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einzureichende Unterlagen für Visum zur Eheschliessung (Gelesen: 3.051 mal)
Anachi
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15.11.2009 um 09:32:08
 
Hallo!

Mein Verlobter wird bald den Antrag für ein Visum zur Eheschließung stellen.
Auf der Homepage der Botschaft ist bei den einzureichenden Unterlagen folgendes zu lesen:

5. alle dem Standesamt in Deutschland vorgelegten Unterlagen (plus 2 Sätze Kopien)

Beinhaltet dies nur die Unterlagen meines Verlobten (übersetzt, durch Amtshilfeersuchen überprüft, etc.), oder auch z.B. meine Geburtsurkunde, Aufenthalsbescheinigung etc.? (da ich vom Standesamt nur die Urkunden meines Verlobten zurückerhalten habe) Beinhaltet das z.B. auch die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung, die mein Verlobter gegeben hat?

9. Wohnsitzbescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten (plus 2 Sätze Kopien). Diese Bescheinigung
darf nicht älter als sechs Monate sein!


Was ist eine Wohnsitzbescheinigung? Das Bürgerbüro hat mir nun eine Meldebescheinigung gegeben und konnte mit dem Begriff nichts anfangen. Dort ist allerdings nicht der Familienstand mit angegeben, wie etwa bei einer Aufenthaltsbescheinigung zum Zweck der Eheschließung.
Was ist nun das Richtige bzw. Benötigte?
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steini007
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Antwort #1 - 15.11.2009 um 12:13:24
 
Anachi schrieb am 15.11.2009 um 09:32:08:
Das Bürgerbüro hat mir nun eine Meldebescheinigung gegeben und konnte mit dem Begriff nichts anfangen. 

Das Bürgerbüro hätte dir eine erweiterte Meldebescheinigung oder auch Aufenthaltsbescheinigung geben müssen.

Dort ist der Familienstand vermerkt.

Wenn es der Botschaft nur darum geht, wo du gemeldet bist - damit die Zuständigkeit der ABH bekannt ist - dann dürfte die erhaltene Meldebescheinigung ausreichen.
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Anachi
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Antwort #2 - 17.11.2009 um 07:31:47
 
Zitat:
Wenn es der Botschaft nur darum geht, wo du gemeldet bist - damit die Zuständigkeit der ABH bekannt ist - dann dürfte die erhaltene Meldebescheinigung ausreichen.


Das weiss ich ja eben nicht, worum es der Botschaft da geht....
Dann werde ich wohl dort mal nachfragen.
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shams11
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Antwort #3 - 08.12.2009 um 12:40:47
 
Hallo Anachi, hast du darüber inzwischen genaueres erfahren?

Mein Verlobter will auch das Visum zur Eheschließung in DE beantragen, auf der Homepage seiner zuständigen Botschaft (Rabat, Marokko) steht allerdings über die erforderlichen Papiere:
"10.Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind."

Was ist das für ein Nachweis? Ist das die Anmeldung der Eheschließung? D.h. ich muss die Eheschließung zuerst hier beim Standesamt anmelden, bevor ich das Visum beantragen kann?
Danke im voraus für eure Hilfe!
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schweitzer
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Antwort #4 - 08.12.2009 um 12:59:46
 
Ja shams, Dein erster Weg sollte Dich in der Tat zum Standesamt führen. -

Dort solltest Du erfragen, welche Dokumente in welcher Form für die Eheschließung von Dir und vor allem Deinem Partner beizubringen sind, und Du kannst auch gezielt nach der geforderten Bescheinigung fragen. - Dies und die nachfolgende Prozedur (Beibringung und anschließende Prüfung der Dokumente, erfordert in aller Regel schon etwas Zeit.

Das Visum sollte von Deinem Freund mit Blick darauf beantragt werden, dass es nur maximal drei Monate Gültigkeit hat. - Schon aus diesem Grunde ist es sinnvoll und nötig, alles was in Vorbereitung erledigt werden kann und muss, auch zu tun.


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erne
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Antwort #5 - 08.12.2009 um 19:11:32
 
shams11 schrieb am 08.12.2009 um 12:40:47:
Was ist das für ein Nachweis? Ist das die Anmeldung der Eheschließung?

