Das Datum des Eheschliessungstermins selber spielt keine so große Rolle.
Der TErmin aber ist notwendig, damit die
ABH und die Botschaft sehen, dass die Eheschliessung bevorsteht und ALLES für die Eheschliessung geklärt ist, also tatsächlich geheiratet werden kann.
Das Standesamt weiss, dass es zu oft (nicht immer) ein fiktiver Termin ist, d.h. sie wissen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Termin nicht gehalten werden kann.
Wenn alle vom Standesamt verlangten Dokumente da sind, (legalisiert und übersetzt) und das Standesamt sie als ausreichend erachtet, werden sie ans OLG geschickt. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugniss ist dann ziemlich sicher (aber nicht 100%, sonst wäre das Vorghen ja eine Farce), da bereits vom Standesamt geprüft.
WEnn die Befreiung dann da ist und die Gebühr dafür bezahlt ist, gehst du wieder zum Standesamt und machst einen Termin aus.
Mal angenommen, die Befreiung ist am 11.1. da, dann kannst du am nächsten Arbeitstag die Geühr überweisen, zum Standesamt gehen und einfach "abschätzen," dass das Visumverfahren 4 Wochen dauert und die Anreise 2 Wochen (Tickets, etc ..), dann kannst du den Termin für Ende Februar festlegen.
Klappt das nicht, den Termin einfach absagen (aber bitte unbedingt absagen), sobald feststeht, dass es nicht klappt.
Wenn der Verlobte dann da ist, wieder zum Standesamt und dann zsuammen den neuen Termin festlegen.
DAs mit dem Standesamt ist keine Affäre-
Probleme bereitet u.U. die Beschaffung aller notwendigen Dokumete und ggf. das Visum, dafür ist aber dann alles andere easy