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Wohngeld Antrag oder Hartz4 - Probleme mit Aufenthaltsgenehmigung? (Gelesen: 7.438 mal)
Zilanur
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11.11.2009 um 21:07:13
 
Hallo ihr lieben im Forum,
ich bin erst neu angemeldet und habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Vor 8 Monaten ist mein Ehemnann zwecks Familienzusammenführung nach deutschland gekommen. Er geht arbeiten (seit 5 Monaten hat er einen Job) und besucht seit 3 1/2 Monaten einen Integrationskurs.
Ich gehe arbeiten in einer Reinigungsfrima und habe noch einen Imbiss, den ich betreibe.
Zur Zeit bin ich Schwanger und darf nicht mehr so lange arbeiten, deswegen arbeite ich jetzt weniger in der Reinigungsfirma.
Jetzt ist meine Frage, wenn ich einen Antrag auf Wohngeld oder Hartz4 stelle, könnte dann mein Ehemann probleme bekommen um sein Aufenthalt zu verlänger? Wir müssten seinen Antrag 09.10.2010 verlängern.
Wir haben beim 3 Antragsversuch eine zusage bekommen, weil ich wenig verdiente und mein Imbiss noch keine 1 Jahr eröffnet war. Deswegen habe ich angst, dass wir später ärger bekommen könnten.
Könntet Ihr mir bitte helfen.
Ich würde ja keinen Antrag stellen, aber diesen Integrationskurs müssen wir selber bezahlen + Fahrkosten und mit meinem Imbiss läuft es zur Zeit nicht so gut (mache Verluste) und arbeite auch nur noch Teilzeit also monatlich 400€. Und jetzt ist ein baby noch im Weg ich könnte das nicht finanzieren. Bin im 6 MOnat Schwanegr, muss noch baby Sachen kaufen, was ich mir abr zur Zeit nicht leisten kann.
Ich verdiene 400€ Netto (Imbiss macht zur Zeit Verluste von 2000€) Ehemann verdient 650€ Brutto. Das ist echt sehr knapp, ich habe aber angst, dass wenn ich zum Staat gehe, dass mein Ehemann sein Aufenthalt nicht verlängert wird. da ich Schwanger bin und ich um mein Gewerbe nicht mehr so kümmern kann, geht es auch sehr schlecht mit den finanzen. Vor einem halben Jahr war es sehr gut aber zur Zeit net mehr so.
Was würdet ihr mir sagen, soll ich waretn bis das Kind da ist und Kindergeld Erziehungsgeld bekomme, oder ratet ihr mir, dass ich zum Staat gehe? Traurig
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Antwort #1 - 11.11.2009 um 21:17:14
 
Vorweg eine Frage:

Welchen AT hat du im Moment und wie lange lebst du schon in Deutschland?
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Zilanur
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Antwort #2 - 11.11.2009 um 21:30:01
 
ich bin in Deutschland geboren und habe einen unbefristeten Aufenthalt
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Antwort #3 - 11.11.2009 um 21:44:11
 
Zilanur schrieb am 11.11.2009 um 21:30:01:
ich bin in Deutschland geboren und habe einen unbefristeten Aufenthalt

... dann brauchst du dir keinerlei Gedanken über die Zukunft machen.

Euer Kind wird die Staatsbürgerschaft nach § 4 Abs. 3 StAG erhalten. Dein Mann könnte somit eine AE zum Deutschen Kind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG beantragen.

Du könntest auch jetzt bereits alle möglichen Hilfsleistungen beantragen.

Somit sind alle sozialen Leistungen die ihr beantragt völlig unschädlich für den Aufenthaltstitel.

Wende dich einfach an eine Migrantenberatung. Sie wird dir sicherlich bei den Behördengängen behilflich sein.

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Zilanur
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Antwort #4 - 11.11.2009 um 21:49:08
 
Ich bedanke mich erst einmal herzlich für die antwort:)

Wird dann mein Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen oder muss ich, wenn das Kind da ist, einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen?
Ratest du mir also, bei meinen jetzigen Zustand zum Staat zu gehen und Hilfe zu beantragen. Oder sollte ich erst ,nach dem das Kind da ist, Hilfe in Anspruch nehmen? Oder doch lieber nach der verlängerung des Aufenthaltes meines Ehemannes?
Ehrlich gesagt habe ich sehr große Angst.....
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steini007
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Antwort #5 - 11.11.2009 um 22:01:32
 
Zilanur schrieb am 11.11.2009 um 21:49:08:
Wird dann mein Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen oder muss ich, wenn das Kind da ist, einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen?