Das ist die Bestaetigung fuer die Anmeldung zur Eheschliessung mit einem Termin fuer die Eheschliessung
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Antwort #6 - 08.12.2009 um 19:23:24
 
erne schrieb am 08.12.2009 um 19:11:32:
Das ist die Bestaetigung fuer die Anmeldung zur Eheschliessung mit einem Termin fuer die Eheschliessung 

Ah ja, danke! Aber wie kann ich denn einen konkreten Termin für die Eheschliessung festlegen, wenn ich noch gar nicht weiss, wie lange das Visumverfahren dauert und wann mein Verlobter tatsächlich einreisen kann??
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Anachi
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Antwort #7 - 08.12.2009 um 19:37:41
 
Hallo!

Also es ist so:
Du gehst zum Standesamt und erzählst dass ihr heiraten wollt und wo ihr beide herkommt. Dann wird man dir sagen, welche Unterlagen von euch beiden, aber insbesondere von ihm benötigt werden.
Im Anschluss besorgt ihr die Unterlagen (was evtl. einige Wochen dauert, in anderen Ländern). Evtl. müssen diese noch übersetzt werden.

Außerdem wirst du wohl von deinem Zukünftigen eine Vollmacht benötigen (es gibt da einen Vordruck beim Standesamt), damit du die Eheschliessung auch ohne ihn anmelden kannst.

Wie es dann weitergeht, ist glaube ich je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bei uns mussten die Unterlagen noch durch die deutsche Botschaft überprüft werden. Außerdem brauchte mein Zukünftiger eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. (erfolgt durch das Oberlandesgericht)

Wenn dies alles erfolgt ist, kannst du beim Standesamt einen Termin für eure Hochzeit (innerhalb der nächsten 6 Monate) bekommen.
Falls ihr nun z.B. einen Termin wählt, und dein Verlobter das Visum erst 2 Wochen nach eurem eigentlichem Termin bekommt, dann könntet ihr auch den Hochzeitstermin nochmal verschieben. (allerdings nur innerhalb dieser 6-Monatsfrist). Aber das erklärt dir sicher auch das Standesamt, wenn es soweit ist.

Spricht er denn schon Deutsch auf A1-Niveau?
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Antwort #8 - 08.12.2009 um 21:50:41
 
Hallo Anachi!
Danke für die Infos, das ist wirklich hilfreich!!
Deutschkenntnisse hat er schon, die Prüfung beim Goethe Institut muss er aber noch ablegen. Ich denke das sollte kein Problem sein.

Musstest du die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für deinen Mann auch vor der Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt besorgen? Und wie habt ihr den Hochzeitstermin gewählt (also wieviel Zeit zwischen Anmeldung der Eheschließung und tatsächlichem Termin)??
Danke schonmal!
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Anachi
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Antwort #9 - 08.12.2009 um 22:26:01
 
Hallo!

Der 1. Gang ist zum Standesamt.
Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis gibt das Standesamt "in Auftrag", sobald du die Ehe anmeldest.  Aber ich weiss nicht, wie der genaue Ablauf für Marokkaner ist, da mein Verlobter aus einem anderen Land kommt.

Über den Termin könnt ihr euch später noch Gedanken machen, es wird ohnehin erstmal ein wenig dauern, bis ihr alle Dokumente zusammen habt, vermute ich mal.
Die eigentliche Anmeldung erfolgt erst, wenn alle Dokumente vorliegen (und falls notwendig, überprüft sind)

Ob wir unseren Termin halten können, wissen wir auch noch nicht, wir sind auch noch mittendrin im ganzen Visumsprozess etc. Zwinkernd Man sollte den Termin wohl so wählen, dass die Botschaft auch noch genügend Zeit hat, den Visumsantrag vorher zu bearbeiten...
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Antwort #10 - 08.12.2009 um 23:54:24
 
Das Datum des Eheschliessungstermins selber spielt keine so große Rolle.
Der TErmin aber ist notwendig, damit die ABH und die Botschaft sehen, dass die Eheschliessung bevorsteht und ALLES für die Eheschliessung geklärt ist, also tatsächlich geheiratet werden kann.
Das Standesamt weiss, dass es zu oft (nicht immer) ein fiktiver Termin ist, d.h. sie wissen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Termin nicht gehalten werden kann.

