt die Mitarbeiter/in überzeugen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Deutschland...was wird benötigt?
Antwort #11 - 17.11.2009 um 07:05:30
 
yvonne_c schrieb am 16.11.2009 um 21:17:12:
wenn man das von der Stelle gesagt bekommt, wo später die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird 

Hoi,

diese Stelle hat aber nix mit der Gewährung von Leistungen
zu tun. Insofern hast Du die Falschen gefragt.

Ursprungsthema hier war Eheschließung, da gilt der Tipp, sich
mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Ich verschiebe
und darf darum bitten, ggf. beim Topic zu bleiben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema