Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung nach §10 in NRW (Gelesen: 1.801 mal)
Themen Beschreibung: Neuer Reisepass
unique25
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach §10 in NRW
18.08.2009 um 21:05:58
 
Hallo,

ich habe den Einbürgerungsantrag im Mai 2009 gestellt. Vor einer Woche habe ich einen neuen Reisepass bekommen.  Alle anderen Lebensumstände bleiben unverändert. Soll ich der EBH mitteilen dass ich einen neuen Reisepass habe?

Danke

Natalie


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #1 - 18.08.2009 um 21:37:07
 
Das du einen neuen Pass hast, interessiert die EBH nicht.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
unique25
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #2 - 19.08.2009 um 10:53:03
 
ok. Danke. Ich habe mir nur gedacht dass die neue Passnummer für die Austellung der Einbürgerungszusicherung mitgeteilt werden sollte.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #3 - 19.08.2009 um 10:54:28
 
Mikael321 schrieb am 18.08.2009 um 21:37:07:
Das du einen neuen Pass hast, interessiert die EBH nicht.

Da die EBH Kopien vom Pass anfertigt bei Antragsabgabe, würde ich das so nicht unterschreiben... am besten mal bei der EBH nachfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #4 - 19.08.2009 um 12:42:47
 
maki schrieb am 19.08.2009 um 10:54:28:
Da die EBH Kopien vom Pass anfertigt bei Antragsabgabe,
Die dienen doch nur der Identifikation . Ich spreche aus Erfahrung. Meine Frau hat in der Zeit auch einen neuen Pass bekommen. Sie hat sich nicht gemeldet, und es ist auch keinem aufgefallen, das sich die Pass Nummer geändert hat. Bei der ABH wurde der Pass natürlich vorgelegt, um einen neuen AE Aufkleber zu bekommen. Nach der Zusage, gibt sie den Pass außerdem bei den Russen ab, wenn sie ausgebürgert wird. Also wen soll der Pass interessieren, wenn die EBH noch nicht mal erfährt, das sie einen neuen hatte ?

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #5 - 19.08.2009 um 12:52:09
 
Hab selber die Erfahrung gemacht, dass sogar leere Seiten von der EBH kopiert wurde.

Mikael321 schrieb am 19.08.2009 um 12:42:47:
Also wen soll der Pass interessieren, wenn die EBH noch nicht mal erfährt, das sie einen neuen hatte ?

Die Frage war, ob das gemeldet werden soll, nicht ob es die EBH erfährt wenn es niemand meldet Zwinkernd

Würde da einfach anrufen & nachfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Landgraf
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #6 - 19.08.2009 um 13:20:34
 
Mach doch einfach eine Kopie und schicke diese der EBH zu unabhängig davon, ob ein Verpflichtung besteht oder nicht.
Dürfte doch die wenigsten Probleme machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #7 - 19.08.2009 um 13:21:38
 
Landgraf schrieb am 19.08.2009 um 13:20:34:
Mach doch einfach eine Kopie und schicke diese der EBH zu unabhängig davon, ob ein Verpflichtung besteht oder nicht.
Dürfte doch die wenigsten Probleme machen.

Eingene Kopien an eine Behörde schicken funktioniert oft nicht, da der SB sich nicht davon überzeugen kann, ob diese auch mit dem Original übereinstimmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Landgraf
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #8 - 19.08.2009 um 13:23:49
 
Ist sicherlich richtig. Die EBH kann ggf. die Vorlage des Originalpasses nachfordern.
Die ABH interessiert sich aber bestimmt für den neuen Pass. Zumindest bei unserer Behörde ist es so, dass gegenseitige Info über Änderungen erfolgt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
unique25
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach §10 in NRW
Antwort #9 - 21.08.2009 um 17:26:03
 
Dann gehe ich lieber mit meinem neuen Pass zur ABH und frage nach ob sie eine Kopie da haben wollen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema