Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen? (Gelesen: 9.048 mal)
sonix1255
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Marl, Nordrhein-Westfalen, Germany
Marl
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
04.10.2009 um 16:20:13
 
Hallo,

ich bin 19 jähriger Abiturient und bin in Deutschland geboren.
Meine sind 1990 vom zu derzeit im libanon herschenden bürgerkrieges geflüchtet. und nach deutschland eigereist.
Im Libanon besaßen sie nur einen Lessaiz Passer.
Mein Vater soll angeblich wurzeln in der Türkei haben .
Meine eltern und ich besitzen den unsicheren status der Duldung. Ich habe mich vor ca. einem  jahr  entschieden dem Ausländeramt entgegenzukommen und mich um passbeschaffung bemüht.
Ich war zusammen beim türkischen generalkonsulat in Münster mit einem türkischen anwalt der für mich übersetzte und bei der Libanesischen Botschaft in Berlin. Beide teilten mir mit dass eine nationalpassausstellung unmöglich sei , da ich in den jeweiligen ländern nie eingetragen wurde. Dazu kommt dass mein Vater seit 2003 ausgebürgert ist aus der türkei. und im libanon hatten meine eltern nur "Lessaiz passers ". Das ist bei uns in Marl " ein nichtanerkanntes Dokument" wie der Sachbearbeiter behauptet.
Lange rede kurzer Sinn . Beide ablehnungen habe ich dem Ausländeramt Marl vorgelegt , und einen Ausweissersatz nach § 55 AufenthV.
Der Sachbearbeiter jedoch will mir nicht helfen. Zuckt immer unverschämt mit der Schulter. Ich finde , dass das alle Ausländerfeindliche Gestalten sind. Problem. Ich will nun wenn möglich alleine vors Sozialgericht und das Ausländeramt verpflichten , dass sie anerkennen müssen , dass die Vorraussetzungen für einen Ausweissersatz vorliegen.
Und die Kostenerstattung für die passbeschaffung gezahlt werden.
Ich denke ich wäre in der Lage ohne Rechtsbeistand vor gericht auszuhalten und starke argumente finden.
Also was muss ich tun um vor gericht gehen zu können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #1 - 04.10.2009 um 16:26:42
 
Die Antwort hast Du doch schon bekommen.

Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1250625911/0#0
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
sonix1255
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Marl, Nordrhein-Westfalen, Germany
Marl
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #2 - 04.10.2009 um 16:31:51
 
Saxonicus schrieb am 04.10.2009 um 16:26:42:
Die Antwort hast Du doch schon bekommen.

Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1250625911/0#0



Ich habe vorgelegt das ich keinen Passbekomme(schriftliches ezugniss eines Anwalts) .
Das nützt alles nichts. Der Sachbearbeiter schaltet auf sturr.
Ich halt das alles nicht mehr aus. Ich könnt echt durchdrehen.
Auch mit diesen Libensmittelscheinen. Hallo ? Was ist mit dem Grundgesetz - Die würde des Menschen ist unantastbar.
Oder gilt das nicht für mich ?

Ich hab es satt ich will dass das alles vor gericht kommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #3 - 04.10.2009 um 17:35:38
 
sonix1255 schrieb am 04.10.2009 um 16:31:51:
Ich hab es satt ich will dass das alles vor gericht kommt. 


Hallo sonix,

ich kann Deinen Unmut verstehen, auch, dass Du gegenwärtig keine Perspektive siehst.-

Aber ich sehe auch keinen anderen Weg als den, den reinhard Dir damals geraten hat. - Allerdings denke ich, dass Du diesen Weg nicht allein gehen, sondern Dir seriöse Hilfe suchen solltest. - In NRW gibt es beim Flüchtlingsrat durchaus Leute, die das könnten - ggf. werden die Dir auch bei der Suche nach einem guten Anwalt behilflich sein.

