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EHE Anerkennung (Gelesen: 4.363 mal)
beniss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag EHE Anerkennung
30.10.2009 um 21:00:16
 
Guten Abend,

ich habe ein Problem, mein Mann ist vor 2 Wochen aus Marokko eingereist. Wir waren bei der AB und bei der Krankenkasse und bei der Meldehalle um Ihn anzumelden das Problem ist das Sie unseren Status nicht ändern wollen (verheiratet).
Sie meint die Heiratsurkunde wird nicht anerakannt, wir müßen zum Standesamt und die Ehe anerkennen lassen.
Heute waren wir beim Standesamt, die stellen sich voll quer, die wollen sämtliche Urkunden aus Marokko sowie meine Einbürgerungsurkunde (warum reicht da nicht mein Pass bzw. Ausweis aus??)alles im Original und natürlich nochmal Übersetzt mit Legalisation.......
Ich war schoneinmal verheiratet jetzt wollen die den Ehevertrag von der der ersten Ehe und das Scheidungsurteil (den Ehevertrag habe ich nicht mehr) das war alles in Marokko....
Meine Frage wozu brauchen Sie das alles und warum wollen die die Ehe nicht anerkennen, schließlich hat ja die AB die Ehe anerkannt sonst würde mein Mann doch nicht einreisen oder????!!!

Danke
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beniss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.11.2009 um 11:24:46
 
Kann uns hier keiner helfen????
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.11.2009 um 13:15:33
 
Hallo,

ja, einige Leute in diesem Forum reagieren nicht mit der gebotenen Eile und Ernsthaftigkeit. Die Betroffenen (und nur die!) sollten sich alle etwas schämen ... so, genug geschämt. Cool

Zu deinen Fragen: Hat die Meldebehörde erklärt, warum sie den Familienstand im Melderegister nicht ändern wollen und was an der Urkunde auszusetzen ist? Wenn nicht, solltest Du mal genau nachfragen und eventuell um schriftliche Antwort bitten.

Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, eine ausländische Eheschließung durch das Standesamt beurkunden zu lassen. Wenn das aber beantragt wird, überprüft das Standesamt die Sache genau so intensiv wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Dem entsprechend müssen alle erforderlichen Urkunden vorgelegt werden. Dieses Verfahren vor dem Standesamt unterscheidet sich erheblich von dem Verfahren der ABH zur Familienzusammenführung. Die Entscheidung der ABH hat gar nichts mit einer Nachbeurkundung zu tun.
Das Standesamt "stellt sich nicht quer", sondern arbeitet wie es erforderlich ist.

Grundsätzlich ist auch eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland wirksam. Kläre doch einfach erst mal, was an der marokkanischen Heiratsurkunde bemängelt wird und dann kannst Du immer noch entscheiden, was zu tun ist. Evtl. kannst Du dann einen Anwalt einschalten.

Viel Erfolg,

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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beniss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.11.2009 um 23:20:13
 
Vielen Dank,

dass Probleme ist das weder die Meldehalle noch das Standesamt uns genau Informationen geben wollen.
Zudem erzählt jeder etwas anderes, die Meldehalle  meint es ist Pflicht die Ehe beim Standesamt anerkennen zulassen.
Ich habe aber beim CAllcenter der Stadt Köln angerufen die meinten es sei nicht Pflicht.
Als ich das dem Standesamt sagte, meinte die nur ich habe hier das sagen und nicht das Callcenter oder sonst jemand.
Ich finde das wirklich eine unverschämtheit, dass Sie mir keine genau informationen geben, ich meine klar Gesetzt ist Gesetz, aber man kann doch die Bürger aufklären oder???????
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.11.2009 um 12:17:58
 
beniss schrieb am 01.11.2009 um 23:20:13:
Gesetzt ist Gesetz

Und in diesem Fall ist es das Personenstandsgesetz (PStG). In § 34 Abs. 1 PStG steht, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland auf Antrag im Eheregister beurkundet werden kann.

Zu dem Antrag kann niemand gezwungen werden!

Ich denke, dass es sich hier um eine Meldebehörde handelt, die die Prüfung der Wirksamkeit der Ehe auf ein anderes Amt (das Standesamt) abwälzen will. Wahrscheinlich, weil sie selbst wenig oder keine Ahnung von der Materie hat...

