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Ausländerakte (Gelesen: 8.056 mal)
Themen Beschreibung: nach der Einbürgerung
marilynmanson
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerakte
06.11.2009 um 19:59:58
 
Hallo,
Kann mir bitte jemand sagen, was passiert mit der Ausländerakte nach der Einbürgerung?
Wird das nach bestimmten Zeit vernichtet oder was passiert damit?
Danke im Voraus!
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.11.2009 um 09:53:57
 
Zitat:
Die vollständige Vernichtung der Ausländerakte ist nicht vorgesehen. Infolge
der Einbürgerung sind lediglich die Daten im Ausländerzentralregister (AZR)
zu löschen (§ 36 Abs. 2 AZR-Gesetz). Die dezentral bei den Ausländerbehörden
gespeicherten Informationen („Ausländerdateien A+B“) sind erst nach fünf
Jahren zu löschen. Für die Aufbewahrung der Ausländerakten bei den jeweiligen
Ausländerbehörden gelten die allgemeinen Aktenaufbewahrungsfristen
der Länder.


Grüße , Jetflyer

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/018/1501820.pdf

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marilynmanson
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.11.2009 um 13:58:47
 
Danke Dir. Also das heißt die ganze dicke papierordner bleibt für immer irgendwo...
kaum zu glauben, jeder ausländer hat so ne dicke ordner bei der ausländerbehörde...irgendwelche lohnzettels vor vielen jahren, mietverträge, studienbescheinigungen usw.. wozu brauchen sie sowas...sowas dauerhaft aufbewahren...
ich glaube nicht dass normaler deutscher so ein akte hat, wo seine solche papiere gesammelt aufbewahrt werden.
und wenn ein ausländer rechtmäßig und geprüft eingebürgert ist, dann wozu brauchen sie solche papierakten aufbewahren... Schockiert/Erstaunt
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.11.2009 um 14:23:11
 
marilynmanson schrieb am 07.11.2009 um 13:58:47:
Also das heißt die ganze dicke papierordner bleibt für immer irgendwo...

Nein, steht doch da...

Das heisst deine Daten werden sofort auss dem AZR gelöscht, und in der ABH erst wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind...
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 07.11.2009 um 15:42:05
 
marilynmanson schrieb am 07.11.2009 um 13:58:47:
Also das heißt die ganze dicke papierordner bleibt für immer irgendwo...
kaum zu glauben, jeder ausländer hat so ne dicke ordner bei der ausländerbehörde...

Nicht jeder Ausländer hat eine "dicke Akte".
Die Akte meiner Frau hat gerade mal so um die zehn Seiten, obwohl sie schon seit fast 30 Jahren in Deutschland lebt.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 07.11.2009 um 16:08:54
 
marilynmanson schrieb am 07.11.2009 um 13:58:47:
ich glaube nicht dass normaler deutscher so ein akte hat, wo seine solche papiere gesammelt aufbewahrt werden.

Da glaubst du leider falsch.

Für jeden Antrag, für den entsprechende Unterlagen verlangt werden, werden diese, entsprechend der Aufbewahrungsfristen, aufbewahrt. Es macht keinen Unterschied ob man Deutscher oder Ausländer ist.

marilynmanson schrieb am 07.11.2009 um 13:58:47:
wenn ein ausländer rechtmäßig und geprüft eingebürgert ist, dann wozu brauchen sie solche papierakten aufbewahren...

Es mag ja durchaus schon einmal vorgekommen sein, dass eine Einbürgerung zurückgenommen wurde, wenn im Nachhinein Umstände bekannt wurden, die nicht zu einer Einbürgerung geführt hätten.
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Me4Ever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.11.2009 um 09:38:32
 
maki schrieb am 07.11.2009 um 14:23:11:
Das heisst deine Daten werden sofort auss dem AZR gelöscht, und in der ABH erst wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind...



hmmm auch dann, wenn man unter HvM eingebürgert ist?
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marilynmanson
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 08.11.2009 um 10:49:30
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2009 um 15:42:05:
Nicht jeder Ausländer hat eine "dicke Akte".
Die Akte meiner Frau hat gerade mal so um die zehn Seiten, obwohl sie schon seit fast 30 Jahren in Deutschland lebt.


