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Wohngeld Antrag oder Hartz4 - Probleme mit Aufenthaltsgenehmigung? (Gelesen: 7.440 mal)
Zilanur
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Antwort #15 - 09.02.2010 um 18:46:46
 
muss ich der Dame sagen, "wir möchten Verlängerung von AE nach § 28 (1) Nr. 3 beantragen",
oder wird sie es selber uns sagen?

wenn wir "Verlängerung von AE nach § 28 (1) Nr. 3 nicht beantragen" wird das dann ein Problem???
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schweitzer
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Antwort #16 - 10.02.2010 um 07:34:09
 
Zilanur schrieb am 09.02.2010 um 18:46:46:
muss ich der Dame sagen, "wir möchten Verlängerung von AE nach § 28 (1) Nr. 3 beantragen",


Sagt es so, dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg!


=schweitzer=
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Zilanur
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Antwort #17 - 28.02.2010 um 17:30:03
 
ok, wir werden dann Anfang Oktober seinen Aufenthalt verlängern. 2 Wochen, bevor es abläuft.
Jedesmal wenn wir sein Aufenthalt verlängern wollen, müssen wir 60€ Zahlen. Deswegen werden wir im Oktober sein Aufenthalt verlängern.

Danke für die ganzen Infos:)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 28.02.2010 um 18:33:55
 
Moin,

Zilanur schrieb am 09.02.2010 um 18:46:46:
muss ich der Dame sagen, "wir möchten Verlängerung von AE nach § 28 (1) Nr. 3 beantragen",


Besser noch, Ihr schreibt es direkt ins Antragsformular oder kreuzt die entsprechende Nummer an.

Gruß, ULF
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Zilanur
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Antwort #19 - 28.02.2010 um 20:38:29
 
ok wir schreiben das dan auf den Antragsformular, und sagen es der Person dann auch im persönlichen Gespräch....
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Zilanur
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Antwort #20 - 02.03.2010 um 19:38:41
 
Ich habe gestern mein Wohngeldantrag abgegeben und warte nun gespannt auf die antwort.
Mal schaun, wie lange das dauern wird....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #21 - 02.03.2010 um 21:13:43
 
Zilanur schrieb am 02.03.2010 um 19:38:41:
Ich habe gestern mein Wohngeldantrag abgegeben und warte nun gespannt auf die antwort.
Mal schaun, wie lange das dauern wird....


Der Wohngeldantrag wird möglicherweise unter Verweis auf das ALG II abgelehnt werden, da Euer Einkommen nur für Wohngeld zu gering sei dürfte. Dazu müsste das Wohngeldamt Euch aber bei Abgabe des Antrags entsprechend beraten haben, was es möglicherweise nicht getan hat??

Ihr sollte daher möglichst sofort ALG II beantragen - das ist vermutlich deutlich höher als das  Wohngeld und nur dort gibt es auch die Beihilfen wg. Schwangerschaft usw.

Wenn das Wohngeld abgelehnt könntet Ihr zwar auch versuchen, noch rückwirkend ALG II gemäß § 16 SGB I bzw. § 28 SGB X zu beantragen. Die rückwirkende Durchsetzung dürfte dann aber einiges an Nerven kosten und möglicherweise auch nicht ohne Gericht machbar sein.

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Antwort #22 - 03.03.2010 um 17:07:41
 
gc schrieb am 02.03.2010 um 21:13:43:
Der Wohngeldantrag wird möglicherweise unter Verweis auf das ALG II abgelehnt werden, da Euer Einkommen nur für Wohngeld zu gering sei dürfte. Dazu müsste das Wohngeldamt Euch aber bei Abgabe des Antrags entsprechend beraten haben, was es möglicherweise nicht getan hat??

Ihr sollte daher möglichst sofort ALG II beantragen - das ist vermutlich deutlich höher als das  Wohngeld und nur dort gibt es auch die Beihilfen wg. Schwangerschaft usw.

Wenn das Wohngeld abgelehnt könntet Ihr zwar auch versuchen, noch rückwirkend ALG II gemäß § 16 SGB I bzw. § 28 SGB X zu beantragen. Die rückwirkende Durchsetzung dürfte dann aber einiges an Nerven kosten und möglicherweise auch nicht ohne Gericht machbar sein.

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Gerichtlich Schockiert/Erstaunt
Ich möchte nichts mit dem Gericht zu tun haben, wieso auch...
wenn sie mir nicht Wohngeldhilfe geben, dann werde ich mich an das ALGII wenden...
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