Wenn du nach der Geburt dem Standesamt mitteilst, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bereits mit der Geburt hat, wird das Standesamt bei der ABH nachfragen, welchen AT du in der Vergangenheit gehabt hast. Das kann durchaus ein wenig dauern, bis du die Information vom Standesamt bekommst.

Zilanur schrieb am 11.11.2009 um 21:49:08:
Ratest du mir also, bei meinen jetzigen Zustand zum Staat zu gehen und Hilfe zu beantragen. 

Bevor das finanzielle Chaos noch größer wird, würde ich mich jetzt auf den Weg machen, die notwendigen Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Du brauchst nicht erst bis zur Verlängerung der AE warten. Dein Mann sollte ohnedies den AT wechseln, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit eueres Kindes festgestellt ist.
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Zilanur
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Antwort #6 - 12.11.2009 um 15:03:00
 
es tut mir echt leid, wenn ich dich nerve aber ich habe das nicht so ganz verstanden weinend

ich habe in der Türkei Standesamtlich geheiratet, soll ich jetzt nach der Geburt einfach zum Standesamt (hier in Hamburg)gehen und dort sagen, ja mein Kind ist da und ich möchte die d. Staatsbürgerschft...
ich dachte, dass mit der d. Statsbürgerschaft geht automatisch....
oder muss ich zum Bezirksamt


wieso soll mein mann das AT wechseln? ich dachte, wenn er arbeiten geht und einen Integratiosnkurs noch besucht, können keine Probleme mit der Aufenthalt bekommen...

es tut mir echt leid, wenn ich dich mit meinen Fragen nerve, aber diese Fargen beschäftigen mich schon so lange...
ich bin dir sehr dankbar für jede antwort:) danke danke danke
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Ulf
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Antwort #7 - 12.11.2009 um 15:13:24
 
Moin,

Zilanur schrieb am 11.11.2009 um 21:07:13:
Ich würde ja keinen Antrag stellen, aber diesen Integrationskurs müssen wir selber bezahlen + Fahrkosten


Ich rate dazu, umgehend Befreiung vom Eigenanteil und Bewilligung von Fahrtkostenzuschuß zu beantragen. Das Sekretariat der Sprachschule sollte wissen, wie das geht.

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 12.11.2009 um 15:21:26
 
Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 15:03:00:
wieso soll mein mann das AT wechseln?


Die AE nach § 28 (1) Nr. 3 (nicht Nr. 2 - insoweit hatte steini sich verschrieben) AufenthG zur Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind bietet den Vorteil, dass auf diese AE solange die Personensorge über das deutsche Kind tatsächlich ausgeübt wird, ein Anspruch unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung besteht. -

Das heißt, auch, wenn bei Euch die finanzielle Situation eng würde (was sie ja wohl schon ist, nach Deinem ersten Post), hätte Dein Mann mit dieser AE weiterhin den Anspruch in Deutschland zu bleiben.

Insofern macht der Rat von steini also schon Sinn.

Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 15:03:00:
ich dachte, dass mit der d. Statsbürgerschaft geht automatisch....


Das ist ja faktisch auch richtig, aber das Standesamt wird sich dafür eine behördliche Rückversicherung holen wollen/müssen, dass Du die notwendigen Voraufenthaltszeiten dafür, dass Dein Kind mit seiner Geburt tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, tatsächlich erfüllt hast.

Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 15:03:00:
danke danke danke 


Nicht so verzweifelt, Zilanur - wir sind ja hier zum Erklären und Helfen da!

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Antwort #9 - 12.11.2009 um 15:27:32
 
Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 15:03:00:
soll ich jetzt nach der Geburt einfach zum Standesamt (hier in Hamburg)gehen und dort sagen, ja mein Kind ist da und ich möchte die d. Staatsbürgerschft...

Du bekommst natürlich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern dein Kind.

Das Standesamt schaltet die ABH ein, welches anhand deiner AT feststellt, welche Staatsangehörigkeit dein Kind hat. Aber so wie du es von dir beschrieben hast, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 15:03:00:
ich dachte, wenn er arbeiten geht und einen Integratiosnkurs noch besucht, können keine Probleme mit der Aufenthalt bekommen...

