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Meine Wartezeit auf meine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis nach meiner Eheschließung (Gelesen: 3.180 mal)
Weidenkätzchen
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Wartezeit auf meine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis nach meiner Eheschließung
25.08.2009 um 06:37:28
 
Hallo ihr,

ich bin seit 17.07 dieses Jahr mit meinem Mann (ein Deutscher) verheiratet. Wir haben uns nach unserem Einzug in unsere Wohnung bei der Ausländerbehörde gemeldet.

Hier ist mein Brief an der Ausländerbehörde aus Sorgen um ob es irgendwelchen Probleme gibt.

Sehr geehrte Frau xxx,

mein Mann und ich sind am Ende letzten Monats bei Ihnen gekommen für mich meine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis zu bekommen, weil ich Ausländerin bin. Sie haben mir damals gesagt, dass ich es in nicht länger als zwei Wochen bekommen soll. Also seitdem sind mehr als drei Wochen vorbei. Ich kann mir irgendwelchen Probleme als Gründe der verlängerten Wartezeit nicht vorstellen. Deshalb würde ich mich freuen wenn Sie mir bescheid sagen können.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx xxx


Hier ist ihre Antworte.


Sehr geehrte Frau xxx,

bei Ihrer Vorsprache in der Behörde habe ich Sie darauf hingewiesen, dass die Prüfung Ihres Antrages eine gewisse Zeit in Abspruch nehmen wird, da wir in die Bearbeitung auch andere Behörden mit einbeziehen müssen und Ihre Ausländerakte aus Ehingen angefordert werden muss. Die Aussage, dass die ganze Bearbeitung nicht länger als 2 Wochen dauern wird, habe ich nicht getroffen. Da noch nicht alle Unterlagen vorliegen, kann auch gegenwärtig über Ihren Antrag nicht entschieden werden. Die Ihnen am 30.07.2009 erteilte Fiktionsbescheinigung hat eine Gültigkeit bis 29.10.2009, insofern ist Ihr Aufenthalt auch weiterhin im Bundesgebiet gestattet. Sobald die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis möglich ist, werde ich Sie per Email entsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Frau xxx


Also als ich in Ehingen arbeitete war mein Aupair Vertrag da als von 15.07.2008 bis 15.07.2009 zu dauern geschrieben. Obwohl ich schon von März 2008 bis meine Gastfamiliewechsel in Deutschland bin. Die Ausländerbehörde lässte meinen neuen Vertrag trotzdem giltig sein (bzw. arbeiten für ein Jahr bei meiner neuen/letzten Gastfamilie). Aber an meinem Visum als Aupair stünde dadrauf, dass es bis Ende September 2009 giltet, obwohl am Aupair Vertrag stand von Juli 2008 bis Juli 2009. Als Aupair war ich eigentlich damals nicht verheiratet, sondern verlobt.

Die Ämterin bei der Ausländerbehörde, bei der mein Mann und ich gekommen sind, sagte, dass so was nicht passieren darf bzw. eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis als Au Pair für Jemand mit US-Staatsbürgerschaft. Sie sagte aber, seit ich verheiratet bin, kann mir nichts passieren und, dass es nicht meine Schuld war. Denn ich hatte Angst trotz der Tatsache, dass ich selbst nichts Falsches gemacht habe.

Trotzdem soll ich irgendwie helfen bzw. meine Gastfamilie oder die Ausländerbehörde im Wohnort meiner Gastfamilie oder sonst irgendwas? Denn ich will schließlich arbeiten. Die Wartezeit gefällt mir gar nicht.

Ich dank Euch für irgendwelchen weiteren Hilfe.
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Tippi
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Antwort #1 - 25.08.2009 um 16:51:31
 
Dein Doppelposting habe ich gelöscht.

Warte hier auf Antworten - ein neuer Thread mit dem
gleichen Inhalt wird kaum hilfreich sein.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Weidenkätzchen
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Antwort #2 - 25.08.2009 um 17:09:20
 
SorrySmilie Ich dachte es log vielleicht daran, dass ich vielleicht im falschen Teil gepostet habe.

Danke Tippi.  Smiley
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reinhard
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Antwort #3 - 25.08.2009 um 17:09:46
 
@bast,

nein, das kannst Du nicht beschleunigen. Ist auch egal – Du hast ja Deine FB bekommen, die vorsichtshalber schon bis Ende Oktober gilt. Die "neue" Ausländerbehörde hat nicht viel Einfluss darauf, wie schnell die "alte" Ausländerbehörde die Akte einpackt und losschickt.

Es ist schließlich Sommer und Urlaubszeit.
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Weidenkätzchen
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Antwort #4 - 25.08.2009 um 19:10:47
 
Danke Reinhard.

Wie lange dauert normalerweise die Wartezeit auf die AE?
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reinhard
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Antwort #5 - 25.08.2009 um 19:52:40
 
Sobald die Akte da ist (2 bis 6 Wochen): Bei einer kleinen, gut organisierten Ausländerbehörde 10 Minuten, bei einer total unterbesetzten großstädtischen Ausländerbehörde 10 Wochen.

Aber da Du die FB (das ist später beim Zusammenzählen Deiner Aufenthaltszeiten genau das Gleiche wie eine AE), ist das eigentlich kein Problem.
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Weidenkätzchen
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Antwort #6 - 25.08.2009 um 20:24:21
 
Danke Reinhard. Smiley

Aber trotz meinem FB darf ich immer noch nicht arbeiten bis ich meine echte AE bekomme. Oder?
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Antwort #7 - 26.08.2009 um 13:29:16
 
Weidenkätzchen schrieb am 25.08.2009 um 20:24:21:
Aber trotz meinem FB darf ich immer noch nicht arbeiten bis ich meine echte AE bekomme. Oder?


Kommt drauf an. Wenn die bisherige AE als "fortbestehend" gilt, ist das eine AE als Au-Pair mit Arbeitsverbot.

Die neue AE wäre eine mit Arbeitserlaubnis – ich fürchte aber, dazu muss die ABH tatsächlich auf die Akte warten.

Wenn Du ein konkretes Arbeitsangebot mit konkretem Datum hast, solltest Du Dich an Deine ABH wenden und fragen, ob etwas zu machen ist. Du darfst nur arbeiten, wenn das vorher schriftlich erlaubt wurde.
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