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Brasilianerin heiraten mit Tourivisum (Gelesen: 1.690 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltserlaubnis
primel
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i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brasilianerin heiraten mit Tourivisum
06.10.2009 um 14:55:26
 
Erstmal Hallo an Alle!

muss erstmal sagen das das forum hier echt klasse ist und sehr informativ,allerdings bin ich jetzt auch total verwirrt  Durchgedreht . habe stundenlang gesucht aber leider nicht das richtige bzw nur widersprüchliche angaben gefunden.
also es geht um folgendes, meine verlobte (brasilianerin) und ich wollen jetzt endlich nach 2 jahren hin und her(reisen) heiraten, und das möglichst schnell.wir haben alle papiere zusammen(müssen nur noch übersetzt werden). ich hatte vor kurzem gelesen das es ein neues abkommen mit brasilien gibt wonach man kein heiratsvisum mehr benötigt.allerderdings kann ich das nicht mehr finden.ich habe zwar viele themen dazu gefunden aber irgendwie widersprechen sich dort viele.der eine sagt man braucht so ein visum weil es sicherer ist der andere sagt man braucht es nicht mehr und man darf deine frau auch nicht zurückschicken.ich muss dazu sagen sie hat ein abschlossenes germanistik studium und spricht deutsch,englisch,und französisch fliessend.ich denke vom der jobsuche her dürfte es keine probleme geben.
nun ist meine sorge das sie meine zukünftige doch zurückschicken könnten wenn der beamte dort gerade einen schlechten tag hat oder so.ausserdem beziehe ich im moment noch hartz 4 allerdings nur noch bis zum nächsten jahr juni-juli.ich hoffe das dies nicht auch noch ein problem darstellt.
ich hoffe sehr ihr könnt meine sorgen zerstreuen.vielen dank im voraus!!
grüsse Primel
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.10.2009 um 15:07:30
 
Hi...

Erst mal... deine Überschrift passt nicht ganz, da sie grundsätzlich zu den visumsfreien Staatsangehörigen gehört.

Zum Thema Brasilien lies dir einfach mal folgende Threads durch, dann dürfte es etwas klarer werden...



Thema LU- Sicherung... spielt bei deutschverheirateten in der Regel keine Rolle.

Daddy

Änderung:
Da es weniger um EU- Recht bzw. einen Besuchsaufenthalt, sondern um Heirat und Familie geht, hab' ich es mal hierher verschoben.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 06.10.2009 um 15:14:50
 
Ergänzend verweise ich Dich mal auf
diesen Teil
der Webseite der deutschen Botschaft in Brasilien.

(Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=
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primel
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i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.10.2009 um 23:15:04
 
Hallo, vielen dank für die schnellen antworten werde mir das morgen mal in ruhe durchlesen. heute bin ich nicht mehr aufnahmefähig. danke nochmal !!!

primel
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