Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wie laeuft das mit der Aufenthaltsverlaengerung ab? (Gelesen: 1.448 mal)
fauli
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie laeuft das mit der Aufenthaltsverlaengerung ab?
02.11.2009 um 11:18:52
 
Hallo an alle,

Mein Mann ist seit Januar 09 hie in Deutschland. Er hat nach der Einreise einen Aufenthalt von 1 Jahr bekommen, der jetzt im Januar ablaeuft. Meine Frage an euch? Welche Papiere werden wir vorlegen muessen, wenn wir den weiteren Aufenthalt beantragen? Mein Mann hat vor einer Woche die Pruefung Deutsch fuer Zuwanderer geschrieben, aber wir muessen bis zu 6 Wochen warten bis das Ergebnis da ist. Reicht es wenn wir im Dezember den Antrag abgeben?

Mein Mann macht im Moment eine Weiterbildung in einem Hotel die am 24.11 Endet, was passiert wenn er wegen zu viel Personal in diesem Hotel nicht uebernommen wird und  mein Mann bis Januar keine Arbeit gefunden hat?

lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie laeuft das mit der Aufenthaltsverlaengerung ab?
Antwort #1 - 02.11.2009 um 11:35:14
 
Bleib bitte ganz entspannt - das mal vorweg  Zwinkernd

Wenn Eure Ehe weiterhin rechtmäßig in Deutschland besteht und hier auch als solche gelebt wird, ist die einschlägige Voraussetzung für die Verlängerung der AE bereits erfüllt.

Dein Mann soll den Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen, dann wird die ABH ihm sagen, ob er noch etwas Spezielles vorlegen soll.

Der Nachweis von Sprachkenntnissen oder einem Arbeitsverhältnis ist also in diesem Kontext nicht erforderlich - das was Dein Mann bisher unternommen hat, belegt aber seine Integrationsbereitschaft, und das kann nur positiv bewertet werden.

Wünsche Euch alles Gute!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
fauli
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie laeuft das mit der Aufenthaltsverlaengerung ab?
Antwort #2 - 02.11.2009 um 11:39:30
 
Danke fuer die schnelle Antwort. Zwinkernd

Wie lange dauert den die verlaengerung denn in etwa? Wird es reichen wenn wir den Antrag im Dezember abgeben oder sollten wir ihn am besten schon im November abgeben?

lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie laeuft das mit der Aufenthaltsverlaengerung ab?
Antwort #3 - 02.11.2009 um 11:50:36
 
Dezember (vor Weihnachten) sollte reichen. -

Wie lange es dauert? - Wenn Ihr großes Glück habt, ein paar Minuten - mehr als zwei, drei Wochen sicher aber kaum. - Falls die Gültigkeit seiner alten AE zwischenzeitlich ablaufen sollte, wird er eine Fiktionsbescheiningung ( FB ) bekommen, bis er die neue AE erhält. - Aber deswegen auch keine Panik bitte - sein Aufenthalt würde damit ununterbrochen als erlaubt und damit rechtmäßig weitergelten.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema