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Einreise nach D mit einem ital. SchengenVisa (Gelesen: 2.758 mal)
erne
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20.10.2009 um 01:23:29
 
Hallo zusammen,

eine Freundin meiner Frau aus nicht EU (visapflichtig), die ein ital. Schengenvisum mit multi entry hat (genaueres weiss ich noch nicht, lasse mir aber ein Foto zufaxen), möchte meine Frau in D während der Gültigkeitsdauer des Viusms aus EU-Ausland kommend besuchen.

a) Geht das (also eine Reise Ausland-D-Ausland) so ohne weiteres?

b) Kann sie problemlos nach D fliegen und aus D wieder zurück, oder kann sie "nur" über D einreisen, aber das Ziel der Reise muss I sein?

Worauf muss man achten?

Welche kosequenzen kann es geben, wenn nicht-a) aber  b) gilt, sie aber Ausland-D-Ausland,  also ohne I, reist?

Das Visa ist, soviel ich weiss, noch "unbenutzt" (zumindest gehe ich davon aus, genaueres erfahre ich noch)



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Beppo
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Antwort #1 - 20.10.2009 um 08:05:10
 
Hallo erne,

dazu müsste ich wissen, ob es sich um ein Kurzaufenthaltsvisum (Typ -C-) oder ein nationales Visum (Typ -D-) handelt. Fälschlicherweise werde die Sichtvermerke oft alle als Schengenvisum betitelt. Die Art des Visums ist auf dem Sichtvermerk eingetragen.

Folgende Varianten sind möglich:

Typ C - schengenweiter Gültigkeitsraum eingetragen:

Eine Reise durch alle Schengenstaaten wäre erlaubt. Ort der Einreise grundsätzlich egal.

Typ C - mit räumlicher Beschränkung auf einen oder mehrere Schengen-Staaten:

Eine Reise in die eingertagen Staaten ist möglich. Eine Einreise in die Staaten, die nicht von der Gültigkeit umfasst werden, wäre unerlaubt.

Typ D, ausgestellt von Italien:

Eine Urlaubsreise nach Deutschland ist nicht möglich. Lediglich die Durchreise, um "erstmalig" nach Italien zu gelangen, wäre erlaubt.

Also schreib bitte um welche Art des Visums es sich handelt, damit man genauere Angaben machen kann. Auch eine D+C Variante könnte erteilt worden sein. Du siehst also, das ohne die Bezeichnung keine konkreten Angaben gemacht werden können.

Gruß
Beppo
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erne
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Antwort #2 - 20.10.2009 um 22:18:38
 
danke Beppo,

habe gerade das Foto des Visums bekommen

es ist ein "VISTO",
in der ersten Zeile steht "Stati Schengen"
in der zweiten steht Datum von... bis...
Dritte Zeile "C", "MULT","20"
dazwischen Name etc.
unten "Turismo"

ich verstehe daraus, dass sie sich in der Zeit (vom) bis zum (bis) frei in Schengen bewegen kann bis zu insgesamt 20 Tagen.

Sie muss nicht nach Italien, richtig?

Bspl.
Wenn das Datum "bis" z.B. 30.11 wäre und sie am 25.11 in Deutshcland nach einem Direktflug einreisen würde, dann müsste sie trotz der 20 Tage spätestens am 30.11 den Schengen Raum verlassen.

Richtig soweit?

Meine Frau hat im Bekanntenkreis gehört, dass es Probleme geben kann, wenn ihre Freundin nach D einreist und nicht nach I weiterreist. All meinen, sie muss über I einreisen.
Aus meiner Sicht stimmt das nicht.

Es sind keine Probleme zu befürchten, wenn sie in D einreist und direkt aus D ausreist?

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reinhard
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Antwort #3 - 20.10.2009 um 23:17:22
 
Es gibt eben die Vorschrift, dass man das Visum bei der Botschaft des Landes beantragt, wo man sich hauptsächlich aufhalten will.