Auch mit solcher Unterstützung wird es kein leichter und auch kein ganz kurzfristiger Weg werden.  - Um vor Gericht gehen - klagen zu können, benötigst Du erst einmal rechtsmittelfähige Ablehnungen auf von Dir gestellte Anträge ... -

Lass Dir, wie angedeutet, helfen sonix - versuchs nicht im Alleingang, dafür ist die Sache zu komplex und zu schwierig (deshalb wäre es auch unseriös hier aus dem Forum heraus zu versuchen, Dir "konkretere" Tipps zu geben, weil hier niemand die Sachlage wirklich so umfassend beurteilen kann, wie das notwendig wäre, um wirklich Unterstützung geben zu können) - dann bist Du nicht chancenlos.

Ich wünsche Dir gute Unterstützer und Erfolg - aufrichtig!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #4 - 04.10.2009 um 21:48:08
 
sonix1255 schrieb am 04.10.2009 um 16:20:13:
Ich will nun wenn möglich alleine vors Sozialgericht und das Ausländeramt verpflichten , dass sie anerkennen müssen , dass die Vorraussetzungen für einen Ausweissersatz vorliegen.

Wenn du klagen möchtest, dann wäre das Verwaltungsgericht zuständig, nicht das Sozialgericht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #5 - 04.10.2009 um 23:02:41
 
Hi!
schweitzer schrieb am 04.10.2009 um 17:35:38:
Aber ich sehe auch keinen anderen Weg als den, den reinhard Dir damals geraten hat. - 

Das dürfte aber der falsche Ansatz sein, denn:
sonix1255 schrieb am 04.10.2009 um 16:20:13:
Dazu kommt dass mein Vater seit 2003 ausgebürgert ist aus der türkei.

Dies ist doch ein eindeutiger Beleg dafür, dass der Vater bis
2003 türkischer Staatsbürger war, mithin also auch zum
Zeitpunkt der Geburt von sonix1255. Und da in der Türkei
das Abstammungsprinzip herrscht, dürfte sonix1255 zweifels-
frei ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, es
sei denn, er wurde 2003 zusammen mit dem Vater ausgebürgert,
was aber unwahrscheinlich ist.

Ein Nachweis der Staatenlosigkeit ist damit wohl ausgeschlossen,
m.E. geht kein Weg daran vorbei, den Eintrag ins türkische
Register nachholen zu lassen. Dass das nicht einfach ist, steht
außer Frage, aber es ist nicht unmöglich.
Ich würde daher ebenfalls dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen,
allerdings einen türkischen, der sich mit solchen Dingen auskennt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
sonix1255
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Marl, Nordrhein-Westfalen, Germany
Marl
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #6 - 04.10.2009 um 23:37:33
 
Ralf schrieb am 04.10.2009 um 23:02:41:
Ein Nachweis der Staatenlosigkeit ist damit wohl ausgeschlossen,
m.E. geht kein Weg daran vorbei, den Eintrag ins türkische
Register nachholen zu lassen. Dass das nicht einfach ist, steht
außer Frage, aber es ist nicht unmöglich. 



Die sache sieht folgendermaßen aus:
Ich hätte anspruch auf einen türkischen Pass wenn mein vater bei dem Konsulat vorspricht und sich der türkischen staatsbürgerschaft anerkennt. Doch keine 10 Pferde bringen ihn dazu, er sieht sich nicht als türke , weil er mit 5 Jahren ausgewandert ist und kein wort türkisch spricht.
Ich habe mich schon mit ihm und meinen geschwistern zusammen gesetz , der mann bleibt sturr.
Dafür kann ich aber nichts. Beim konsulat meinte man , ohne das mein vater sich wiedereinbürgern lässt , hätte ich keinerlei anspruch auf die staatsbürgerschaft.
Aus diesemgrund gibt es nichts zumutbares mehr was ich tun könnte, und damit wäre die mitwirkungspflicht gegeben und somit §55 AufenhV Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #7 - 05.10.2009 um 00:22:58
 
sonix1255 schrieb am 04.10.2009 um 23:37:33:
Beim konsulat meinte man , ohne das mein vater sich wiedereinbürgern lässt , hätte ich keinerlei anspruch auf die staatsbürgerschaft.

