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Einbürgerung nach§10 NRW Hilfe!!! (Gelesen: 7.778 mal)
Odysseus
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Antwort #15 - 16.11.2009 um 13:55:29
 
Black Eagle 20 schrieb am 14.11.2009 um 14:06:00:
Im Internet habe ich gelesen, ....

Das Konsulat sagte mir aber .....

Wie ist das richtig?


Mit ein wenig nachdenken hättest Du Dir die Frage auch sparen können, da das Konsulat wohl im Zweifelsfall besser weiß, was es braucht. Augenrollen

Black Eagle 20 schrieb am 14.11.2009 um 14:33:42:
Also muss ich mit diesem Schreiben vom Konsulat zum Einbürgerunsamt gehen?

Ja, die Eingangsbestätigung des tK solltest Du der EBH vorlegen, kannst aber auch eine Kopie hinschicken, dürfte in den meisten Fällen reichen, damit die EBH erkennen kann, dass Du erstmal die erforderlichen Schritte unternommen hast.

Die Entlassungsprozedur dauert erfahrungsgemäß ca 4-6 Monate, die Wechselgenehmigung musst Du aber für die EBH übersetzen lassen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Black Eagle 20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 20.11.2009 um 23:05:04
 
Hallo,

so ich war beim Konsulat. ich habe die Einbürgerungszusicherung übersetzen lassen (2x, eine Kopie und das Original) und den entsprechenden Antrag gestellt. Der EBH habe ich das persönlich mitgeteilt.
Wir Ihr schon gesagt habt, dauert das ganze Verfahren wohl in der Türkei 4-6 Monate.
Die Dame in der EBH sagte mir, dass danach meine Daten nochmals überprüft werden müssen (6 Monate frist läuft ab) und ich erst danach die Einbürgerunsurkunde überreicht bekomme (Fest). Dies geschieht aber bei uns immer nur 1x im Monat.
also rechne ich nochmal mit 8-10 Monate bis ich eingebürgert werde.
Abwarten Tee trinken halt..

Vielen Dank für die Infos.

MFG
Black Eagle 20
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