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Reststrafe auf Bewährung, ist das Möglich? (Gelesen: 1.388 mal)
Namaha
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reststrafe auf Bewährung, ist das Möglich?
26.08.2009 um 19:37:02
 
Hallo,
mein exMann (nicht-EU-Ausländer) wurde aus der Haft nach der Halbstrafe abgeschoben (BTM). Die Ausweisung wurde bereits 2006 zeitlich befristet, SIS-Eintrag wurde gelöscht. Wir haben ein gemeinsames deutsches Kind.
Die Reststrafe verjährt November 2011, also 10 Jahre nach der Abschiebung.
Wie stehen die Chancen, dass die Staatsanwaltschaft die noch restliche Strafe zur Bewährung aussetzt?
Ein Führungszeugnis aus dem Ausland kann vorgelegt werden, ebenso ein Aufenthaltstitel von Italien (durch die neue Ehefrau).
Grund wäre, seine Tochter in Deutschland besuchen zu können.
Vorab vielen Dank!  Smiley
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reststrafe auf Bewährung, ist das Möglich?
Antwort #1 - 26.08.2009 um 20:34:45
 
Du versuchst hier eine Sicherheit zu bekommen, die Dir keiner geben kann. Antrag nach § 57 StGB stellen und gut begründen, warum denn in Zukunft keine neue Straftaten zu erwarten sind und das Ergebnis abwarten.
Alternativ könnte man versuchen mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, dass für die Zeit des Besuchs der Haftbefehl aufgehoben wird.
Vinzent2m
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