Glaube den Tuerken nicht alles, was sie dir im Konsulat erzaehlen Zwinkernd Ralf liegt oben vermutlich schon auf dem richtigen Weg:
  • Dein Vater war Tuerke seit Geburt (deine Auskunft, hat sogar 5 Jahre in der Tuerkei gelebt).
  • Er wurde 2003 aus der Tuerkei ausgebuergert.
  • Somit war er 1990 Tuerke, als du geboren wurdest.
  • Dadurch hast du vermutlich per Gesetz die tuerkische Staatsangehoerigkeit erhalten (Abstammungsprinzip).
  • Dies ist von einer Registrierung unabhaengig, da gesetzlich geregelt. Natuerlich weiss man aber ohne Registrierung in der Tuerkei nichts von deiner Existenz, was den Nachweis fuer dich leider sehr erschwert. Trotzdem bist du wahrscheinlich Tuerke.
Nun kann das tuerkische Konsulat nicht von dir Verlangen, dass dein Vater sich wieder einbuergern laesst, nur um dir einen Pass auszustellen. Mit Nachweis deiner Abstammung und der zu deiner Geburt bestehenden Staatsbuergerschaft deines Vaters solltest du eigentlich einen tuerkischen Pass erhalten koennen.

Einfach wird das vermutlich auch nicht, aber deshalb hat dir Ralf ja auch zu einem Anwalt geraten, der sich mit tuerkischem Recht auskennt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #8 - 05.10.2009 um 10:21:00
 
Stefan, 2003 war der TS minderjährig - ich gehe davon aus, dass sich die Ausbürgerung im Zweifelsfalle auch auf ihn erstreckte. Meinst du nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #9 - 05.10.2009 um 22:27:34
 
Reni schrieb am 05.10.2009 um 10:21:00:
ich gehe davon aus, dass sich die Ausbürgerung im Zweifelsfalle auch auf ihn erstreckte.

Davon gehe ich nicht aus, das wäre ungewöhnlich. Und
wenn, dann wäre das Kind namentlich im Entlassungsbescheid
erwähnt worden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
sonix1255
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Marl, Nordrhein-Westfalen, Germany
Marl
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #10 - 05.10.2009 um 23:35:18
 
Ok und was ist mit den 250€ anwaltunddolmetscherkosten für die versuchte passbeschaffung und die anderen 200€ für die fahrt zur libanesischen botschaft zur versuchten passbeschaffung , wieso  wurden die mir nicht bezahlt . Nach § 6 AsylBLG stehen die mir doch eig. zu oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #11 - 06.10.2009 um 10:02:09
 
Ralf schrieb am 05.10.2009 um 22:27:34:
Davon gehe ich nicht aus, das wäre ungewöhnlich. Und
wenn, dann wäre das Kind namentlich im Entlassungsbescheid
erwähnt worden.

Würde mich auch wundern, vor allem weil die türk. Behörden damals (und heute immer noch) nichts von sonix1255 wissen da er nie registriert wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #12 - 06.10.2009 um 10:05:04
 
Moin,

sonix1255 schrieb am 05.10.2009 um 23:35:18:
Ok und was ist mit den 250€ anwaltunddolmetscherkosten für die versuchte passbeschaffung und die anderen 200€ für die fahrt zur libanesischen botschaft zur versuchten passbeschaffung , wieso  wurden die mir nicht bezahlt . Nach § 6 AsylBLG stehen die mir doch eig. zu oder nicht.


Wenn Du die Kostenübernahme beantragt, aber nicht bekommen hast, steht im Ablehnungsbescheid, was Du noch unternehmen kannst. Irgendwann landet man da beim Sozialgericht.
Solltest Du einen Anwalt nicht bezahlen können, kannst Du Beratungs- und später Prozeßkostenhilfe beantragen; die wird gewährt, wenn Deine Angelegenheit mindestens einigermaßen aussichtsreich ist.