Die hattest doch Angst, dass man deinem Mann wegen Inanspruchnahme von Sozialleistungen zur Sicherung des LU Probleme machen würde. Bei der FZF zum deutschen Kind ist die Sicherung des LUs gar nicht notwendig. Auch wäre der Wechsel für eine spätere NE von Vorteil, weil er diese schon nach drei Jahren bekommen könnte (Sicherung des LUs vorausgesetzt) und nicht erst nach fünf Jahren.

schweitzer schrieb am 12.11.2009 um 15:21:26:
nicht Nr. 2 - insoweit hatte steini sich verschrieben

Was so eine einzelne Zahl ausmacht.
Danke für die Korrektur. Zwinkernd

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Antwort #10 - 12.11.2009 um 15:41:44
 
aber ich habe in der Türkei geheiratet, soll ich jetzt hier in hamburg einfach so mit unser Baby zum Standesamt gehen und sagen, dass Baby ist da und ich möchte dass es die d. Staatsbürgerschaft bekommt..
oder was müsste ich genau sagen....

nehmen wir mal an ich nehme keine Hilfe von Staat, unser Imbiss läuft dann besser machen Umsatzt, Kindergeld und Erziehungsgeld reicht uns auch und hoffen mal, mein Ehemann bekommt eine Gehaltserhöhung, wenn wir dann sein AE verlängern wollen, muss ich dann trotzdem die AE nach § 28 (1) Nr. 3 beantragen oder nur einfach sein Aufenthalt verlängern wie beim ersten mal auch....

ich glaube, wegen meiner Schwangerschaft mache ich mir auch so viele Sorgen wegen diesem Papierkram....

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Antwort #11 - 12.11.2009 um 15:51:36
 
entschuldigung während ich geschrieben habe, habe ich nicht gesehen  Steini, dass du mir geantwortet hast,
ich bedanke mich herzlich bei allen, die mir helfen:)

ok ich werde dann nächstes jahr 2010, wenn wir das AE von meine Ehemann ändern, dort der zuständigen Dame sagen, dass wir eine Verlängerung von AE nach § 28 (1) Nr. 3 beantragen (ich hoffe, dass das klappt, ich habe so ein murmeliges gefühl, die Dame dort war sehr unfreundlich zu uns)

ich habe jetzt nachgeschaut mein Ehemann hat Aufenthaltserlaubnis bis 16.10.2010 und da steht:
( gem. § 29.i.V.m § 30 (1) AufenthG ) Erwerbsttätigkeit erlaubt wenn wir dort hin gehen muss ich das ändern lassen auf u]AE nach § 28 (1) Nr. 3  habe doch richtig verstanden oder:)

dann gehe ich auch zum Standesamt in Hamburg (wenn das Baby da ist) und werde versuche das zu klären...
bekommt dann mein Sohn diese Grünen Perso:) oder wird uns das zugeschickt???
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« Zuletzt geändert: 12.11.2009 um 16:02:00 von Zilanur »  
 
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Antwort #12 - 12.11.2009 um 17:33:59
 
Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 15:51:36:
Erwerbsttätigkeit erlaubt wenn wir dort hin gehen muss ich das ändern lassen auf u]AE nach § 28 (1) Nr. 3habe doch richtig verstanden oder:)

Das hast du soweit richtig verstanden.

Allerdings würde ich die AE bereits nach der Geburt aufgrund o. g. Gründe ändern lassen.
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Antwort #13 - 12.11.2009 um 22:03:13
 
Wenn wir nach der Geburt das ändern lassen, wie lange würde dann mein Ehemann Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Wieder 16 Monate oder jetzt etwas länger???
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Antwort #14 - 13.11.2009 um 08:16:47
 
Zilanur schrieb am 12.11.2009 um 22:03:13:
Wieder 16 Monate oder jetzt etwas länger??? 


Zwischen einem und drei Jahren ist alles möglich. - Wenn allerdings der LU hinreichend gesichert ist, soll für drei Jahre erteilt werden (laut VwV zum AufenthG).-

Jedoch enthält die AE nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG auch bei kürzerer Befristung eine sichere Verlängerungsoption, solange das Sorgerecht tatsächlich ausgeübt wird - eben, weil dann auch weiterhin ein Anspruch auf diese AE und somit auch ihre Verlängerung besteht.

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