Wenn alle vom Standesamt verlangten Dokumente da sind, (legalisiert und übersetzt) und das Standesamt sie als ausreichend erachtet, werden sie ans OLG geschickt. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugniss ist dann ziemlich sicher (aber nicht 100%, sonst wäre das Vorghen ja eine Farce), da bereits vom Standesamt geprüft.
WEnn die Befreiung dann da ist und die Gebühr dafür bezahlt ist, gehst du wieder zum Standesamt und machst einen Termin aus.
Mal angenommen, die Befreiung ist am 11.1. da, dann kannst du am nächsten Arbeitstag die Geühr überweisen, zum Standesamt gehen und einfach "abschätzen," dass das Visumverfahren 4 Wochen dauert und die Anreise 2 Wochen (Tickets, etc ..), dann kannst du den Termin  für Ende Februar festlegen.

Klappt das nicht, den Termin einfach absagen (aber bitte unbedingt absagen), sobald feststeht, dass es nicht klappt.
Wenn der Verlobte dann da ist, wieder zum Standesamt und dann zsuammen den neuen Termin festlegen.

DAs mit dem Standesamt ist keine Affäre-
Probleme bereitet u.U. die Beschaffung aller notwendigen Dokumete und ggf. das Visum, dafür ist aber dann alles andere easy
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Antwort #11 - 09.12.2009 um 11:01:35
 
danke anachi und erne für eure infos!! ich drück dir die daumen, anachi, dass bei euch alles klappt!!

wenn man den termin beim standesamt hat und auch die VE und mein Verlobter den Sprachtest A1 bestanden hat, wie wahrscheinlich ist es dann, dass die Botschaft das Visum erteilt?? Bzw. welche Gründe könnte es geben, dass so ein Visum dann doch noch abgelehnt wird?
Ich möchte nämlich auf Nummer sicher gehen, dass es diesesmal auch tatsächlich klappt mit dem Visum. Ein Touristenvisum für meinen Verlobten wurde nämlich schon abgelehnt. So eine Enttäuschung möchte ich uns ersparen.
Wir sind deshalb am überlegen, ob wir in Marokko oder in Deutschland heiraten sollen.
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Antwort #12 - 09.12.2009 um 11:38:03
 
shams11 schrieb am 09.12.2009 um 11:01:35:
wie wahrscheinlich ist es dann, dass die Botschaft das Visum erteilt?? Bzw. welche Gründe könnte es geben, dass so ein Visum dann doch noch abgelehnt wird?


Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich dann.G

Gründe, dass abgelehnt wird, könnte es dennoch geben, aber wer soll die hier ahnen können, liebe shams? - Da ist sogar diese  Wahrsagerin lady mit einer Prognose überfordert.

Ich halte, ehrlich gasagt, wenig davon, jetzt hier alle möglichen bzw. womöglich Euren Einzelfall betreffend dann letztlich doch unmöglichen Szenarien zu entwickeln. - "Scheineheverdacht" wäre so ein Szenario, aber dazu muss es bei Euch ja gar nicht kommen, schon gar nicht zwangsläufig.

Also, hab bitte "einfach" Geduld - lass die Dinge kommen und wenn es dann konkret Unklarheiten oder Fragen gibt, dann wird Dir hier, so gut als möglich geholfen - das kann ich versprechen!

shams11 schrieb am 09.12.2009 um 11:01:35:
Ist es sicherer dort zu heiraten und dann eine FZF zu beantragen oder wird das Visum zur Eheschließung in Deutschland auch ziemlich sicher erteilt, wenn alle notwendigen Dokumente da sind?? 


Wenn alle nötigen Dokumente da sind und alle Vorschriften beachtet werden, macht das letztlich keinen Unterschied. - Zu einigen Vor-oder Nachteilen hatten andere user und ich ja schon an verschiedener Stelle gepostet.

Wägt ab, entscheidet Euch für eine Variante und zieht das durch. - Nochmal: Hilfe auf dem Weg ist dann jeweils hier zu haben!

Übrigens:

Der Ablehnung des Touristenvisums haben mit einiger Wahrscheinlichkeit Aspekte zugrunde gelegen, die nunmehr beim FZF-Visum nicht mehr relevant sind (Rückkehrbereitschaft).

Und nun - bitte - möglichst ruhig und gelassen bleiben (Gläschen Rotwein bei schöner Musik kann da helfen ...  Zwinkernd).

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Antwort #13 - 10.12.2009 um 00:05:14
 
Laut lachend danke schweitzer, hast ja recht. fällt manchmal nur etwas schwer in herzensangelegenheiten geduld und ruhe zu bewahren... das mit dem rotwein ist aber trotzdem hilfreich  Zwinkernd
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