Achso, daran hab ich nicht gedacht, dann wahrscheinlich ist sie durch heirat hier gekommen und deutsche geworden...
naja ich spreche über die ausländer die selber hier gekommen sind, sei es studium oder arbeit, da wird dann jedes jahr oder jedes zweite jahr so viele mengen von papiere verlangt, ich musste jedes jahr vorlegen: mietvertrag, sogar schreiben vom hausmeister!!!, studienbescheinigung, letzte 3 monats lohnzettel, arbeitsvertrag, eventuell bescheinigung von der chefin, aktuelle kontoauszug, bescheinigung von uni fürs wöchentliche arbeiten, später wo ich in höheren semester war, noch bescheinigungen von uni, wieweit ich bei uni bin etc...
und dann natürlich unvohergesehene papiere, da z.b. mein reisepass buchstabenfehler hat, musste ich noch bescheinigung vom amt, übersetzen lassen und und...
und da ich als student verschiedene jobs hatte, noch rechtmäßige anmeldungen geprüft, und dann musste ich noch andere einkommensquelle nachweisen, falls zwischen 2 jobs nicht mal ein monat vorlag...ja klar man spart wie es geht bis nächste lohn, aber das interessiert die sachbearbeiterin nicht, musste ich irgendjemanden anbetteln, dass jemand/chefin mir bescheinigung gibt, dass jemand für mein unterhalt für die 20 tage versorgt und so weiter, beglaubigungen....man hat das gefühl, man will dir das leben extra schwer machen, wie es möglich ist....
so viel stress, so viel ärger, so viele papiere, und das fast jedes jahr...

da muss ich echt sagen, deine frau hat echt n schwein gehabt! bin sehr neidisch!
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marilynmanson
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 08.11.2009 um 11:00:14
 
maki schrieb am 07.11.2009 um 14:23:11:
Nein, steht doch da...

Das heisst deine Daten werden sofort auss dem AZR gelöscht, und in der ABH erst wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind...


Ich habe dann in suchmaschine geguckt, wie lange solche aufbewahrungsfristen dauern...
da steht, es ist vorgesehen, aufbewahrungsfrist z.b. für thürungen für solche einbürgergertenakte "dauerhaft aufzubewahren",
da steht, steuererklärungen usw, je nach thema dauerhaft, 50, 30, 10, 5 jahre verschiedene aufbewahrungsfristen.
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Ralf
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Antwort #9 - 08.11.2009 um 11:31:20
 
Hab das mal hierher verschoben, weil das mit Einbürgerungs-
recht direkt nichts zu tun hat, ist eher allgemeines Verwaltungs-
recht.

Me4Ever schrieb am 08.11.2009 um 09:38:32:
hmmm auch dann, wenn man unter HvM eingebürgert ist?

Logisch, über einen Deutschen wird keine Ausländerakte
geführt, auch wenn er noch eine oder mehrere ausländische
Staatsangehörigkeiten besitzt.

Ganz allgemein: Die Löschung aus dem AZR geschieht zeitnah.
Ansonsten unterliegen die Aufbewahrungsfristen von Akten
Landesrecht. Für Niedersachsen z.B. gilt:

Ausländerakten: 5 Jahre
Einbürgerungsakten: 50 Jahre.

In den anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #10 - 08.11.2009 um 11:46:26
 
marilynmanson schrieb am 08.11.2009 um 10:49:30:
Achso, daran hab ich nicht gedacht, dann wahrscheinlich ist sie durch heirat hier gekommen und deutsche geworden...

Ja , sie ist nach unserer Heirat hierher gekommen, aber Deutsche ist sie nicht geworden und sie wird sich auch nicht einbürgern lassen. Nur dadurch, daß sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält, habe ich als deutscher Ehepartner die Option mich ebenfalls unbegrenzt in ihren Heimatland aufhalten zu können.

Sie verfügt über eine NE und muß nur dann zur ABH, wenn sie ihren Aufenthaltstitel in einen neu ausgestellten Pass übertragen läßt, also höchstens aller zehn Jahre.
Das ist dann eine Angelegenheit von wenigen Minuten und irgendwelche Anträge oder Unterlagen sind dafür auch nicht erforderlich.
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