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Krankenversicerung selbst zahlen (Gelesen: 2.940 mal)
yvonne_c
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15.11.2009 um 10:29:30
 
Weiß hier vieleicht jemand was der Mindestsatz ist den man für die gesertzliche KV zahlen muss, wenn man kein Einkommen hat und kein Hartz 4 empfängt?

Folgender Hintergrund: Ein freund reist demnächst mit Famileinzusammenführungsvsum ein. Er wird aber vorraussichtlich aber von März - juli nochmal in die Türkei reisen aus familiären Gründen (Mama und Papa sehr krank). Daher kann ich ihn nicht bei der Arge anmelden. Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen
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Eduard
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Antwort #1 - 15.11.2009 um 11:02:22
 
yvonne_c schrieb am 15.11.2009 um 10:29:30:
Weiß hier vieleicht jemand was der Mindestsatz ist den man für die gesertzliche KV zahlen muss, wenn man kein Einkommen hat und kein Hartz 4 empfängt?


In der Regel 14,9%, bezogen auf das gesetzliche Mindesteinkommen von 840 Euro/Monat. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung. In der Summe sind das 141,54 Euro pro Monat bzw 143, 64 Euro pro Monat bei Kinderlosen. Ich sage "in der Regel", weil die Krankenkassen hier m. W. eine gewisse Freiheit haben und auch von einem höheren Mindesteinkommen ausgehen können.

Allerdings: Nicht jeder kommt so einfach in die gesetzliche Krankenversicherung, auch nicht als freiwillig Versicherter!

Kurz gesagt, freiwillig versichern kann sich nur, wer schon vorher in der GKV pflicht-, freiwillig oder familienversichert war.

Immerhin gibt es m. W. ein Abkommen mit der Türkei, wonach Versicherungszeiten im jeweils anderen Staat anerkannt werden. D.h. wenn der Freund in der Türkei in der Krankenkasse war, kann er sich wahrscheinlich hier in D freiwillig versichern.

Es gibt auch noch ein paar Sonderfälle, dazu müsste man aber mehr wissen: Familienzusammenführung zu wem? Ehepartner, Kind, Deutscher, Ausländer?
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Ikh34
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Antwort #2 - 15.11.2009 um 11:50:27
 
Er kann sich doch - solange er kein eigenes Einkommen hat (über 360 bzw 400€) bei seiner Frau mitversichern in der Familienversicherung (sofern wir von FZF zur Ehefrau reden  Augenrollen)
Es eigener Erfahrung: ging problemlos.
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yvonne_c
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Antwort #3 - 15.11.2009 um 12:00:23
 
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Eduard
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Antwort #4 - 15.11.2009 um 12:53:42
 
Aha. Dann kommt es darauf an, ob und wie der Papa in der Türkei versichert war. Familienversicherung ist bei der Konstellation nicht möglich.

Unter Umständen kommt die Versicherungspflicht für Unversicherte (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sowieso für Ausländer außerdem wichtig: Abs. 11 SGB V) in Frage. Das wäre aber im Einzelfall zu klären, z. B. greift die Versicherungspflicht nicht, wenn der Papa in der Türkei selbständig war.

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yvonne_c
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Antwort #5 - 15.11.2009 um 12:57:41
 
Er war in der Türkei selbstständig, aber versichert

Wie läuft dass dann nun hier?
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Antwort #6 - 15.11.2009 um 16:59:14
 
yvonne_c schrieb am 15.11.2009 um 12:57:41:
Er war in der Türkei selbstständig, aber versichert

... so dass er dem Gesetz nach nicht versicherungspflichtig in einer gesetzlichen KV ist.

Er müßte sich privat versichern.

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yvonne_c
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Antwort #7 - 15.11.2009 um 17:24:07
 
in der Türkei ist es aber so, dass sich jeder Pflichtversichern muss, egal ob Angestellter oder Selbstständiger.
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Eduard
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Antwort #8 - 15.11.2009 um 19:36:33
 
steini007 schrieb am 15.11.2009 um 16:59:14:
.. so dass er dem Gesetz nach nicht versicherungspflichtig in einer gesetzlichen KV ist.


Er ist nicht versicherungspflichtig, das stimmt.

Allerdings heisst es in Artikel 14 des Sozialversicherungsabkommens mit der Türkei:

Zitat:
Für ... das Recht zur freiwilligen Versicherung ... sind die nach den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei zurückgelegten Zeiten zu berücksichtigen ...


Und §9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ermöglicht

Zitat:
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren

den Zugang zur freiwilligen Versicherung in der GKV.

Also müsste eine freiwillige Versicherung möglich sein.
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yvonne_c
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Antwort #9 - 15.11.2009 um 20:01:18
 
Muss er daNN HIER BEI DER vERSICHERUNG IRGENDWELCHE uNTERLAGEN AUS DER tÜRKEI VORLEGEN?
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steini007
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Antwort #10 - 15.11.2009 um 20:06:52
 
yvonne_c schrieb am 15.11.2009 um 20:01:18:
Muss er daNN HIER BEI DER vERSICHERUNG IRGENDWELCHE uNTERLAGEN AUS DER tÜRKEI VORLEGEN?

Wie sollte er denn sonst nachweisen, dass er sich freiwillig versichern lassen kann? Zwinkernd

Am besten bei der KV nachfragen, was hierzu benötigt wird.

Wenn ich Eduards Aussage richtig verstehe, könnte er auch privat versichert werden, was durchaus kostengünstiger sein könnte.

In deinem anderen Thread hattest du ja auch schon Zahlen hierzu genannt.
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