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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dewa99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.11.2009 um 13:51:11
 
hallo.

also bei mir wurde die Heiratsurkunde nicht anerkannt und wir muessen unsere ehe hier beim standesamt wiederholen.standesamt hat dan mir eine liste gegeben welchen utnerlagen die von mein mann der in kabull lebt benötigen.Jetzt habe cih die unterlagen schon und übersetzt und am donnerstag gebe ich ab, dann würde ich termin zur eheschliessung bekommen und erst dann darf mein  mann einreisen obwohl wir afghanisch geheiratet haben.Jetzt ist viel geduld mit dem behörden angesagt und kopf hoch.

gruß dewa
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.11.2009 um 17:54:26
 
dewa99 schrieb am 02.11.2009 um 13:51:11:
Also bei mir wurde die Heiratsurkunde nicht anerkannt


Das ist aber ein völlig anderer Fall, denn wie Du ja selbst schreibst:

dewa99 schrieb am 02.11.2009 um 13:51:11:
erst dann darf meinmann einreisen


D.h. in Eurem Fall hat auch die Botschaft bzw. die ABH die Heiratsurkunde nicht akzeptiert, das ist aber bei beniss anders.

----

Ich denke, Richter hat recht und die Meldebehörde versucht, die Prüfung auf das Standesamt abzuwälzen. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Es steht der Meldebehörde frei, das Standesamt im Wege der Amtshilfe hinzuziehen, aber sie können Euch nicht zwingen, die Ehe nachregistrieren zu lassen.

Falls Ihr mit der Weigerung, den Familienstand einzutragen, nicht einverstanden seid, könnt Ihr den Rechtsweg einschlagen. Und zwar gegen die Meldestelle! Das Standesamt hat mit Eurem Problem überhaupt nichts damit zu tun.
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dewa99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.11.2009 um 14:02:19
 
hallo.

ich werde die unterlagen üebrsetzt am donnerstag beim standesamt abgeben.Bei uns muss die befreiung v.ehefähigkeitszeungis durch OLG weil in afghansitan werden ehefähigkeitszeugnis nicht gemacht. Ein hindernis kann nicht sein für mein verlobte.er hat ganze utnerlagen das er keine weitere ehe hat, keine kinder hat und ich die erste frau bin mit notar und zeugin.Familienstandbescheinigung und eidesstattlich versicherung deswegen kann standesamt bzw olg sich nicht quer stellen hoffe ich. Traurig

gruß

dewa
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Buscher
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Antwort #8 - 12.11.2009 um 08:33:02
 
Damit eine Eheschließung wirksam ist, muss für jedes Heimatrecht geprüft werden, ob Gründe vorliegen, die eine Eheschließung ausgeschlossen hätten. Das ist in Marokko nicht anders als in Deutschland.

Damit eine Eheschließung in Marokko in Deutschland als wirksam angesehen wird, muss feststehen, dass die Scheidung der Vorehe für deutsches Recht wirksam ist. Das ist sicher noch gar nicht geprüft worden. Also gilt hier, alle Unterlagen der Scheidung der Vorehe vorzulegen. Welche Stelle diese Prüfung vornimmt, hängt von der Staatsangehörigkeit der beteiligten Parteien am Tage der Scheidung ab.

Danach kann erst über die Wirksamkeit der neuen Eheschließung nachgedacht werden. Ich rate immer, sich vor einer Eheschließung beim Heimatstandesamt zu erkundigen. Die können den Sachverhalt klären und im Vorfeld auf Probleme hinweisen.

Wenn die Meldehalle die Prüfung der Ehevoraussetzungen verlangt, dann muss ich den Kollegen dort ein Lob aussprechen. Die haben verstanden, dass nicht jede Heiratsurkunde auch den Nachweis einer gültigen Ehe bedeutet.

Eine sogenannte aufhebbare Ehe, also eine Eheschließung ohne vorherige für alle beteiligten Rechte gültige Scheidung bedeutet keinen Schutz durch Art. 6 GG und damit ggf. keine AE für den ausländischen Partner. Das wird gerne vergessen.
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