Rechtsanwälte wissen, wann man sich an welches Gericht zu wenden hat; zumindest haben sie es gelernt.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #13 - 08.10.2009 um 22:09:05
 
Es darf doch nicht wahr sein, dass ein deutsches Ausländeramt einen hier geborenen und aufgewachsenen Ausländer bzw. besser gesagt Inländer noch nach 19 Jahren wegen irgendwelchen Staatsangehörigkeitsproblemen seines Vaters nur mit einer Duldung ausstattet, ihn zur Ausreise auffordert und das zugehörige Sozialamt ihm deshalb nur noch Lebensmittelgutscheine ausstellt!

So handelnde Behörden sind in meinen Augen die übelsten Integrationsverweigerer, die die Menschenrechte mit Füssen treten!

Selbstverständlich kann und muss Dir unverzüglich statt der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sei es nach § 23a, nach § 23 I, nach § 25 V oder nach § 104a, und dazu ein Ausweisersatz nach § 48 bzw. ein Reiseausweis, und dazu musst Du selbstverständlich auch die regulären Sozialleistungen (ALG II) in gleicher Form und Höhe bekommen wie für Deutsche auch!

Ich bin entsetzt, welche integrationspolitschen Fehlleistungen deutsche Bürokraten hier zustande bringen. Ja, sie mögen für ihr Handeln formaljuristische Argumente anführen, die ihre absurden Rechtsauslegungen begründen, aber eine andere Auslegung ist hier nicht zuletzt im Hinblick auf Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) nicht nur möglich, sondern auch zwingend geboten! Sehen diese Behörden eigentlich nicht, welchen immensen integrationspolitischen Schaden sie mit ihrem mehr als zweifelhaften Handeln anrichten???

Wende Dich mal an die www.ggua.de und lass dir sagen, wer dir in deiner Region bei der Klärung deines Aufenthaltsrechts helfen kann!

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich ohne Anwalt gegen das Ausländeramt klagen?
Antwort #14 - 08.10.2009 um 22:54:19
 
Hmpf...

Ohne auf die Inhalte einzugehen, gc...

gc schrieb am 08.10.2009 um 22:09:05:
Es darf doch nicht wahr sein, dass ein deutsches Ausländeramt einen hier geborenen und aufgewachsenen Ausländer bzw. besser gesagt Inländer noch nach 19 Jahren wegen irgendwelchen Staatsangehörigkeitsproblemen seines Vaters nur mit einer Duldung ausstattet, ihn zur Ausreise auffordert und das zugehörige Sozialamt ihm deshalb nur noch Lebensmittelgutscheine ausstellt!

So handelnde Behörden sind in meinen Augen die übelsten Integrationsverweigerer, die die Menschenrechte mit Füssen treten!

[...]

Ich bin entsetzt, welche integrationspolitschen Fehlleistungen deutsche Bürokraten hier zustande bringen. Ja, sie mögen für ihr Handeln formaljuristische Argumente anführen, die ihre absurden Rechtsauslegungen begründen, aber eine andere Auslegung ist hier nicht zuletzt im Hinblick auf Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) nicht nur möglich, sondern auch zwingend geboten! Sehen diese Behörden eigentlich nicht, welchen immensen integrationspolitischen Schaden sie mit ihrem mehr als zweifelhaften Handeln anrichten???


Diesen Part kannst dir gerne sparen, da es
1. dem TS so rein gar nichts hilft
2. so klingt, wie wenn du nur Frust ablassen willst und
3. all denen Behördenmitarbeiter eins vorn Kopf gibt, die hier ihre Freizeit opfern...

Wenn du es auf die Kernaussage

gc schrieb am 08.10.2009 um 22:09:05:
Selbstverständlich kann und muss Dir unverzüglich statt der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sei es nach § 23a, nach § 23 I, nach § 25 V oder nach § 104a, und dazu ein Ausweisersatz nach § 48 bzw. ein Reiseausweis, und dazu musst Du selbstverständlich auch die regulären Sozialleistungen (ALG II) in gleicher Form und Höhe bekommen wie für Deutsche auch!

begrenzen würdest, käme es auf allen Seiten besser an.

Danke für dein Verständnis...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema