Hallo,
ich hatte vor einigen Wochen schon mal hier nachgefragt betreffend Heiratsvisum und Verpflichtungserklärung.
Freitag habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde und soll Unterlagen vorlegen. Problem ist, ich habe erst vor kurzem wieder eine Arbeit aufgenommen, es muss also eine andere Person die
VE abgeben. Was ja kein Problem wäre. Hier im Forum ist mir gesagt worden die
VE gilt nur bis zur Heirat.
Die
ABH äussert sich hier nur sehr unklar, ich frage "Die
VE wird also bis zur Heirat abgegeben", Antwort "Nein, es geht auch um die Zeit nach der Eheschliessung".
Ich habe kein Problem jemanden zu finden der für 3 Monate eine
VE abgibt. Aber wenn jemand jetzt z.B. für 1 Jahr Aufenthalt eine
VE abgeben müsste......tja, das kann ich von niemandem erwarten und dann war der ganze Aufwand bis jetzt umsonst.
Falls es so ist, dass die
VE automatisch mit der Heirat quasi ungültig wird, was ich ja sehr hoffe, woraus leitet sich das ab ?
Ich muss das der Person die die
VE abgibt plausibel erklären können.
Ich gehe ja davon aus dass man einen Vordruck ausfüllt bei der
ABH, und dort wird ja sicherlich von der kompletten Dauer des Aufenthalts die Rede sein.
Wäre nett wenn mir das mal jemand genau erklären könnte wie das funktioniert mit dieser
VE.
Gruss
Klaus