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Aufenthalt (Gelesen: 1.958 mal)
Themen Beschreibung: Ausweisung nach Scheidung
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt
23.08.2009 um 05:25:34
 
Liebe info4alien Gemeinschaft,
vorab möchte ich anmerken das ist jetzt hier keine Konstruktion eines Vorfalls. Das alles entspricht der Wahrheit und ich bin sehr offen und ehrlich mit der Darstellung
Folgendes ist vorgefallen.
Am 21.09.2008 bin ich nun von meiner chinesischen Frau geschieden worden. Die Ehe hat 4 Monate gedauert. Meine geschiedene Frau hat eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten. Meine geschiedene Frau hat in China nach eigenen Aussagen alles für mich aufgegeben und auch noch einen Unterhaltspflichtigen Sohn.
Weil sie mir Leid tat und ich es irgendwie als meine Pflicht ansah ihr zu helfen, haben wir einen Anwalt beauftragt sich um ein Eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bemühen, mit der Begründung der "Besonderen Härte"

Als Grund für die „Besondere Härte“ haben wir angegeben das ich meiner geschiedenen Frau vor der Ehe verschwiegen habe das ich an Hepatitis C erkrankt bin und Ihr daraufhin ein Festhalten an der Ehe nicht zumutbar sei.
(Ich leide wirklich an dieser Krankheit)

Der Anwalt hat dann einen entsprechenden Antrag an die ABH gesendet.
Dieser Antrag wurde das ersichtlich war das auf die Gründe der „Besonderen Härte“ eingegangen wurde, abgelehnt und es wurde klargestellt das die Verkürzung der Aufenthaltsgenehmigung beabsichtigt ist.

Gegen diesen Antrag wurde dann Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch läuft zur Zeit noch.

Jetzt zum eigentlichen Anliegen.
Wie schon oben erwähnt tat mir meine Frau Leid und ich wollte nicht das sie nach China zurück muss.

Wir haben daraufhin dem Anwalt erklärt meine geschiedene Frau hätte vor der Ehe nichts von meiner Erkrankung gewusst – Dies ist allerdings nicht der Fall. Ich habe selbstverständlich schon lange vor der Ehe ein sehr intensives Gespräch mit Ihr darüber geführt. Hätte meine geschiedene Frau irgendwelche Einwände gegen meine Erkrankung gehabt wäre die Ehe nicht zustande gekommen. Das kann ich auch verstehen, es war mir wichtig das sie das vor der Heirat weiss.

Ich habe jetzt vor der ABH mitzuteilen das meine geschiedene Frau sehr wohl vor der Ehe von meiner Erkrankung gewusst. Dem Anwalt dem ich das Mandat zur Durchführung des Verfahrens erteilt habe, habe ich dies auch schon mitgeteilt und die Mandatserteilung gekündigt.

Ich möchte jetzt zwei Fragen an euch stellen:
A)      was kann jetzt auf mich zukommen. Habe ich mich wegen meiner nachträglichen Ehrlichkeit jetzt strafbar gemacht.
B)      Kann meine geschiedene Frau durch eine Heirat dem Verfahren entgegenwirken

Was passiert jetzt wenn ich vor der ABH die Wahrheit sagen möchte.

Ich kann und will diese Lüge vor der ABH so nicht aufrechterhalten. Traurig

Lieben Gruss an euch und vielen Dank schon vorab für die Antworten.



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 23.08.2009 um 05:47:00
 
Noch eine Frage: Hat sich meine geschiedene Frau evtl. mit strafbar gemacht weil sie von der vorgehensweise wusste.

Danke nochmals
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mali88
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Antwort #2 - 23.08.2009 um 07:39:55
 
Die Frau muss zuruck nach China .Also ob sie strafbar oder nicht ist wohl kein Sinn mehr.

Habt ihr schon in China geschieden?

Gruesse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.08.2009 um 08:12:01
 
Wir haben in Deutschland geheiratet.
Was meinst du mit: "Habt ihr schon in China geschieden" ?

Liebe Grüsse

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mali88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.08.2009 um 08:24:11
 
Denn du es geschrieben hast.

Am 21.09.2008 bin ich nun von meiner chinesischen Frau geschieden worden.

Wenn deine Ex Frau nicht Auslandamt gelogen hat,dass sie deine Krankenheit nicht gewusst hatte,da hat sie noch eine Chance ,mit gustig AE wieder zu heiraten.
Aber nun...alles zu spaeter.

Gruesse
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