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Visum und Heirat (Gelesen: 1.789 mal)
Marcello
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.10.2009 um 07:52:48
 
Bin ganz neu hier, also erstmal ein freundliches Hallo an alle  Smiley

Ich (männlich, 30, deutsch) habe eine Freundin in Moldau.
Ich habe sie schon ein paar mal besucht, aber so langsam möchte man dann ja auch wirklich mal zusammen wohnen und Familie planen.
Sie hat einen rumänischen Pass beantragt, wenn das klappt wäre es wohl die beste Lösung, es ist aber nicht sicher ob das auch funktioniert (eine schriftliche Bestätigung soll angeblich im Oktober kommen).

Nun möchte ich mich darauf aber nicht ganz verlassen und frage mal in die Runde was ich alles bräuchte um sie hier offiziell heiraten zu können. Woher ich Infos und Unterlagen etc bekomme.
Sie hat übrigens an einer Hochschule ihren Bachelor in Politik, ich glaub dann braucht man sich keinem Sprachtest zu unterziehen, oder?

Ich danke schonmal im voraus für eure Hilfe und Informationen!
Vielen, vielen Dank.
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reinhard
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Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.10.2009 um 12:46:11
 
Zum Heiraten gibt es erst mal zwei Möglichkeiten:

  • Du gehst zu Deinem Standesamt und bekommst eine Liste der benötigten Dokumente. Falls sie etwas davon nicht bekommt, beantragst Du beim OLG die Befreiung. Wenn alles klar ist, beantragt sie ein Visum und kommt zum Heiraten her.
  • Sie geht zu ihrem standesamt und fragt dort, welche Dokumente Du brauchst. Du besorgst diese, fährst hin und heiratest dort. Anschließend beantragt sie ein Visum als Ehefrau und kommt her.


Ein Uni-Abschluss befreit nicht automatisch vom A1-Zertifikat. Das wäre eher, wenn sie Ingenieurin wäre und bei einer Tochterfirma einer US-Firma hier in Deutschland anfangen könnte, wo sie nur Englisch braucht. Als Politologin wird sie deutsche Sprachkenntnisse brauchen, also werden diese auch vor dem Visumantrag verlangt.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.10.2009 um 14:02:32
 
reinhard schrieb am 05.10.2009 um 12:46:11:
Ein Uni-Abschluss befreit nicht automatisch vom A1-Zertifikat.


Du kennst aber die entsprechenden Vorschriften nach AufenthG und IntV, die einen geringeren Integrationsbedarf stipulieren?

Gruß, ULF
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 05.10.2009 um 14:14:06
 
ulf schrieb am 05.10.2009 um 14:02:32:
Du kennst aber die entsprechenden Vorschriften nach AufenthG und IntV, die einen geringeren Integrationsbedarf stipulieren?


Nur, um das richtig zu stellen: Die Regelungen der IntV sind für den hiesigen Fall zunächst nicht einschlägig, da diese Verordnung sich ausschließlich auf den Kontext einer Integrationskursteilnahme, die bekanntlich erst nach der Einreise erfolgen könnte, bezieht.

Im Übrigen schrieb Reinhard lediglich, dass ein Hochschulabschluss nicht automatisch vom A1 - Zertifikat befreit
- und das ist eine völlig korrekte Aussage, die IMHO durchaus impliziert, dass im AufenthG bzw. der zugehörigen VwV Regelungshinweise gibt, wann das der Fall sein kann und wann nicht.

Ich finde, wir sollten hier nicht zu beckmesserisch lesen.

=schweitzer=
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Marcello
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.10.2009 um 15:18:29
 
Das hört sich fürs erste (!) erfreulich einfach an.
Mal sehen wie schwierig es noch wird.
Ich danke euch jedenfalls fürs erste für die schnelle Hilfe und werde dann morgen mal zum Standesamt pilgern  Smiley
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ah-ka-en
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i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 07.10.2009 um 00:26:03
 
Noch ganz kurz zum Sprachtest.
Habe nur die Erfahrung in der Türkei gemacht. Hier wäre es so, wenn deine Freundin das Visum zur Eheschließung persönlich beantragt und der Beamte zweifelsfrei feststellen kann, dass deine Freundin fließend der deutschen Sprache mächtig ist, dann muss sie den Sprachtest nicht ablegen. War in unserem Fall Ermessenssache des Beamten - Uniabschluss in Germanisik wurde aber sicherheitshalber in Kopie dort behalten. Er sollte außerdem den Fragenkatalog selber ausfüllen. So wurde wohl auch sein Deutsch in Schrift getestet.

Noch ne Anmerkung. Solltet ihr euch entscheiden in D zu heiraten und du beantragst den Termin alleine, muss du eine Vollmacht deiner Ehepartnerin unterschrieben mitbringen. Aus dem Formular wird nicht ersichtlich,  dass diese Unterschrift beglaubigt sein soll. Das hat uns unnötig Zeit und Nerven gekostet. Also am besten beglaubigen lassen, damit es keine Probleme gibt.

Viel Erfolg!
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