20 Tage italienisches Schengen-Visum: Erwartet wird dann, dass sie z.B. 14 Tage in Italien und 6 Tage in Deutschland ist.

Bei 14 Tagen Deutschland und 6 Tagen Italien hätte sie das Visum bei der deutschen Botschaft beantragen müssen.

Natürlich können sich Pläne ändern. Aber man provoziert dadurch, dass beim nächsten Visumantrag dreimal so viele Fragen gestellt werden.
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Beppo
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Antwort #4 - 21.10.2009 um 11:07:18
 
Hallo erne,

wie du schon richtig erkannt hast, kann deine Bekannte sich im Zeitraum "von - bis" für 20 Tage im Schengengebiet (Vollanwenderstaaten) aufhalten. Dabei kann sie mehrmals Ein- bzw. Ausreisen.

Als Reiseziel hat sie vermutlich Italien angegeben oder zumindest sollte dort die erste Einreise erfolgen, sofern das Hauptreiseziel nicht feststellbar war. Gibt sie bei einer grundsätzlich durchzuführenden Einreisebefragung Deutschland als Reiseziel an, wirft das natürlich Fragen zum Reisezweck/-ziel auf.

reinhardt hat Dir ja schon geschrieben, dass die Botschaft für die Erteilung des Visums zuständig ist, in der das Hauptreiseziel liegt. Dies ergibt sich aus Art. 12 (2) SDÜ. Sollte deine Bekannte also bei der italienischen Botschaft Deutschland als Reiseziel angegeben haben, hätte die Botschaft das Visum grundsätzlich nicht erteilt und sie an die deutsche Botschaft verwiesen. Sollte deine Bekannte nun lediglich nach Deutschland reisen, werden ihr sicherlich Fragen zur Visaerteilung und zum genauen Reisezweck gestellt. Also ganz unproblematisch wird die Sache nicht. (Anmerkung: "Ich kenne die Kommentare: "Das ist bei uns ganz unproblematisch gelaufen. Kein Grenzbeamter hat eine Frage gestellt.") Ich möchte aber auf eventuelle Probleme bei der Einreise hinweisen. Ich beantworte die Anfragen aus der rechtlichen Seite und wie die grenzpolizeiliche Kontrolle zu erfolgen hat, dass die Praxis manchmal davon abweicht ist mir bekannt. Aber auf die Praxis oder die Aussage: "meine Freundin konnte auch so einreisen" kann sich eine Person im Falle einer Zurückweisung nicht berufen.

Gruß
Beppo
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erne
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Antwort #5 - 21.10.2009 um 22:52:07
 
danke für die Antworten

reinhard schrieb am 20.10.2009 um 23:17:22:
Natürlich können sich Pläne ändern.


so ist es

Das Visum hat sie zusammen mit ihrem Mann beantragt, da sie mit ihrem Mann hinreisen wollte. Ihr Mann kann nun aber nicht. Da sie selber niemanden in I kennt und auch die Sprache nicht spricht, dafür aber eine Freundin D hat, haben sich die Pläne geändert. Die beiden können immer noch nach I.

Beppo schrieb am 21.10.2009 um 11:07:18:
Ich beantworte die Anfragen aus der rechtlichen Seite und wie die grenzpolizeiliche Kontrolle zu erfolgen hat,


genau das habe ich erwartet.

wie gesagt, danke
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Beppo
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Antwort #6 - 22.10.2009 um 09:07:21
 
Hallo erne,

wenn dieser Änderungsgrund glaubhaft vorgetragen wird, ist ein Besuch in Deutschland mit dem italienischen Schengen-Visum keine Problem. Dazu würde ich raten eventuelle Hotelbuchungen, Flugscheine die das vorherige Reiseziel erkennen lassen, mitzuführen. Eine Kopie des Visums des Mannes wäre ggf. hilfreich und eine Bestätigung des Grundes, weshalb der Mann die Reise nicht antreten kann. Ist alles nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber zur Erklärung der veränderten Reiseabsicht hilfreich sein.

Gruß
Beppo
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